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   OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17   

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OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17 (https://dejure.org/2019,5057)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.03.2019 - 2 LA 16/17 (https://dejure.org/2019,5057)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. März 2019 - 2 LA 16/17 (https://dejure.org/2019,5057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremGastV § 4; GastG § 18; TA Lärm Nr 3.2.1; TA Lärm Nr. 2.4
    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - 95%-Perzentilpegel; allgemeine Sperrzeit; Ausforschungsbeweis; Immissionsort; Immissionsrichtwert; Impulszuschlag; Körperschall; LAF95; Lärmgutachten; Messabschlag; öffentliches Bedürfnis; Schallschutzgutachten; Sperrzeitaufhebung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Erteilung von Sperrzeitaufhebungen für einen Diskothekenbetrieb; Anforderungen an die Erstellung eines Schallschutzgutachtens; Ber...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Perzentilpegel; allgemeineSperrzeit; Ausforschungsbeweis; Immissionsort; Immissionsrichtwert; Impulszuschlag; Lärmgutachten; Messabschlag; Öffentliches Bedürfnis; Schallschutzgutachten; Sperrzeitaufhebung; Tonzuschlag; Gaststättenrecht; Anfechtung der Sperrzeitaufhebung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Erteilung von Sperrzeitaufhebungen für einen Diskothekenbetrieb; Anforderungen an die Erstellung eines Schallschutzgutachtens; Berücksichtigung von Immissionsort und Immissionsrichtwert beim Schallschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 899
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 07.05.1996 ( 1 C 10/95, zitiert nach juris) den Umfang, in dem sich der betroffene Nachbar im Wege eines Abwehranspruchs gegen die individuelle Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit richten kann, eindeutig bestimmt.

    Die Annahme eines öffentlichen Bedürfnisses im Sinne des § 4 Abs. 1 BremGastV setzt zwar grundsätzlich voraus, dass seine Befriedigung im Einklang mit der Rechtsordnung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 - Rn. 26, juris).

    Ihr Schutzzweck stimmt daher weitgehend mit dem der Vorschriften über die Erteilung der Gaststättenerlaubnis überein (vgl. zu den bundesrechtlichen Regelungen bereits BVerwG, Urteil vom 23.09.1976 - I C 7.75 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, Rn. 27 jeweils zu §§ 5 und 18 GastG ).

    Diese Fragen sind indes durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 - BVerwGE 101, 157 -166) bereits eindeutig geklärt worden.

    Vielmehr lässt sich die Frage unter Rückgriff auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996, a.a.O.) unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der gaststättenrechtlichen Regelungen und des (eingeschränkten) Prüfungsumfangs der Gaststättenbehörde bestimmen.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    (b.) Es spricht einiges für die Ansicht der Klägerin, dass es sich bei den im Sperrzeitaufhebungsverfahren durchgeführten Messungen nicht um solche "bei der Überwachung der Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte" im Sinne der Nr. 6.9 TA Lärm handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2.07 - juris).

    Er ist zu vergeben, wenn Pegeländerungen einen außergewöhnlichen Störgrad erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2/07 - Rn. 30, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08

    Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Entscheidend für seine Vergabe ist jedoch stets der subjektive Höreindruck des Gutachters aufgrund einer wirkungsbezogenen Wertung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2010 - 11 B 24.08 -, Rn. 31, juris; Feldhaus/Tegeder, in: Bundesimmissionsschutzrecht, Bd. 4, Juli 2013, Nr. A.2 TA Lärm , Rn. 25).

