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   OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15   

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https://dejure.org/2016,31631
OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15 (https://dejure.org/2016,31631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.2016 - 2 LB 20/15 (https://dejure.org/2016,31631)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 2 LB 20/15 (https://dejure.org/2016,31631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 64 Abs 5 S 4 BeamtVG SH 2009
    Anrechnung eines Gründungszuschusses auf die Versorgungsbezüge eines Bürgermeisters im Ruhestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Einkommen eines Wahlbeamten auf die Versorgungsbezüge; Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Bezugs von Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung; Anrechnung von Versorgungsbezügen

  • rechtsportal.de

    Anrechnung von Einkommen eines Wahlbeamten auf die Versorgungsbezüge; Ruhen der Versorgungsbezüge wegen Bezugs von Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10

    Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15
    Der Einkommens- und Einkünftebegriff des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. BVerwG zum gleichlautenden § 53 BeamtVG, Urteile vom 26.05.2011 - 2 C 8.10 - Juris Rn. 11 ff; vom 31.05.2012 - 2 C 18.10 -, Juris Rn. 13; vom 28.06.2012 - 2 C 58.11 -, Juris Rn. 11).

    Ist die Zahlung dagegen nicht für den Auszahlungsmonat bestimmt, sondern eine zusätzliche, auf das gesamte Kalenderjahr abgestellte Vergütung, kann die Leistung für jeden Monat auch nur mit dem Teilbetrag berücksichtigt werden, der auf diesen Monat entfällt (BVerwG Urt. v. 31.05.2012 - 2 C 18.10 -, Juris Rn. 20 ff.).

    Zum Wortlaut des § 53 Abs. 5 Satz 5 SVG (der dem des § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein entspricht) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass dieser dafür offen sei, auch an die Stelle von monatlichen Gehaltszahlungen tretende und dem Versorgungsempfänger erst später zufließende verdeckte Gehaltszahlungen zu erfassen (BVerwG Urt. v. 31.05.2012, a.a.O., Juris Rn. 21).

    Nach Sinn und Zweck des Gesetzes müssten verdeckte Gehaltszahlungen in dem Zeitraum als bezogen gelten, in dem sie normalerweise angefallen wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.2012, a.a.O., Juris Rn. 21).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11

    Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15
    Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (vgl. stRspr BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 - 2 C 58.11 -, Juris Rn. 9 m.w.N.).

    Der Einkommens- und Einkünftebegriff des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. BVerwG zum gleichlautenden § 53 BeamtVG, Urteile vom 26.05.2011 - 2 C 8.10 - Juris Rn. 11 ff; vom 31.05.2012 - 2 C 18.10 -, Juris Rn. 13; vom 28.06.2012 - 2 C 58.11 -, Juris Rn. 11).

  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10

    Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15
    Der Einkommens- und Einkünftebegriff des § 53 Abs. 7 Satz 1 BeamtVG - Überleitungsfassung für Schleswig-Holstein entspricht demjenigen des Einkommensteuerrechts, sofern nicht Strukturprinzipien des Versorgungsrechts entgegenstehen (vgl. BVerwG zum gleichlautenden § 53 BeamtVG, Urteile vom 26.05.2011 - 2 C 8.10 - Juris Rn. 11 ff; vom 31.05.2012 - 2 C 18.10 -, Juris Rn. 13; vom 28.06.2012 - 2 C 58.11 -, Juris Rn. 11).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 20/15
    Für die Abgrenzung, ob Einkommen monatsbezogen oder nicht in Monatsbeträgen erzielt wird, ist maßgeblich nicht der Zeitpunkt der Auszahlung, sondern der Zeitraum, für den die betreffende Leistung eine Vergütung darstellt (BVerwG, Urt. v. 26.11.2013 - 2 C 17.12 -, Juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Die Vorschrift kann insoweit als bloßer "Rechenschritt" (Zwölftelung) zur Ergänzung des Grundsatzes in § 53 Abs. 7 Satz 4 LBeamtVG begriffen werden (so auch BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - juris Rn. 14, 18; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 13. Mai 2016 - 2 LB 20/15 - juris Rn. 53).

    Dies lässt nur den Schluss zu, dass der Landesgesetzgeber, anders als der Bundesgesetzgeber, weiterhin am Grundsatz der monatlichen Betrachtungsweise festhält (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. Juni 2017 - 2 C 46.16 - juris Rn. 19; OVG Schleswig, Urteil vom 13. Mai 2016 - 2 LB 20/15 - juris Rn. 45, 52, jeweils zu der übereinstimmenden Regelung in § 53 Abs. 7 Satz 4 und 5 BeamtVG ÜFSH).

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