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   OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23, 4 O 4/23   

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https://dejure.org/2023,7305
OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23, 4 O 4/23 (https://dejure.org/2023,7305)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.03.2023 - 4 MB 5/23, 4 O 4/23 (https://dejure.org/2023,7305)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. März 2023 - 4 MB 5/23, 4 O 4/23 (https://dejure.org/2023,7305)
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Volltextveröffentlichung

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    AufenthV § 5 Abs. 1 ; AufenthV § 13 Abs. 1 Nr. 2
    Glaubhaftmachen eines Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrunds für eine Vorwegnahme der Hauptsache mit der Erteilung eines Notreiseausweises für einen Ausländer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1992 - 4 M 89/92

    Einstweilige Anordnung; Ausländerrechtliche Duldung; Gefahr der Folter; Folter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23
    Würde der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung im Regelfall auch voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. Beschluss des Senats vom 04.11.2009 - 4 MB 90/09 -, n.v., Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 5, juris).

    Nähme die begehrte Regelungsanordnung die Hauptsache vorweg, bedarf es regelmäßig besonders schwerwiegender Nachteile, die eine Verweisung auf das Hauptsacheverfahren mit sich brächte (Beschluss des Senats vom 08.10.1992 - 4 M 89/92 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 4 MB 38/20

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - 4 MB 5/23
    Allein das Vortragen einer eigenen Würdigung der Sach- und Rechtslage, die im Ergebnis von derjenigen des Verwaltungsgerichts abweicht, reicht grundsätzlich nicht aus (Beschluss des Senats vom 18.11.2020 - 4 MB 38/20 -, Rn. 7, juris).
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