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   OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16   

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https://dejure.org/2019,35540
OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16 (https://dejure.org/2019,35540)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.09.2019 - 2 KN 4/16 (https://dejure.org/2019,35540)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. September 2019 - 2 KN 4/16 (https://dejure.org/2019,35540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 1 S 2 KAG SH 2005
    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots; Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Vorhalten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erhebung einer Spielgerätesteuer auf das Halten von Spielapparaten und Geschicklichkeitsapparaten; Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Angabe von Rechtsvorschriften durch Satzung i.R.d. Zitiergebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Die Senatsrechtsprechung zu § 10 KAG im Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - sei nicht übertragbar.

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

    Ob eine binnendifferenzierende Zitierung nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG für eine Norm - sprich einen Paragraphen oder Artikel - geboten ist, bestimmt sich danach, ob die Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben berechtigt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Es kommt daher nicht nur darauf an, ob er sich überhaupt im Rahmen der delegierten Rechtssetzungsgewalt bewegt, vielmehr muss sich die in Anspruch genommene Rechtssetzungsbefugnis gerade aus den von ihm selbst angeführten Vorschriften ergeben (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Dies folgt daraus, dass sich die Rechtmäßigkeit der Satzung allein anhand der vom Satzungsgeber selbst benannten Ermächtigung bemisst (vgl. für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Enthält die zitierte Norm mehrere Ermächtigungsgrundlagen, hat der Satzungsgeber mit einer unspezifischen Zitierung nicht bestimmt, von welcher Ermächtigung er Gebrauch macht und damit den Ermächtigungsrahmen nicht transparent gemacht (vgl. für Verordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (Senatsurteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris; für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 158; Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, Rn. 51, juris; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 22, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33, juris, und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57, juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32, juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    Das satzungsrechtlichen Zitiergebot dient dazu, die Delegation von Rechtssetzungskompetenz auf die Exekutive in ihren gesetzlichen Grundlagen verständlich und kontrollierbar zu machen sowie die Exekutive dazu anzuhalten, sich über ihre Rechtsgrundlagen zu vergewissern (vgl. Senatsurteile vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 59, juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34, juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Die Spielgeräte- bzw. Automatensteuer ist zwar eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1-39, Rn. 47 mwN, juris) und damit auch eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG.
  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Die Spielgeräte- bzw. Automatensteuer ist zwar eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, Rn. 17, juris; Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1-39, Rn. 47 mwN, juris) und damit auch eine örtliche Aufwandsteuer im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KAG.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Rechtsgrundlage für die ortsrechtliche Einführung und Erhebung einer Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer ist § 3 Abs. 2 KAG (vgl. Senatsurteil vom Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, Rn. 37, juris - Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - 2 LA 122/08 - ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, Rn. 40, juris: zu § 3 Abs. 3 KAG a.F.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    Rechtsgrundlage für die ortsrechtliche Einführung und Erhebung einer Vergnügungssteuer in Gestalt der Spielgerätesteuer ist § 3 Abs. 2 KAG (vgl. Senatsurteil vom Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, Rn. 37, juris - Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - 2 LA 122/08 - ; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 -, Rn. 40, juris: zu § 3 Abs. 3 KAG a.F.).
  • FG Hamburg, 23.03.2017 - 3 K 287/14

    Abbruch-Abschlag bei Einheitswert für Gebäude auf fremdem Grund und Boden -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 23. März 2017 - 3 K 287/14 -, Rn. 138 mwN, juris; im Ergebnis ebenso z.B. Hessischer VGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 59/15.N -, Rn. 63, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2016 - 10 D 69/14.NE -, Rn. 51, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2016 - 10 D 69/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Anforderungen an dessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16
    § 708 Nr. 10 ZPO gilt entsprechend für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, in denen es, wie im Normenkontrollverfahren, als letzte Tatsacheninstanz entscheidet (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 23. März 2017 - 3 K 287/14 -, Rn. 138 mwN, juris; im Ergebnis ebenso z.B. Hessischer VGH, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 59/15.N -, Rn. 63, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. April 2016 - 10 D 69/14.NE -, Rn. 51, juris).
  • VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15

    Spielautomatensteuer in Flensburg

  • BVerwG, 10.12.2015 - 9 BN 5.15

    Erdrosselnde Wirkung und Übergangsregelung bei Erhöhung der Spielgerätesteuer;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 KN 4/14

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung; Verletzung des Zitiergebots durch die

  • BVerwG, 11.07.2000 - 8 B 154.00

    Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers; Bindungswirkung

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16

    Vergnügungssteuer

    Den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. März 2018, das Verfahren gemäß § 94 VwGO auszusetzen, bis über die Normenkontrollverfahren 2 KN 4/16 und 2 KN 5/16 betreffend die Vergnügungssteuersatzungen der Städte ... und ... entschieden worden ist, hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 7. Juni 2018 aufgehoben, weil ein anderes Satzungsgebiet betroffen sei und die Klärung ähnlicher Tatsachen- und Rechtsfragen in Parallelverfahren nicht zur Aussetzung berechtige.

