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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08 (https://dejure.org/2008,32216)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 2 A 9.08 (https://dejure.org/2008,32216)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 2 A 9.08 (https://dejure.org/2008,32216)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Brandenburg, 30.04.2003 - 3 D 97/00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Auf Antrag der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens stellte das frühere Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg durch Normenkontrollurteil vom 30. April 2003 (3 D 97/00.NE) fest, dass die 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "ehemalige Milchviehanlage" der Gemeinde Brusendorf bis zur Behebung der Ausfertigungs-, Bekanntmachungs- und Beteiligungsmängel unwirksam ist.

    Der Beschluss, "gemäß § 214 Abs. 4 BauGB den mit förmlichen Mängeln behafteten vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Ehemalige Milchviehanlage" 1. Änderung und Ergänzung rückwirkend zum Zeitpunkt des ursprünglichen Inkrafttretens in Kraft zu setzen", lässt jedenfalls nicht hinreichend erkennen, ob hinsichtlich des Zeitpunkts des "ursprünglichen Inkrafttretens" auf die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der Satzung zur 1. Änderung und Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Ehemalige Milchviehanlage" der (früheren) Gemeinde Brusendorf durch das Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen im "Amtsblatt für das Amt M." vom 26. Januar 2000 oder auf die - nach der durch das Normenkontrollurteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) erforderlich gewordenen Überarbeitung erfolgte - Bekanntmachung des Beschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Ehemalige Milchviehanlage" - 1. Änderung und Ergänzung der Stadt M. im Amtsblatt für die Stadt M. vom 19. Oktober 2006 abzustellen ist.

    Hierzu hat bereits das frühere OVG für das Land Brandenburg in seinem - die Vorgängerfassung des Bebauungsplans betreffenden - Normenkontrollurteil vom 30. Mai 2003 (3 D 97/00.NE) ausgeführt, dass ein Abwägungsergebnis, das zur Zulässigkeit des Betriebs der Beigeladenen führt, durchaus denkbar ist, weil der u.a. in § 50 BImSchG bestimmte Trennungsgrundsatz keine absolute Geltung beanspruchen und auch aus der Unterschreitung der Richtwerte der Abstandsleitlinie nicht ohne weiteres geschlossen werden kann, dass der Plangeber die privaten Belange der Antragsteller nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt hat.

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln zur Gliederung eines Baugebietes genügt nur dann dem Bestimmtheitsgebot sowie dem aus dem Abwägungsgebot folgenden Grundsatz der Konfliktbewältigung, wenn der Bebauungsplan für das Genehmigungsverfahren hinreichend klare Vorgaben zu den maßgeblichen Immissionsorten sowie zur Methode enthält, nach welcher die Ausbreitung des von einem konkreten Vorhaben ausgehenden Schalls zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2005, BRS 69 Nr. 39, VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

    Dies setzt unter anderem voraus, dass der Bebauungsplan eindeutig bestimmt, auf welche Fläche die Schallleistung des jeweiligen Betriebes zu "verteilen" ist; auch muss sich eindeutig feststellen lassen, nach welcher Methode die tatsächliche Ausbreitung der betrieblichen Schallleistung im Genehmigungsverfahren zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, a.a.O., VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Die Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln zur Gliederung eines Baugebietes genügt nur dann dem Bestimmtheitsgebot sowie dem aus dem Abwägungsgebot folgenden Grundsatz der Konfliktbewältigung, wenn der Bebauungsplan für das Genehmigungsverfahren hinreichend klare Vorgaben zu den maßgeblichen Immissionsorten sowie zur Methode enthält, nach welcher die Ausbreitung des von einem konkreten Vorhaben ausgehenden Schalls zu berechnen ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2005, BRS 69 Nr. 39, VGH München, Urteile vom 21. Januar 1998, BayVBl 1998, 436 und vom 25. Oktober 2000, BRS 63 Nr. 82; OVG Koblenz, Urteil vom 4. Juli 2006, BRS 70 Nr. 23).

    Dies kann etwa durch bestimmte Anordnung und Ausrichtung der Schallquellen oder Ausnutzung bereits vorhandener Baukörper zur Abschirmung geschehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2005, BRS 69 Nr. 39, unter Bezugnahme u.a. auf Tegeder, UPR 1995, 210; Tegeder/Heppekausen, BauR 1999, 1095; Fischer/Tegeder, NVwZ 2005, 30).