    Wurde ein entsprechender Zuschlag nicht vergeben, weil der Sachverständige die dafür maßgeblichen Voraussetzungen nicht als erfüllt ansah und stattdessen einen Informationszuschlag vergeben hat, so kann dies nicht etwa durch eine abweichende Bewertung im Rahmen der Einzelfallbeurteilung durch das Gericht berichtigt werden (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2010 - 11 B 24.08 -, Rn. 31, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Insbesondere kann es auch ohne Verstoß gegen die Vorschriften über die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung (§§ 96 ff., 108 VwGO ) Sachverständigengutachten, die in den beigezogenen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verwaltungsakten enthalten sind oder welche weitere Beteiligte in das Verfahren eingeführt haben, im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage verwerten ( VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris; OVG NW, Beschluss vom 15.11.2017 - 1 A 2597/16 -, Rn. 27, juris).

    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein vorliegendes Gutachten für unrichtig hält oder wenn andere Sachverständige zu widersprechenden Ergebnissen gekommen sind (BVerwG, Beschluss vom 07.09.1993 - 9 B 509.93 - juris; OVG LSA, Beschluss vom 17.06.2005 - 2 L 264/02 - juris; VGH BW, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 S 2385/12 -, Rn. 4, juris).

  • BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75

    Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 18 GastG des Bundes dient die Allgemeine Sperrzeit "dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere dem Schutz der Nachtruhe, der Volksgesundheit, der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und dem Arbeitsschutz" (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 23.09.1976 - I C 7.75 - Rn. 17, juris unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung zu § 18 GastG in der seinerzeit geltenden Fassung, BT-Drucks V/205 S. 17, die allerdings den Hinweis auf die "öffentliche Sicherheit und Ordnung" nicht enthält: "erscheint eine grundsätzliche einheitliche Festsetzung [...] im Interesse der Volksgesundheit, der Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und des Arbeitsschutzes angezeigt", m.w.N.).

    Ihr Schutzzweck stimmt daher weitgehend mit dem der Vorschriften über die Erteilung der Gaststättenerlaubnis überein (vgl. zu den bundesrechtlichen Regelungen bereits BVerwG, Urteil vom 23.09.1976 - I C 7.75 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, Rn. 27 jeweils zu §§ 5 und 18 GastG ).

  • VG Bremen, 16.05.2018 - 1 K 1943/16

    Bauerlaubnis - Auslegung einer Baugenehmigung; Bestandsschutz; Nutzungsänderung;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Eine durch die Klägerin auf Feststellung gerichtete Klage ( 1 K 1943/16), dass "der von der Beigeladenen geführte Diskothekenbetrieb eine Vergnügungsstätte darstellt, für die keine Baugenehmigung besteht, insbesondere, dass der Betrieb der Vergnügungsstätte nicht von der 1964 erteilten Baugenehmigung für ein "Neuaufbau eines Apartment-Wohnhauses mit Gaststättenbetrieb" umfasst ist", wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 16.05.2018 abgewiesen.

    Von einer offensichtlichen bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit der "..." ist angesichts des klageabweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts vom 16.05.2018 ( 1 K 1943/16) ohnedies nicht auszugehen.

  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Das ist der Fall, wenn die Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, etwa, nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruhen, wenn sie lückenhaft sind, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit geben oder wenn sonst das bisherige Beweisergebnis ernsthaft erschüttert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2013 - 10 B 34/12 - Rn. 4, juris; Beschluss vom 03.02.2010 - 2 B 73.09 - Rn. 9, juris jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 7 B 2434/02

    Bauplanungsrechtl. Rücksichtnahmegebot: Unzumutbarkeit

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Deshalb muss im Genehmigungs- und Überwachungsverfahren die gesamte Geräuschbelastung, bestehend aus Vor- und Zusatzbelastung, ermittelt werden, vgl. Nr. 2.4 TA Lärm (ausführlich OVG NW, Beschluss vom 26.02.2003 - 7 B 2434/02 - Rn. 20 ff., juris; vgl. auch Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 87. EL 2018, Nr. 2.2 TA Lärm , Rn. 26).
  • BVerwG, 03.02.2010 - 2 B 73.09

