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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11   

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https://dejure.org/2014,13875
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11 (https://dejure.org/2014,13875)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 11 N 3.11 (https://dejure.org/2014,13875)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 11 N 3.11 (https://dejure.org/2014,13875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 3 S 1 Nr 2 KrW-/AbfG, § 23 AbfG BB, § 24 Abs 1 AbfG BB, § 5 Abs 3 KrW-/AbfG, § 3 Abs 7 KrW-/AbfG
    Entfernung und nachfolgende ordnungsgemäße Entsorgung von ca. 5.000 m³ Betonbruch

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3, § 5, § 21 KrW-/AbfG, § 124 VwGO, § 124a VwGO, § 23 AbfG BB, § 24 AbfG BB
    Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten; Anordnung der Entfernung und Entsorgung; Abfalleigenschaft; Ende der Abfalleigenschaft; (keine) Genehmigung durch Nebenbestimmungen zu einer Abbruchgenehmigung; Transport der Abfälle; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung und Entsorgung von Betonbruch bzw. Bauschutt bei Lagerung in einer auf einem Grundstück eines Dritten gelegenen Geländevertiefung im Wald

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung und Entsorgung von Betonbruch bzw. Bauschutt bei Lagerung in einer auf einem Grundstück eines Dritten gelegenen Geländevertiefung im Wald

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mit Bauschutttransport beauftragt: Wird Unternehmer dadurch "Abfallbesitzer"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abfalleigenschaft auch bei theoretischer Möglichkeit der Verwertung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abfalleigenschaft auch bei theoretischer Möglichkeit der Verwertung möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mit Bauschutttransport beauftragt: Unternehmer wird "Abfallbesitzer"! (IBR 2014, 505)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Zwar erscheint es durchaus offen, ob dieser, auf eine bis zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung fortbestehende Verpflichtung des Abfallbesitzers abstellende Begründungsansatz die Inanspruchnahme eines früheren Abfallbesitzers zu begründen vermag, der die Sachherrschaft - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Juni 2007 (- BVerwG 7 C 5.07 -, zit. nach juris, insbes.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Hinzu kommt, dass das Verwaltungsgericht schon einen Abfallbesitz des Grundstückseigentümers an dem auf einem frei zugänglichen Waldgrundstück abgelagerten Abfall im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 11. Dezember 1997 - 7 C 58.96 -, BVerwGE 106, 43) als zweifelhaft angesehen hat.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Ernstliche Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Das Ende der Abfalleigenschaft eines zur Verwertung geeigneten und bestimmten Stoffes setzt die Beendigung des Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Entsorgungspflichtigen in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Verwertung (§ 5 Abs. 3 KrW-/AbfG) voraus; d. h. das Regime des Abfallrechts endet erst dann, wenn ein Auftreten abfalltypischer Gefahrenlagen aufgrund der Verwertung ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 7 C 4.06 -, BVerwGE 127, 250 ff., zitiert nach juris Rn 12 ff.).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Dagegen dürfte insbesondere die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2004 (- BVerwG 7 C 17.03 -, zit. nach juris Rn 14 ff.) sprechen, wonach der dort verfahrensgegenständliche Verlust der Sachherrschaft auf andere Weise - im entschiedenen Fall durch Veräußerung des Eigentums an dem Grundstück, auf dem die Abfälle lagerten, und Übernahme durch den Erwerber - nicht nur zum Wegfall des Abfallbesitzes, sondern auch zur Unzulässigkeit der Inanspruchnahme des früheren Abfallbesitzers nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes geführt hatte (i.d.S. wohl auch Neumann, jurisPR-BVerwG 19/2007 Anm. 6 C.).
  • BVerwG, 05.11.2012 - 7 B 25.12

