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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - 8 S 63.06   

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https://dejure.org/2006,38003
OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - 8 S 63.06 (https://dejure.org/2006,38003)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2006 - 8 S 63.06 (https://dejure.org/2006,38003)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2006 - 8 S 63.06 (https://dejure.org/2006,38003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 82 Abs. 4; VwVfG § 14 Abs. 1; VwVfG § 14 Abs. 4; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Mitwirkungspflichten, Vietnam, Vietnamesen, Rückübernahmeabkommen, Delegation, Vorführung, Passbeschaffung, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Prozessbevollmächtigte, Anwesenheit, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sammelvorführung vor Vertretern der vietnamesischen Innenbehörde rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - 8 S 63.06
    Auch ist ein Ausländer, dessen Identität nach Maßgabe des deutsch-vietnamesischen Rückübernahmeabkommens geprüft wird, keinem sein Persönlichkeitsrecht unmittelbar berührenden Zielkonflikt zwischen Aussage- und Wahrheitspflicht und der Gefahr eigener Belastung ausgesetzt, der zur Wahrung und Ausübung - nach deutschem Recht in Betracht kommender - prozessualer Rechte und Möglichkeiten einen Rechtsbeistand erfordern könnte (vgl. zur Frage der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes für Zeugen im Strafprozess BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974, BVerfGE 38, 105).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2006 - 8 S 39.06

    Voraussetzungen für die Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2006 - 8 S 63.06
    Die hier in Rede stehende Anhörung vietnamesischer Staatsangehöriger durch Vertreter ihres Heimatstaates unterliegt nicht dem deutschen Verwaltungsverfahrensrecht mit der Folge, dass der die Vertretung durch Rechtsanwälte regelnde § 14 Abs. 1 und 4 VwVfG (i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfGBln) auf die Anhörung keine Anwendung findet (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2006 - OVG 8 S 39.06 -).
  • VG Berlin, 23.03.2012 - 15 K 279.11

    Anhörung vor einer vietnamesischen Delegation und Rechtsbeistand

    Das Gericht folgt der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das in mehreren Entscheidungen die Rechtmäßigkeit von Anordnungen der Vorsprache vor der vietnamesischen Delegation bestätigt hat (s. bspw. die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2006, OVG 8 S 39.06; vom 20. Juli 2006, OVG 8 S 45.06 und OVG 8 S 46.06 und vom 23. August 2006, OVG 8 S 63.06 und siehe hierzu auch VG Berlin, Urteile vom 24. Januar 2007, VG 15 A 164.06 und vom 18. Dezember 2007, VG 15 A 166.06).

    Zu dem anschließenden Verfahren vor der Vertretung verhält sich die Vorschrift nicht und überlagert deshalb auch nicht in rechtlich erheblicher Weise die Durchführung der von der vietnamesischen Seite durchgeführten Anhörung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2006, OVG 8 S 63.06, sowie VG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 15 A 166.06).

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