    Verfahrensrüge: mangelhaftes Sachverständigengutachten; Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Das ist der Fall, wenn die Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, etwa, nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruhen, wenn sie lückenhaft sind, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit geben oder wenn sonst das bisherige Beweisergebnis ernsthaft erschüttert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2013 - 10 B 34/12 - Rn. 4, juris; Beschluss vom 03.02.2010 - 2 B 73.09 - Rn. 9, juris jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17

    Erheben einer Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht in Bauakten

    Auszug aus OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17
    Die Ablehnung eines Beweisantrags als unsubstantiiert kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschluss vom 14.08.2017 - 9 B 3/17 - Rn. 6, juris; Beschluss des Senats vom 13.06.2018 - 2 LA 50/17 - Rn. 3, juris).
  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 10 ZB 15.1803

    Beschränkungen für Versammlung

  • BVerwG, 31.03.2016 - 2 B 12.15

    Vorabentscheidungsbeschluss bei sogenanntem Ausforschungsbegehren

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2019 - 13 LA 401/18

    Beeidigung; Berufsfreiheit; Bestandsschutz; Dolmetscher; Erlöschen; Ermächtigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2017 - 1 A 2597/16
  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2141/00

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2005 - 2 L 264/02

    Zu Auflagen für eine Skaterbahn

  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 12/17

    Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2015 - 7 B 1473/14

    Aussetzung der Baugenehmigung wegen fehlerhafter Vorprüfung nach dem UVPG bzgl.

  • VG Köln, 12.10.2017 - 20 K 5428/16
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Bremen, 30.03.2021 - 1 LA 180/18

    Zur Abgrenzung zwischen Studentenkneipe und Studententanzkeller

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 3 ZB 15.798

    Anerkennung des Thoracic-Outlet-Syndroms als Folge eines Dienstunfalls

  • OVG Bremen, 02.03.2016 - 2 LA 94/14
  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

    Es ist vielmehr Aufgabe der Tatsachengerichte zu überprüfen, ob Anlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen (vgl. BVerwG, a.a.O., juris Rn. 30 f.; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 4.3.2019, 2 LA 16/17,NVwZ-RR 2019, 899 [Ls], juris Rn. 63).
  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 12/17

    Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den

    Auf den Inhalt der Gutachten wird Bezug genommen (Bl. 245 ff. bzw. Bl. 463 ff. der Gerichtsakte 2 LA 16/17).
  • OVG Bremen, 16.10.2023 - 2 LA 76/23

    Dienstplan; Freizeitausgleich; Mehrarbeit; regelmäßige Arbeitszeit;

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (OVG Bremen, Beschl. v. 04.03.2019 - 2 LA 16/17, juris Rn. 73).
  • OVG Bremen, 24.03.2022 - 2 B 464/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beendigung einer vorläufigen Inobhutnahme

    Diese Eignung fehlt, wenn das Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, etwa, weil es nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, wenn es lückenhaft ist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt (stRspr., BVerwG, Beschl. v. 04.01.2007 - 10 B 20/06, juris Rn. 12; v. 04.11.2010 - 9 B 85/09, juris Rn. 9 und v. 27.03.2013 - 10 B 34/12, juris Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 04.03.2019 - 2 LA 16/17, juris Rn. 28).
  • OVG Bremen, 20.06.2023 - 2 LA 250/22

    Abbruch des Auswahlverfahrens; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens;

    Die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes erfordert eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (OVG Bremen, Beschl. v. 04.03.2019 - 2 LA 16/17, juris Rn. 73).
  • VG Köln, 07.12.2022 - 25 L 1840/22
    Diese Eignung fehlt, wenn das Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, etwa, weil es nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, wenn es lückenhaft ist, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters gibt, stRspr., BVerwG, Beschlüsse vom 04.01.2007 - 10 B 20.06 - juris, Rn. 12, vom 04.11.2010 - 9 B 85.09 - juris, Rn. 9 und vom 27.03.2013 - 10 B 34.12 - juris, Rn 4; OVG Bremen, Beschluss vom 04.03.2019 - 2 LA 16/17 - juris, Rn. 28.
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