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; Abgrenzung von Bundes- und Landesrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Denn das Verwaltungsgericht hat seine Auffassung des Weiteren jedenfalls auch darauf gestützt, dass derjenige, der eine abfallrechtliche Pflichtenstellung innegehabt und sich dieser Pflichten unerlaubt, z.B. durch Fortwerfen der Abfälle, entzogen habe, auf der Grundlage des Landesordnungsrechts - hier konkret § 23, § 24 Abs. 1 BbgAbfBodSchG - in Anspruch genommen und gegebenenfalls zur Wiederbegründung des Abfallbesitzes und der sich daraus ergebenden Pflichtenstellung verpflichtet werden könne (i.d.S. zur Bedeutung des Ordnungsrechts der Länder für Maßnahmen und Verantwortlichkeit - Störerhaftung - zur Bekämpfung von Gefahren, die durch die rechtswidrige Ablagerung von Abfällen hervorgerufen werden, auch BVerwG, Beschluss v. 5. November 2012 - 7 B 25.12 -, zit. nach juris, insbes. Rn 11 f., m.w.N. aus der älteren Rechtsprechung), und dass ein solcher Fall hier vorliege.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Hiernach sei nur bemerkt, dass eine Rechtssache jedenfalls dann keine besonderen Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (mehr) aufweist, wenn die Angriffe des Rechtsmittelführers gegen die rechtliche Würdigung, die die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis trägt, keinen begründeten Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit geben bzw. sich ohne weiteres im Zulassungsverfahren klären lassen, so dass es der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens nicht bedarf (vgl. nur Beschluss des Senats v. 8. August 2006 - 11 N 20.06 -, n.v.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2000 - 4 A 173/98 - ebenso OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, NVwZ 1999, 202 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2013 - 2 A 923/13

    Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Grundstückseigentümer bei Verfehlungen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Denn derartige entgegenstehender Rechte des Grundstückseigentümers berühren nicht die Rechtmäßigkeit der Anordnung, sondern nur deren Durchsetzbarkeit (BVerwG, Beschluss v. 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 -, zit. nach juris Rn 5), die - sofern erforderlich (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. November 2013 - 2 A 923/13 -, zit. nach juris Rn 17 ff.) - durch Erlass einer Duldungsverfügung gegenüber dem betroffenen Nebenbeteiligten gesichert werden kann.
  • OLG Naumburg, 22.06.2000 - 7 U (Hs) 64/99

    Privatrechtliche Ausgestaltung der Abfallentsorgung als Maßnahme der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11
    Es kann hier dahinstehen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein selbständiger, mit dem Transport von Abfällen beauftragter Unternehmer wie der Kläger im Hinblick auf den - gerade nicht an einen "eigenen Sachherrschaftswillen", sondern nur an ein erforderliches Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft anknüpfenden - öffentlich-rechtlichen Abfallbesitz i.S.d. § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG überhaupt als bloßer "Besitzdiener" angesehen werden könnte (für Abfallbesitz eines den Abfall transportierenden selbständigen Frachtführers vgl. z.B. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22. Juni 2000 - 7 U (Hs) 64/99 -, zit. nach juris Rn 34 f.; BayVGH, Beschluss v. 7. April 1993 - 22 CS 93.691 -, BayVBl 1994, 24).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 4 CB 16.91

    Vorhandensein eines durchgreifenden Revisionszulassungsgrundes für jede gegebene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2006 - 11 N 20.06
  • VGH Bayern, 07.04.1993 - 22 CS 93.691
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).
  • VG Cottbus, 17.06.2021 - 3 K 368/16
    Allerdings führt die Verwendung des Abfalls - unabhängig vom Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Tier, weil abfalltypische Gefahrenlagen aufgrund der Verwertung verursacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - 7 C 4.06 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 -).
  • VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19

    Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG

    Eine Inanspruchnahme kommt danach in Fällen in Betracht, in denen sich ein entsorgungspflichtiger Erzeuger oder Besitzer von Abfällen seiner abfallrechtlichen Verpflichtung unerlaubt entledigt, indem er z.B. die Abfälle in rechtswidriger Weise außerhalb einer hierfür zugelassenen Anlage oder Deponie lagert oder ablagert und den Besitz aufgibt, ohne dass neuer Besitz an diesen Sachen begründet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2012 - 7 B 25.12 - juris Rn. 12; vom 30. Oktober 1987 - 7 C 87/86 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2016 - OVG 11 N 3.11 - juris Rn. 11; Urteil der Kammer vom 18. Juli 2018 - 3 K 1732/14 - juris Rn. 48).
  • VG Cottbus, 02.04.2020 - 3 L 559/19
    Für die Beurteilung der Zweckbestimmung ist nach § 3 Abs. 3 S. 2 KrWG die Auffassung des Erzeugers oder Besitzers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zugrunde zu legen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 11 N 3.11 -, und Urteil vom 5. Februar 2009 - 11 B 19.08 - Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 - S. 3 f. d. Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
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