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OVG Hamburg, 08.12.2000 - 5 Bs 215/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Herausgabe von Personalausweis und Reisepass; Voraussetzungen für die Annahme der Ungültigkeit eines Personalausweises; Zweifel an der deutschen Staatszugehörigkeit; Anforderungen an einen hinreichenden Nachweis des ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.06.2000 - 15 VG 1423/00
- VG Hamburg, 29.06.2000 - 15 VG 1423/00
- OVG Hamburg, 08.12.2000 - 5 Bs 215/00
Papierfundstellen
- DÖV 2001, 742
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 01.06.1993 - 1 B 128.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1993 - 25 B 1655/93
Erteilung eines Vertriebenenausweises ; Feststellung der deutschen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Hessen, 27.07.2007 - 7 UZ 1218/07
Prüfungsumfang des Gerichts im Klageverfahren auf Ausstellung eines Passes
Die Aufklärung der Deutscheneigenschaft eines Passbewerbers ist nach dem Passgesetz nicht Aufgabe der Passbehörde (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 5 Bs 215/00 - DÖV 2001, 742; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Januar 2004 - B 1 K 03.397 - Juris). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2005 - 13 S 2072/04
Wahrung der Begründungsfrist nach gesetzlicher Neuregelung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 15.08.2003 - 4 B 225/03
Konsequenz der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Frankfurt/Main, 22.09.2020 - 5 K 3314/19
Zur Mitwirkungspflicht eines Passbewerbers bei der Aufklärung der …
Die Klärung der Deutscheneigenschaft und die hiervon abhängige Ausstellung einer amtlichen Bescheinigung über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Rechtsstellung als Statusdeutscher hat im Verhältnis zur für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständigen Behörde bzw. deren Rechtsträger zu erfolgen ( HessVGH, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 , juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 5 Bs 215/00, juris).