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   OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96   

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OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96 (https://dejure.org/1999,12846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.1999 - 10 L 6651/96 (https://dejure.org/1999,12846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - 10 L 6651/96 (https://dejure.org/1999,12846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 3 A 181/94
  • OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Dieses Verständnis vom Begriff der Fachfrage liegt der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Grunde, in der bezüglich der in Rede stehenden Abgrenzung entscheidend auf die Richtigkeit oder auf die Vertretbarkeit der Antworten des Prüflings abgestellt wird (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997 - 6 B 55.97 -).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Unter zur Bezugnahme auf die zeitlich jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 4.5.1999 - 6 C 13.98 - Urt. vom 14.7.1999 - 6 C 20.98 -) hat der Senat in seinem Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 1165/97 - ausgeführt, dass der Aufbau eines juristischen Prüfungsfalles sowohl Ausdruck seiner - dem prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum unterfallenden - Darstellung sein als auch fachwissenschaftliche Fragen enthalten kann, die es dann herauszufiltern und im Wege der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auf ihre Richtigkeit zu überprüfen gilt.

    Sofern der Erstprüfer im übrigen in seiner erläuternden Stellungnahme im Rahmen des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens die Auffassung vertreten hat, der Einwand mangelhafter Sozialauswahl habe, wenn man ihn überhaupt für erforderlich habe halten wollen, problemlos im Klägervortrag untergebracht werden können, spricht er die konkrete Darstellungsweise an, die dem prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum zuzurechnen ist (BVerwG, Urt. vom 4.5.1999 - 6 C 13.98 -) ohne dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser überschritten worden sein könnte.

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung nur dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfGE, a.a.O. S. 53 f; BVerwG, Beschl. vom 11.8.1998, DVBl. 1998, 1351).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1999 - 10 L 377/97

    Teilweise Wiederholung der 2. jur. Staatsprüfung;; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotungsfrage (BVerfGE a.a.O.; Senatsurteil vom 16.3.1999 - 10 L 377/97 -), die Gewichtungsfrage im Hinblick auf verschiedene Aufgaben untereinander (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -), die Einordnung des Schwierigkeitsgrades (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 2.7.1999 - 10 M 2240/99 -) und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1999 - 10 L 6146/96 -).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Weisen Prüfer eine derartige Qualifikation auf, so sind die Prüfungsbehörden nicht gehalten, mit der Beurteilung bestimmter Prüfungsaufgaben nur solche Prüfer zu betrauen, die auf dem besonderen Fachgebiet, dem die Aufgabe entstammt, beruflich tätig oder darüber hinaus besonders spezialisiert sind (Senatsbeschluss vom 31.5.1990 - 10 O 5/90 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; ferner BVerwG, Beschl. vom 20.11.1995 - 6 B 66.95 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f; BVerwG, Urt. vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Unter zur Bezugnahme auf die zeitlich jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 4.5.1999 - 6 C 13.98 - Urt. vom 14.7.1999 - 6 C 20.98 -) hat der Senat in seinem Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 1165/97 - ausgeführt, dass der Aufbau eines juristischen Prüfungsfalles sowohl Ausdruck seiner - dem prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum unterfallenden - Darstellung sein als auch fachwissenschaftliche Fragen enthalten kann, die es dann herauszufiltern und im Wege der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle auf ihre Richtigkeit zu überprüfen gilt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1999 - 10 L 6651/96
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerfG, Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34, 54 f; BVerwG, Urt. vom 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 f).
  • VG Braunschweig, 21.06.2000 - 6 A 109/99

    Beurteilungsspielraum; Bonus-malus-Regelung; Gleichheitssatz; juristische

    Soweit den Prüfern ein Bewertungsspielraum verbleibt, geht die gerichtliche Überprüfung lediglich dahin, ob sie Verfahrensfehler begangen oder anzuwendendes Recht verkannt haben, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe verletzt haben oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 11.08.1998, DVBl 1998, 1351; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).

    Zu diesen prüfungsspezifischen Fragen, die der Letztentscheidungskompetenz der Prüfungsbehörde überlassen bleiben, gehören insbesondere die Benotung, die Gewichtung, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades und die Würdigung der Qualität der Darstellung (BVerwG, Beschl. vom 17.12.1997, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 385; Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, aaO.).

    In Verfahren, in denen es lediglich um die Verbesserung einer Prüfungsnote geht, nimmt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Wert in Höhe von 8.000,-- DM an (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999, 10 L 6651/96).

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2002 - 2 L 6330/96

    Laufbahnprüfung; Anspruch auf ein Überdenken; Bindung an Lösungshinweise;

    Der 10. Senat des erkennenden Gerichts hat im Urteil vom 7. Oktober 1999 (10 L 6651/96) hierzu ausgeführt:.
  • VG Braunschweig, 15.01.2003 - 6 A 383/00

    Aktenvortrag; Befragung; Beurteilungsspielraum; Bonus-Malus-Regelung;

    In Verfahren, in denen es lediglich um die Verbesserung einer Prüfungsnote geht, nimmt die Kammer in Übereinstimmung mit dem Nds. Oberverwaltungsgericht Lüneburg den gesetzlichen Auffangwert an (Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 07.10.1999 - 10 L 6651/96 - Kammer, Urt. vom 21.06.2000 - 6 A 109/99 -).
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