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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07   

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https://dejure.org/2008,35267
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07 (https://dejure.org/2008,35267)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.09.2008 - 3 K 9/07 (https://dejure.org/2008,35267)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. September 2008 - 3 K 9/07 (https://dejure.org/2008,35267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bauleitplanung: Planung einer Straße mit überörtlicher Funktion bei ausdrücklicher Ablehnung der Zustimmung des Straßenbaulastträgers; Unwirksamkeit wegen mangelnder Erforderlichkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ssl-id.de PDF, S. 235 (Leitsatz)

    Realisierbarkeit der Planung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.10.2007 - 8 N 06.783

    Straßenplanungsrecht: Bebauungsplan // Umgehungsstraße als "Ortsstraße"; Funktion

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Plant demnach die Antragsgegnerin tatsächlich eine Straße mit überörtlicher Funktion, so ist die Erforderlichkeit der Planung im Sinn von § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB nicht gegeben, weil die Planung aus rechtlichen, insbesondere kompetenziellen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. VGH München, U. v. 12.10.2007 - 8 N 06.783 -, BayVBl 2008, 564 m.w.N.).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit müssen diese Umstände spätestens bei der Beantragung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsentscheidung, d.h. bei Einreichung des planfestzustellenden Plans (§ 73 Abs. 1 VwVfG MV), bzw. mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (§ 2 Abs. 1 BauGB) feststehen (zu alledem VGH München, U. v. 12.10.2007 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2005 - 1 L 293/03

    Umstufung; Abstufung; Bundesstraße; Bundesfernstraße; Landesstraße; Kreisstraße;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Demgegenüber haben neben den Bundesfernstraßen im Sinn von § 1 Abs. 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) die Landesstraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 StrWG MV) und die Kreisstraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 StrWG MV) eine überörtliche Funktion im Verkehrsnetz (vgl. OVG Greifswald, U. v. 10.05.2005 - 1 L 293/03 -, NordÖR 2005, 323).

    Bei der Beurteilung, welche Verkehrsbedeutung einer Straße zukommt und in welche Straßenklasse sie dementsprechend einzureihen ist, steht den Behörden weder ein Ermessen noch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative zu; vielmehr handelt es sich bei dem Tatbestandsmerkmal der Verkehrsbedeutung um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliegt (OVG Greifswald, U. v. 10.05.2005 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Das Abwägungsverbot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Die Bebauung der Grundstücke D.-Chaussee ... - ... stellt sich vielmehr als sog. Splittersiedlung im Außenbereich i.S.v. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB dar (vgl. hierzu wie zu den genannten Kriterien: Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 7 und § 35 Rn. 67 ff m.w.N.), der das Schutzniveau für den Außenbereich und damit das eines Dorf- oder Mischgebietes zukommt (vgl. Senatsbeschluss v. 21.02.2002 - 3 L 90/01 -, NordÖR 2002, 390; OVG Münster, B. v. 03.09.1999, -10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360; OVG Berlin, B. v. 14.05.2007 - 11 S 83.06 -, zit. n. juris; Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, TA Lärm, Rz. 15).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Eine Bauleitplanung kann im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB aber dann nicht erforderlich sein, wenn ihre Verwirklichung an den Anforderungen anderer Gesetze scheitern müsste und der Bebauungsplan damit nicht vollzugsfähig ist (vgl. zu immissionsschutzrechtlichen Anforderungen: BVerwG, U. v. 12.08.1999 - 4 CN 4.98 -, BVerwGE 109, 246).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Zum einen war die Verkehrs(lärm)problematik in der konkreten Planungssituation abwägungsbeachtlich und der Mangel war auch auf das Ergebnis von Einfluss (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, U. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -, DVBl. 2008, 859).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - 11 S 83.06

    Eilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Die Bebauung der Grundstücke D.-Chaussee ... - ... stellt sich vielmehr als sog. Splittersiedlung im Außenbereich i.S.v. § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB dar (vgl. hierzu wie zu den genannten Kriterien: Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 7 und § 35 Rn. 67 ff m.w.N.), der das Schutzniveau für den Außenbereich und damit das eines Dorf- oder Mischgebietes zukommt (vgl. Senatsbeschluss v. 21.02.2002 - 3 L 90/01 -, NordÖR 2002, 390; OVG Münster, B. v. 03.09.1999, -10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360; OVG Berlin, B. v. 14.05.2007 - 11 S 83.06 -, zit. n. juris; Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, TA Lärm, Rz. 15).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2008 - 3 K 9/07
    Das Abwägungsverbot wird verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, U. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; U. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 -, BVerwGE 48, 56).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Das kann bei einer isolierten Straßenplanung der Fall sein, wenn die Verwirklichung des Vorhabens - etwa wegen fehlender Finanzmittel, wofür hier nichts spricht - innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes ausgeschlossen erscheint (BVerwG, Urt. v. 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239 = NVwZ 2004, 856) oder wenn die Gemeinde einem von ihr verschiedenen Straßenbaulastträger eine von diesem nicht gewollte Straße aufzudrängen versucht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1999 - 4 C 5.98 -, BVerwGE 108, 248 = NVwZ 1999, 1222; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.5.2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805; OVG Greifswald, Urt. v. 3.9.2008 - 3 K 9/07 -, juris).
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