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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2010 - 4 O 15/10   

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https://dejure.org/2010,21103
OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2010 - 4 O 15/10 (https://dejure.org/2010,21103)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.01.2010 - 4 O 15/10 (https://dejure.org/2010,21103)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 4 O 15/10 (https://dejure.org/2010,21103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 77 Abs 1 S 1 AO, § 191 Abs 1 S 1 AO
    Streitwert bei Erlass eines Duldungsbescheides im Abgabenrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der Inanspruchnahme des zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichteten Eigentümers durch den Erlass eines Duldungsbescheides als selbstständiges Vollstreckungsverfahren oder als Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen des Abgabengläubigers; Einbeziehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zum Streitwert bei Erlass eines Duldungsbescheides im Abgabenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Inanspruchnahme des zur Duldung der Zwangsvollstreckung verpflichteten Eigentümers durch den Erlass eines Duldungsbescheides als selbstständiges Vollstreckungsverfahren oder als Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen des Abgabengläubigers; Einbeziehen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 543
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2009 - 9 LA 419/07

    Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen einer als öffentliche Last auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2010 - 4 O 15/10
    Da die aus § 13 Abs. 1 Nr. 2d KAG LSA i. V. m. § 77 Abs. 2 AO folgende Duldungspflicht akzessorisch ist und das Bestehen einer Abgabenschuld voraussetzt (vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 31.08.2009 - 9 LA 419/07 -, zit. nach juris), hat das Verwaltungsgericht daher zu Recht gemäß § 52 Abs. 3 GKG die dem Duldungsbescheid zugrunde liegende Beitragsforderung in Höhe von 251.580,47 Euro in Ansatz gebracht.
  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 4 C 16.2141

    Streitwertbestimmung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Die verfahrensrechtliche Situation ist demnach nicht vergleichbar mit den vom Antragsteller angesprochenen Fällen, in denen ein von einer Vollstreckungsmaßnahme Betroffener erstmals wegen der zu vollstreckenden Forderung in Anspruch genommen wird (vgl. OVG NRW, a.a.O.; OVG LSA, B.v. 21.1.2010 - 4 O 15/10 - NVwZ-RR 2010, 543) und in denen daher - mangels eines vorangegangenen Verfahrens - der volle Streitwert anzusetzen ist.
  • VG Bayreuth, 02.05.2012 - B 4 S 12.344

    Duldungsbescheid, Entwässerungseinrichtung, Wasserversorgungseinrichtung,

    Ausgehend von einem Hauptsachestreitwert in Höhe der dem Duldungsbescheid zugrunde liegenden Forderungen von insgesamt 890, 17 EUR (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.01.2010 - 4 O 15/10) beträgt der Streitwert für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß II. Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) ¼ dieses Betrags.
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