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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004 - 3 L 6/99   

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https://dejure.org/2004,34520
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004 - 3 L 6/99 (https://dejure.org/2004,34520)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06.01.2004 - 3 L 6/99 (https://dejure.org/2004,34520)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 3 L 6/99 (https://dejure.org/2004,34520)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6
    Armenien, Fronteinsatz, Wehrdienstentziehung, Desertion, Organisierte Kriminalität, Quasi-staatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Verfolgungsbegriff, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004 - 3 L 6/99
    Ebensowenig machen sie substantiiert geltend, dass der armenische Staat Ende (...) von der Mafia bzw. mafiösen Organisationen dergestalt verdrängt oder ersetzt worden war, dass er sein staatliches Schutz- und Gewaltmonopol vollständig eingebüßt hatte und die Mafia eine quasi-staatliche Organisation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschl. vom 10.08.2000 - 2 BvR 260/98 u. 1353/98 -, NVwZ 2000, 1165) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 20.02.2001 - 9 C 20.00 -, E 114, 16 ff.) darstellte.
  • BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98

    Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2004 - 3 L 6/99
    Ebensowenig machen sie substantiiert geltend, dass der armenische Staat Ende (...) von der Mafia bzw. mafiösen Organisationen dergestalt verdrängt oder ersetzt worden war, dass er sein staatliches Schutz- und Gewaltmonopol vollständig eingebüßt hatte und die Mafia eine quasi-staatliche Organisation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschl. vom 10.08.2000 - 2 BvR 260/98 u. 1353/98 -, NVwZ 2000, 1165) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 20.02.2001 - 9 C 20.00 -, E 114, 16 ff.) darstellte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -, juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 1. Juni 2011 - 3 A 451/08 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 3 L 6/99 -, juris.
  • VG Augsburg, 03.04.2018 - Au 6 K 17.34316

    Erfolgloser Asylantrag

    Zudem handelt es sich bei dem Oligarchen - seine Verantwortlichkeit unterstellt - nicht um einen Verfolger mit Territorialhoheit im Sinne des § 3c AsylG, zumal der armenische Staat grundsätzlich schutzwillig und schutzfähig ist (wie hier schon OVG MV, B.v. 6.1.2004 - 3 L 6/99 - juris Rn. 22, 34 f.), aber - wie alle Staaten - keinen lückenlosen Schutz bieten kann.

    Abgesehen davon ist der armenische Staat im Allgemeinen willens und in der Lage, seine Staatsangehörigen vor privater Gewalt und strafbaren Handlungen zu schützen (vgl. OVG MV, B.v. 6.1.2004 - 3 L 6/99 - juris Rn. 35, 38; Auswärtiges Amt, Lagebericht Armenien vom 21.6.2017, S. 6 ff. zum heutigen Justiz- und Polizeiaufbau), wenn auch ein lückenloser Schutz nicht möglich ist bzw. kein Staatswesen einen lückenlosen Schutz vor Übergriffen Dritter zu gewährleisten vermag (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.1985 - C 33/85 u.a. - BVerwGE 72, 269, juris Rn. 20).

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