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   OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17   

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https://dejure.org/2019,922
OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17 (https://dejure.org/2019,922)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.01.2019 - 2 LA 213/17 (https://dejure.org/2019,922)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - 2 LA 213/17 (https://dejure.org/2019,922)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Halten einer Zeitwohnung als reine Kapitalanlage; Vorhalten einer eigenvermieteten Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Ls. und Rn. 10, juris; Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 30, juris, und vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 27/05 - [unveröffentlicht]; Senatsbeschlüsse 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).

    Diese ist ihrer Natur nach einer unmittelbaren Anschauung nicht zugänglich, sondern muss durch äußere Umstände erschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Diese innere Tatsache ist nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, Ls. und Rn. 10, juris; Senatsurteile vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 30, juris, und vom 13. Oktober 2005 - 2 LB 27/05 - [unveröffentlicht]; Senatsbeschlüsse 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).

    Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, Rn. 4, juris; Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 32, juris; Senatsbeschlüsse vom 3. August 2007 - 2 LA 55/07 -, vom 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Diese Typizität kann, gerade im Bereich der Massenverwaltung, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zur Grundlage einer tatsächlichen Vermutung gemacht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 B 42.13 -, Rn. 3 mwN, juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, Rn. 19, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (Senatsbeschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 - juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 -, Rn. 4, juris; Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - 2 L 64/99 -, Rn. 32, juris; Senatsbeschlüsse vom 3. August 2007 - 2 LA 55/07 -, vom 5. November 2007 - 2 LA 11/07- und vom 17. Juni 2009 - 2 LA 25/09 - [unveröffentlicht]).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 42.13

    Widerlegliche Vermutung bei einer Zweitwohnung für Nutzung zur persönlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.01.2019 - 2 LA 213/17
    Diese Typizität kann, gerade im Bereich der Massenverwaltung, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zur Grundlage einer tatsächlichen Vermutung gemacht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 9 B 42.13 -, Rn. 3 mwN, juris).
  • VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21

    Zweitwohnungssteuer

    Hat der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung im Erhebungsjahr tatsächlich nicht selbst genutzt, ist die Steuerpflicht deshalb nicht ausgeschlossen, sofern er die Wohnung in Leerstandszeiten hätte nutzen können (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).

    Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17).

    Der bloße Umstand der Nichtnutzung als solcher genügt nicht den strengen Anforderungen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 8).

    Der im vorliegenden Fall gegebene Auslastungsgrad ist jedoch nicht geeignet, die strengen Anforderungen zu erfüllen, die bei einer Eigenvermietung an die Erschütterung der Vermutung zu stellen sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 10 zu einem Auslastungsgrad von ca. 62 %).

  • VG Schleswig, 02.03.2022 - 4 B 10005/21

    Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2018 und 2020

    Maßgeblich für die Steuerpflicht ist allein, dass sie die Wohnung hätte nutzen können (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 27.06.2022 - 4 B 14/22

    Zweitwohnungssteuer - Anforderungen an den Eigennutzungsausschluss; Aufenthalt zu

    Ein Vorhalten der Zweitwohnung für die persönliche Lebensführung ist danach bereits dann gegeben, wenn sich der Wohnungsinhaber die Möglichkeit der Eigennutzung offengehalten hat; auf eine tatsächliche eigene Nutzung kommt es demgegenüber nicht an (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 25.02.2022 - 4 B 10004/21

    Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 und 2017

    Hat der Zweitwohnungsinhaber die Wohnung im Erhebungsjahr tatsächlich nicht selbst genutzt, ist die Steuerpflicht deshalb nicht ausgeschlossen, sofern er die Wohnung in Leerstandszeiten hätte nutzen können (OVG Schleswig, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 6).
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