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   OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09   

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https://dejure.org/2009,20878
OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09 (https://dejure.org/2009,20878)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2009 - 2 LA 54/09 (https://dejure.org/2009,20878)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 2 LA 54/09 (https://dejure.org/2009,20878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl zum ersten stellvertretenden Bürgermeister und auf Sicherung der organschaftlichen Stellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl zum ersten stellvertretenden Bürgermeister und auf Sicherung der organschaftlichen Stellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 409
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09
    Dass es im Meiststimmenverfahren nach § 33 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 40 Abs. 3 GO lediglich auf die für einen Kandidaten abgegebenen Stimmen ankommt, entspricht nicht nur der Kommentarliteratur (vgl. Dehn, a.a.O. § 40 Rn. 5; ders. in: Bracker/Dehn, Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, 6. Aufl. 2008, Anm. 1 zu § 40 Abs. 3; v. Mutius/Rentsch, Kommunales Verfassungsrecht Schleswig-Holstein, 6. Aufl. 2003, § 40 Rn. 3) , sondern unter Bezug hierauf auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum schleswigholsteinischen Kommunalverfassungsrecht (vgl. Urteil v. 13.02.2008 - 2 BvK 1/07 -, BVerfGE 120, 82 = NordÖR 2008, 113).
  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09
    Der Kläger strebt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung an noch geht er gegen eine solche vor (vgl. zur Abgrenzung zu kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten BVerwG, Urt. v. 15.03.1989 - 7 C 10/88 -, NVwZ-RR 1990, 94, sowie Beschl. v. 04.02.1993 - 7 B 93/92 -, NVwZ 1993, 378 und v. 18.07.1996 - 8 B 85/96 -, LKV 1997, 171 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 10.88

    Kommune - Wahlbeamter - Ungültigerklärung - Nichtigkeit der Ernennung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09
    Der Kläger strebt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung an noch geht er gegen eine solche vor (vgl. zur Abgrenzung zu kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten BVerwG, Urt. v. 15.03.1989 - 7 C 10/88 -, NVwZ-RR 1990, 94, sowie Beschl. v. 04.02.1993 - 7 B 93/92 -, NVwZ 1993, 378 und v. 18.07.1996 - 8 B 85/96 -, LKV 1997, 171 ).
  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09
    Der Kläger strebt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung an noch geht er gegen eine solche vor (vgl. zur Abgrenzung zu kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeiten BVerwG, Urt. v. 15.03.1989 - 7 C 10/88 -, NVwZ-RR 1990, 94, sowie Beschl. v. 04.02.1993 - 7 B 93/92 -, NVwZ 1993, 378 und v. 18.07.1996 - 8 B 85/96 -, LKV 1997, 171 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1993 - 15 A 402/91

    Wahlvorschlag; Nachwahl eines Bürgermeisters; Abstimmung; Nein-Stimmen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09
    Anders als im Verfahren der Mehrheitswahl, das im Übrigen Gegenstand der von den Beklagten wie auch von der Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang nicht ganz zutreffend als "abweichende Ansicht" zitierten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen zum Stimmwert von NeinStimmen war (vgl. Urt. v. 30.04.1993 - 15 A 402/91 -, NVwZ 1993, 1223), kommt es bei der Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO auf eine Relation der für eine vorgeschlagene Person abgegebenen Stimmen zu einer weiteren Größenordnung (etwa der Mehrheit der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung) nicht an, sondern allein darauf, welcher vorgeschlagene Bewerber die meisten Ja-Stimmen erhält.
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