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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20   

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https://dejure.org/2022,4187
OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20 (https://dejure.org/2022,4187)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.02.2022 - 2 L 111/20 (https://dejure.org/2022,4187)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - 2 L 111/20 (https://dejure.org/2022,4187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine eine bestehende andere Werbeanlage teilweise überdeckende Werbeanlage; Wahrung des Rücksichtnahmegebots; Drittschützende Wirkung des bauordnungsrechtlichen Verbots störender Häufung von Werbeanlagen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Bremen, 04.05.2001 - 1 A 436/00

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde - Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
    Es hat vielmehr die Frage offen gelassen, ob dem Verunstaltungsverbot generell kein Nachbarschutz zukommt, und geprüft, ob eine Verletzung des Klägers in seinen Rechten vorliegen kann, wenn man den Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Bremen (Urteil vom 4. Mai 2001 - 1 A 436/00 - juris Rn. 40) folgte, dass eine nachbarschützende Wirkung des Verunstaltungsverbots ausnahmsweise in Fällen besonderer Rücksichtslosigkeit in Betracht komme.

    Soweit eine nachbarschützende Funktion des Verunstaltungsverbots angenommen wird, beschränkt sich dies auf Fälle besonderer Rücksichtslosigkeit, in denen aufgrund eines besonders engen nachbarschaftlichen Verhältnisses ein schwerer und unerträglicher Eingriff in die Eigentumsrechte des Nachbarn vorliegt (OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 2 A 2341/13 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG Brem, Urteil vom 4. Mai 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2019 - 4 B 39.18

    Abschattung; Abschattungswirkung; Immission; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
    Bei diesem Ansatz kommt es für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Beschluss vom 13. März 2019 - 4 B 39/18 - juris Rn. 9).

    Aber auch insoweit kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass jegliche Beeinträchtigung - auch wenn sie mit Ertragseinbußen verbunden ist - einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot begründet (vgl. etwa für die Errichtung einer Windenergieanlage, die die Windausbeute einer benachbarten, bereits bestehenden Windenergieanlage mindert: BVerwG, Beschluss vom 13. März 2019, a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 1789/16

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Aufstellung einer 5,50 m hohen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20
    Die Werbeanlagen müssen ohne Weiteres mit einem Blick erfasst werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2018 - 10 A 1789/16 - juris Rn. 33 für die entsprechende Regelung des § 10 Abs. 2 Satz 4 BauO NRW).
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