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   OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1993 - 2 L 183/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1993 - 2 L 183/92 (https://dejure.org/1993,11472)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.1993 - 2 L 183/92 (https://dejure.org/1993,11472)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 1993 - 2 L 183/92 (https://dejure.org/1993,11472)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 1242/89

    Schriftliche Duldungserklärung begründet einen der Genehmigung angenäherten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1993 - 2 L 183/92
    Die angefochtenen Bescheide wären sodann als solche zu qualifizieren, die sich auf die Aufhebung dieser Duldung bezögen (vgl. zum Rechtscharakter einer Duldung im Wasserrecht: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 05.04.1990 - 5 S 1242/89 -, ZfW 1991, Seite 113/115, und Nisipeanu, Die Duldung im Ab-/Wasserrecht, ZfW 1990, Seite 365/375 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 5 S 705/82

    Wasserrecht; Voraussetzungen für die Entziehung alter Rechte; Benutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1993 - 2 L 183/92
    Mag auch der tatsächliche Benutzungsvorgang bei der Begriffsbestimmung im Vordergrund stehen und es auf den Stauzweck im engeren Sinne insoweit nicht ankommen, so handelt es sich bei der Benutzung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG doch um eine im weiteren Sinne zweckgerichtete Inanspruchnahme - hier Aufstauen der K. zur Energiegewinnung - des Wassers (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.03.1984 - 5 S 705/82 -, ZfW 1985/86, Seite 109/111; Gieseke/ Wiedemann/Czychowski, WHG, Komm., 6. Aufl., § 3 Rdnr. 5 und § 12 Rdnr. 6 b; Köhler, a.a.O., Seite 165).
  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 81.93

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds - Verweigerung

    Entgegen den Ausführungen der Beschwerde leidet das Berufungsurteil nicht deswegen an einem zur Revisionszulassung führenden Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), weil das Oberverwaltungsgericht den Genehmigungsanspruch des Klägers unter Berufung auf die Aufhebung des Staurechts verneint hat, ohne dabei in Rechnung zu stellen, daß der Aufhebungsbescheid des Beklagten vom 19. Dezember 1988 zum Zeitpunkt seines Urteils noch nicht bestandskräftig, sondern Gegenstand eines weiteren bei ihm anhängigen Rechtsstreits der Parteien mit dem Aktenzeichen 2 L 183/92 war.

    Die Rechtmäßigkeit der Entziehung, über die im Verfahren 2 L 183/92 gestritten wurde, war demnach für den Erfolg seiner Klage vorgreiflich.

    Aus diesem Grund wäre das Oberverwaltungsgericht nach § 94 VwGO berechtigt gewesen, das vorliegende Verfahren bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens 2 L 183/92 auszusetzen.

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht sich dafür entschieden hatte, die Erledigung des Verfahrens 2 L 183/92 nicht abzuwarten, mußte es im vorliegenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Entziehung des Staurechts als Vorfrage prüfen (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1993 - BVerwG 11 B 81.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 7).

    Das ist geschehen, denn es hat sich in den Gründen seines Urteils die Gründe des am selben Tag ergangenen Urteils im Verfahren 2 L 183/92, in dem es die Rechtmäßigkeit der Entziehung bestätigte, ausdrücklich zu eigen gemacht.

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 8 ZB 18.547

    Widerruf eines wasserrechtlichen Altrechts für den Betrieb einer Stau- und

    Als Benutzung in diesem Sinn kann aber nur eine zweckgerichtete, gewässerbezogene Handlung angesehen werden wie das Aufstauen und das Ausleiten von Wasser für den Anlagenbetrieb sowie das Wiedereinleiten des ausgeleiteten Wassers (vgl. HessVGH, B.v. 16.5.2014 - 2 A 2015.13.Z - NuR 2014, 871 = juris Rn. 4; OVG LSA, U.v. 27.4.1993 - 2 L 183/92 - ZfW 1994, 426 = juris Rn. 26, Czychowski/Reinhard, WHG, 12. Aufl. 2019, § 9 Rn. 5).
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