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   OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11   

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https://dejure.org/2012,36096
OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11 (https://dejure.org/2012,36096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2012 - 5 LC 331/11 (https://dejure.org/2012,36096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 (https://dejure.org/2012,36096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Dienen des § 4 Abs. 3 S. 3 RVOrgRefÜG wie § 13 Abs. 1 BBesG a.F. der Rechtsstandswahrung; Bestehen eines Anspruchs eines Beamten auf eine Ausgleichszulage bei Verringerung der Dienstbezüge erst nach dem Dienstherrnwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Dienen des § 4 Abs. 3 S. 3 RVOrgRefÜG wie § 13 Abs. 1 BBesG a.F. der Rechtsstandswahrung; Bestehen eines Anspruchs eines Beamten auf eine Ausgleichszulage bei Verringerung der Dienstbezüge erst nach dem Dienstherrnwechsel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 160
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11
    Solche Ansprüche sind kraft Gesetzes zu erfüllen und müssen von dem Beamten nicht zeitnah geltend gemacht werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.2010 - BVerwG 2 C 86.08 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 22.10.1990 - 2 BvR 943/88

    Änderung des Ämter- und Besoldungsgefüges im Hochschulbereich - Niedersachsen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11
    Zwar hat der Beamte aus dem Alimentationsgrundsatz grundsätzlich keinen Anspruch auf die Beibehaltung und Weiterzahlung seiner Bezüge in der bisherigen Höhe; das Bundesverfassungsgericht hat allerdings dem Leistungsgrundsatz entnommen, dass der Gesetzgeber und der Dienstherr auch bei einer grundlegenden Neuordnung der Besoldungsstruktur dem (etwa) im Wege der Beförderung erdienten Status des Beamten grundsätzlich Rechnung zu tragen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.10.1990 - 2 BvR 943/88 -, juris Rn. 4).
  • VG Ansbach, 11.11.2009 - AN 11 K 09.00926

    Verweisung in Art. 83 § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgG auf § 13 Abs. 1 Nr. 1 BBesG ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11
    Eine auf den Zeitpunkt des Übertritts rückwirkende Änderung der Bezüge sei hier - anders als in dem von dem Verwaltungsgericht Ansbach entschiedenen Fall (Urteil vom 11.11.2009 - AN 11 K 09.00926 -, juris) nicht erfolgt.
  • VG Hamburg, 29.06.2011 - 20 K 3105/10

    Voraussetzung für Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11
    Das ergebe sich aus den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Hamburg (Urteil vom 29.6.2011 - 20 K 3105/10 -, juris), die sich die Kammer zu eigen mache.
  • VGH Bayern, 22.03.2006 - 14 ZB 04.2196
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2012 - 5 LC 331/11
    Dementsprechend wird die Rechtsstandswahrung nach einhelliger Auffassung dadurch gekennzeichnet, dass der obere Bemessungswert der Besoldung fortgeschrieben wird, als wäre der Beamte in seinem früheren Besoldungsstatus verblieben (vgl. Leihkauff, a. a. O, Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 22.3.2006 - 14 ZB 04.2196 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

    Soweit § 6c Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1, 2 und 8 SGB II hiernach aufgrund des gesetzlich angeordneten Dienstherrnwechsels beamtenstatusrechtliche Belange ( vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris ) der Bundesbediensteten - wie hier der Klägerin - regelt, besteht danach schon nach den allgemeinen Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes.

    Gemäß § 41 Abs. 1 LBesG LSA erhält der Beamte schon allgemein eine Ausgleichszulage, wenn sich seine Dienstbezüge aus dienstlichen Gründen ( vgl. hierzu auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris ) vermindern (Satz 1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

    Soweit § 6c Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1, 2 und 8 SGB II hiernach aufgrund des gesetzlich angeordneten Dienstherrnwechsels beamtenstatusrechtliche Belange (vgl. hierzu: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris) der Bundesbediensteten - wie hier der Klägerin - regelt, besteht danach schon nach den allgemeinen Kompetenzbestimmungen des Grundgesetzes die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes.

    Gemäß § 41 Abs. 1 LBesG LSA erhält der Beamte schon allgemein eine Ausgleichszulage, wenn sich seine Dienstbezüge aus dienstlichen Gründen (vgl. hierzu auch: OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. November 2012 - 5 LC 331/11 -, juris) vermindern (Satz 1).

  • VGH Bayern, 08.07.2014 - 3 BV 09.3138

    Die Ausgleichszulage aus § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG i.V.m. § 13 Abs. 1 BBesG

    Auch der bayerische Gesetzgeber hat trotz Kenntnis der ihm zugefallenen Gesetzgebungskompetenzen kein Landesrecht erlassen, das § 4 Abs. 3 Satz 3 RVOrgRefÜG im Sinne des Art. 125a Abs. 1 GG ersetzt und dadurch dessen Fortgeltung als Bundesrecht gehindert hätte (vgl. OVG Lüneburg U.v. 13.11.2012 - 5 LC 331/11 - juris Rn. 77).
  • OVG Saarland, 05.12.2012 - 1 A 140/12

    Ausgleichszulage nach Übertritt zu einem anderen Dienstherrn - Verringerung der

    ebenso VG Hamburg, Urteil vom 29.6.2011 - 20 K 3105/10 - sowie VG Düsseldorf, Urteil vom 13.5.2011 - 26 K 6069/10 - a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2012 - 5 LC 331/11 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Köln, 28.09.2016 - 3 K 5998/15

    Anspruch eines Beamten mit infolge eines Dienstherrenwechsels verringerten

    Unter dem 20.12.2012 beantragte der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des OVG Lüneburg - 5 LC 331/11 - rückwirkend zum 03.03.2008 die Gewährung einer Ausgleichszulage.
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