  • BVerwG, 21.02.2000 - 4 BN 43.99

    Übernahme von Kosten für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 2008, ZfBR 2008, 592, und vom 21. Februar 2000, BRS 63 Nr. 224 = ZfBR 2000, 424).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 4 NB 3.97

    "Immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel"; flächenbezogener

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    40 Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Emissionsgrenzwerte nach dem sogenannten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel zur Gliederung von Baugebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt werden können und hiergegen insbesondere auch im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz keine grundsätzliche Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1998, NVwZ 1998, 1067).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 4 BN 6.08

    Überlagerung von Festsetzungen für einzelne Grundstücke; Verlagerung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Dies hat die Gemeinde prognostisch zu beurteilen; ist die künftige Entwicklung im Zeitpunkt der Beschlussfassung hinreichend sicher abschätzbar, darf sie dem bei ihrer Abwägung Rechnung tragen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse vom 2. April 2008, ZfBR 2008, 592, und vom 21. Februar 2000, BRS 63 Nr. 224 = ZfBR 2000, 424).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 4 BN 18.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Eigentümer eines nicht in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Da die Antragsteller den Bebauungsplan als nicht unmittelbar betroffene Dritte (Plannachbarn) angreifen, müssen sie aufzeigen, dass ihre aus dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) folgenden Rechte verletzt sein können, d.h. es muss - in derselben Weise wie bei der Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO) - hinreichend substantiiert dargelegt werden, dass ein - abwägungserheblicher - Belang der Antragsteller bei der Abwägung möglicherweise fehlerhaft behandelt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007, ZfBR 2007, 685).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Die erforderliche zeitliche Nähe ist grundsätzlich auch dann noch gewahrt, wenn die Ausfertigung - wie hier - erst mehr als vier Monate nach der Beschlussfassung erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 15. Juli 2007 - OVG 2 A 14.05 - veröffentlicht in Juris, zu einem Zeitraum von mehr als drei Monaten).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 9.08
    Die Wirksamkeit des Durchführungsvertrages setzt voraus, dass die Gemeindevertretung ihre Genehmigung erteilt hat, da es sich wegen des planerischen Charakters nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Juli 2001, NVwZ-RR 2002, 260, 262).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    2011, 16 = juris Rn. 132; Gatz, a.a.O., S. 61 f., Rn. 119; zu den (in den entschiedenen Fällen jeweils nicht gewahrten) Bestimmtheitsanforderungen bei der Festsetzung von IFSP vgl. auch OVG Berlin-Bbg, Urteile vom 10. Dezember 2008 - 2 A 7.08 -, ZUR 2009, 429, - 2 A 9.08 -, juris Rn. 42, und vom 13. April 2010 - 10 A 2.07 -, BauR 2010, 1535 = juris, und ob die Ermittlung des IFSP im Übrigen plausibel ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiete; Sportanlagen; Freibad; öffentliche

    Aufgabe der Ausfertigung ist es, vor der ortsüblichen Bekanntmachung die Übereinstimmung des vom Satzungsgeber beschlossenen mit dem bekannt gemachten Satzungsinhalt zu bestätigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 4 B 60/96 -, NVwZ-RR 1996, 630; Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 9/08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09

    Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Aufgabe der Ausfertigung ist es, vor der ortsüblichen Bekanntmachung die Übereinstimmung des vom Satzungsgeber beschlossenen mit dem bekannt gemachten Satzungsinhalt zu bestätigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 4 B 60/96 -, NVwZ-RR 1996, 630; Urteil des Senats vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 9/08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 LB 171/17

    Änderungsplan; Ausfertigungsmangel; Bauvorbescheid; Bekanntmachungsmangel;

    Die unter Verweis auf Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10.12.2008 - OVG 2 A 9.08 -, juris Rn. 42) vertretene Auffassung, es fehle an hinreichend klaren Vorgaben zu den maßgeblichen Immissionsorten, beruht, wie in der Fachliteratur nachvollziehbar dargelegt ist, auf einem Missverständnis.
  • VGH Bayern, 16.10.2009 - 2 N 06.3341

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auch ist nicht von vornherein auszuschließen, dass die Antragsgegnerin bei einem Erfolg der Normenkontrollklage einen Bebauungsplan mit weiter reichenden Maßnahmen zum Schutz der im benachbarten Wohngebiet gelegenen Grundstückseigentümer verabschieden würde (vgl. BVerwG vom 17.12.1992 Az. 4 N 2.1991, juris; OVG Schleswig-Holstein vom 24.4.2008 Az. 1 KN 9/07, juris RdNr. 29; OVG Berlin-Brandenburg vom 10.12.2008 Az.2 A 9.08, juris RdNr. 23).
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