    Das zusätzliche Zitat von § 3 Abs. 1 KAG ist aus Sicht der Kammer unschädlich, denn § 3 Abs. 2 KAG ist für die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Vorhalten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten lediglich die speziellere Ermächtigung gegenüber § 3 Abs. 1 KAG (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 -, Rn. 38, juris).

    In der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ist zudem anerkannt, dass ein Vergnügungssteuersatz jedenfalls von bis zu 20 Prozent im gegenwärtigen Regulierungsrahmen prima facie keinen Umstand begründet, der daran zweifeln lässt, dass die Spielgerätesteuer auf Abwälzung angelegt ist und tatsächlich und rechtlich abwälzbar ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Rn. 44; Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 -, Rn. 48, juris).

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Abwassersatzung verstößt insbesondere nicht gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und der in der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit hierzu aufgezeigten Anforderungen daran (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 4 A 347/18 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Nach der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts genügt die bloße Benennung des § 3 KAG als Grundlage der Besteuerungskompetenz in der Einleitungsformel einer Satzung nicht; vielmehr ist er absatzgetreu zu zitieren, weil dort Ermächtigungen zur Erhebung unterschiedlicher Steuern, als auch unterschiedliche Normadressaten und schließlich die Möglichkeit zur Veranlagung von Vorauszahlungen als eine strukturverschiedene Satzungsermächtigung enthalten sind (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 35).

    Ein Verstoß gegen das Zitiergebot - § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG - führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit einer Satzung (OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 30 m. w. N.), wobei Gesamtnichtigkeit nur eintritt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2014 - 3 CN 4.13 - juris Rn. 44 und vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 - juris Rn. 30; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. März 2018 - 4 K 181/15 - juris Rn. 63), wenn die übrigen Bestimmungen ohne den nichtigen Teil allein keinen Sinn mehr haben (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch nicht ohne diesen Teil erlassen worden wären (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers).

  • VG Schleswig, 16.07.2020 - 4 B 24/20

    Vergnügungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    § 3 Abs. 2 KAG ist für die Erhebung einer Spielgerätesteuer die speziellere Ermächtigung gegenüber § 3 Abs. 1 KAG (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 03.09.2019 - 2 KN 4/16 -, juris, Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2021 - 5 MB 1/21

    Festsetzungsverjährung bei Spielgerätesteuern

    In diesem Zeitraum existierte - wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat (vgl. zur 3. Nachtragssatzung auch OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 -, juris Rn. 28 ff.) - mangels Beachtung des Zitiergebots gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG keine wirksame Spielgerätesteuersatzung und damit keine Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen, gegen die die Antragstellerin hätte verstoßen können.
  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 295/18

    Vorauszahlung von Hafenbenutzungsgebühren - Unwirksamkeit der Gebührensatzung

    Dem steht nicht entgegen, dass in der Satzung das Schlechterstellungsverbot (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 3 KAG) nicht ausdrücklich normiert worden ist, da im Fall der rückwirkenden Änderung allein der Eingangsformel kein Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot droht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 -, Rn. 47, juris).
  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der

    Die Spielgerätesteuersatzung, die in der Eingangsformel § 3 Abs. 1 und 2 KAG zitiert, genügt dem Zitiergebot, wobei eine absatzgenaue Zitierung hinsichtlich § 3 KAG erforderlich war, da dieser zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, nämlich unterschiedlicher kommunaler Steuern, ermächtigt und Absatz 2 für die Erhebung einer Spielgerätesteuer die speziellere Ermächtigung gegenüber Absatz 1 darstellt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 38; VG Schleswig, Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 619/17 - juris Rn. 32).
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 9 A 10/18

    Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen Zitiergebots;

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung und zwar in ihrer Gesamtheit (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 03.09.2019 - 2 KN 4/16 - juris Rn. 30 m. w. N.).
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