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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09   

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https://dejure.org/2009,23628
OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09 (https://dejure.org/2009,23628)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 M 158/09 (https://dejure.org/2009,23628)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 M 158/09 (https://dejure.org/2009,23628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 43; ; VwGO § 44; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 43; VwGO § 44; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 93
    Entziehung der Fahrerlaubnis: Antragshäufung; Bedingung; Bildungsangebot; Eventualverhältnis; Hauptantrag; Hilfsantrag; Prozesserklärung; Reihenfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer mit Hilfsantrag erhobenen Anfechtungsklage und eines hilfsweise gestellten Antrags auf Aussetzung des Sofortvollzuges bei einer Feststellungsklage als Hauptantrag; Gerichtsbindung an die durch die Hauptanträge und Hilfsanträge des Rechtsschutzsuchenden ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Allerdings wird dem Erfordernis eines bestimmten (Beschwerde-)Antrags ausnahmsweise auch dann genügt, wenn zwar ein solcher Antrag nicht (ausdrücklich) gestellt wurde, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung aus der Begründung des Rechtsmittels eindeutig ergibt (vgl. VGH Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, ESVGH 53, 57 = NVwZ 2002, 1388 = Juris; Hamb. OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR = Juris; Thür.OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, ThürVGRspr.
  • OVG Hamburg, 03.12.2002 - 3 Bs 253/02

    Besitz von Cannabis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Allerdings wird dem Erfordernis eines bestimmten (Beschwerde-)Antrags ausnahmsweise auch dann genügt, wenn zwar ein solcher Antrag nicht (ausdrücklich) gestellt wurde, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung aus der Begründung des Rechtsmittels eindeutig ergibt (vgl. VGH Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, ESVGH 53, 57 = NVwZ 2002, 1388 = Juris; Hamb. OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR = Juris; Thür.OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, ThürVGRspr.
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Allerdings wird dem Erfordernis eines bestimmten (Beschwerde-)Antrags ausnahmsweise auch dann genügt, wenn zwar ein solcher Antrag nicht (ausdrücklich) gestellt wurde, sich das Rechtsschutzziel aber mittels Auslegung aus der Begründung des Rechtsmittels eindeutig ergibt (vgl. VGH Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 01.07.2002 - 11 S 1293/02 -, ESVGH 53, 57 = NVwZ 2002, 1388 = Juris; Hamb. OVG, Beschl. v. 03.12.2002 - 3 Bs 253/02 -, NordÖR = Juris; Thür.OVG, Beschl. v. 26.11.2003 - 4 EO 627/02 -, ThürVGRspr.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Die (eigentliche) eventuale Klage- bzw. Antragshäufung im Sinne des § 44 VwGO - um die es sich hier handelt - ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kläger neben dem Hauptantrag für den Fall, dass der Hauptantrag wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit keinen Erfolg hat, einen Eventualantrag (Hilfsantrag) stellt (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.1984 - 5 S 1850/83 -, NVwZ 1985, 351; Beschl. v. 07.04.1993 - 8 S 2543/92 -, Juris; Sodan/Ziekow, VwGO, Bd. I, Stand Januar 2003, § 44 VwGO Rdnr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Die (eigentliche) eventuale Klage- bzw. Antragshäufung im Sinne des § 44 VwGO - um die es sich hier handelt - ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kläger neben dem Hauptantrag für den Fall, dass der Hauptantrag wegen Unzulässigkeit oder Unbegründetheit keinen Erfolg hat, einen Eventualantrag (Hilfsantrag) stellt (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.1984 - 5 S 1850/83 -, NVwZ 1985, 351; Beschl. v. 07.04.1993 - 8 S 2543/92 -, Juris; Sodan/Ziekow, VwGO, Bd. I, Stand Januar 2003, § 44 VwGO Rdnr. 5).
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 131.64
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Im Übrigen ist Zulässigkeit einer Eventualklage für die Fälle einer Feststellungs- sowie hilfsweise erhobenen Gestaltungsklage - hier in Form einer Anfechtungsklage - ebenso wie auch für andere Eventualverhältnisse in ständiger Rechtsprechung allgemein anerkannt (so bereits BVerwG, Urt. v. 26.02.1965 - VII C 131.64 -, DÖV 1965, 350; Bay.VGH, Beschl. v.02.10.1985 - 7 C 84 a.2273 -, BayVBl. 1986, 60; s. auch Sedan/Ziekow, a. a. O. § 44 Rdnr. 10 m. w. N.; Kopp/Schenke, a. a. O. § 44 Rdnr. 2).
  • VGH Hessen, 13.04.1983 - 4 N 2/83
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    Während ansonsten Prozesserklärungen (Klagen, Anträge etc.) bedingungsfeindlich sind, können indes nach allgemein anerkannter Rechtsaufassung bei einer Klage- bzw. Antragshäufung nach § 44 VwGO mehrere Klage- bzw. Antragsbegehren in einem (Klage-)Verfahren auch in der Weise zusammen verfolgt werden, dass neben einem unbedingt gestellten Hauptantrag der Hilfsantrag als solcher bedingt gestellt wird (vgl. nur Hess.VGH, Beschl. v. 13.04.1983 - 4 N 2/83 -, DÖV 1983, 777 [778]; Kopp/Schenke, VwGO 15. Aufl. § 44 Rdnr. 4).
  • VGH Bayern, 15.11.2007 - 19 CS 07.2126
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 3 M 158/09
    2005, 121 = Juris; BayVGH, Beschl. v. 17.07.2006 - 19 CS 06.11484 -, Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 146 Rdnr. 41; offen gelassen: BayVGH, Beschl. v. 15.11.2007 - 19 CS 07.2126 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Bei mit dem Hauptantrag verbundenen Hilfsanträgen verbietet sich die Trennung aus der Natur der Sache (vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung Kommentar, 22. Aufl. 2016, § 93 Rdnr. 3; Thür. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 4 ZO 178/12 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2009 - 3 M 158/09 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

    Auch dass der erstinstanzlich als Hilfsantrag gestellte Verpflichtungsantrag eigentlich über den als Hauptantrag gestellten Bescheidungsantrag hinausgeht (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21. April 2009 - 3 M 158/09 -, zit. nach JURIS), hat auf die Prüfung des Zulassungsantrages im Ergebnis keine Auswirkungen.
  • VG Trier, 10.06.2013 - 5 K 1639/12

    Gesonderte Festsetzung eines Gegenstandswerts für Hilfsantrag

    Der Eventualantrag (Hilfsantrag) wird dabei unter der auflösenden Bedingung rechtshängig gemacht, dass der Kläger mit dem Hauptantrag nicht durchdringt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2009 - 3 M 158/09 -).
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