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   OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96   

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OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96 (https://dejure.org/1998,11423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.1998 - 8 L 5187/96 (https://dejure.org/1998,11423)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. März 1998 - 8 L 5187/96 (https://dejure.org/1998,11423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 5 A 7990/94
  • OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 20.04.1995 - 8 L 6642/93

    Zahnärztliche Tätigkeit; Arbeit im Behandlungsstuhl; Kurative Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
    Den Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO hat der erkennende Senat in dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 20. April 1995 (NJW 1996, 3097) sowie erneut im Senatsurteil vom 14. Juli 1995 - 8 L 5421/94 - im einzelnen definiert.

    Dazu hat der Senat im Urteil vom 20. April 1995 (a.a.O.) im einzelnen ausgeführt, daß die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 10 Abs. 2 HKG a.F. vom 30. Mai 1980 (Nds. GVBl. S. 193), seinerzeit zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 1990 (Nds. GVBl. S. 81), erlassene Alterssicherungsordnung der Beklagten nicht in einem Regelungssinne ausgelegt werden kann, der - in Anknüpfung an § 1 Abs. 1, Abs. 3 des Zahnheilkundegesetzes - allein auf die approbierten Zahnärzte zutrifft.

  • VGH Bayern, 26.07.1995 - 9 B 93.2788
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
    Eine nur zeitweise Berufsunfähigkeit war auch Anlaß für die Entscheides VGH München vom 26. Juli 1995 (NJW 1996, 1613) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. Juni 1996 (NJW 1996, 3095).
  • VG Augsburg, 19.06.1996 - 4 K 95.400
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
    Eine nur zeitweise Berufsunfähigkeit war auch Anlaß für die Entscheides VGH München vom 26. Juli 1995 (NJW 1996, 1613) und des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. Juni 1996 (NJW 1996, 3095).
  • VG München, 17.11.1992 - M 16 K 91.2698
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
    Im Urteil vom 20. April 1995 hat der Senat im einzelnen ausgeführt, daß eine Bezugnahme auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 17. November 1992 - M 16 K 91.2698 - und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. August 1992 - 9 B 89.2926 - nicht möglich ist, weil die Bayerische Ärzteversorgung in ihrer Satzung einen anderen Begriff der Berufsunfähigkeit zugrundelegt als die Beklagte in ihrer Alterssicherungsordnung.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Der Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" bezeichnet vielmehr in erster Linie alle Tätigkeiten, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3, 10 der Bundesärzteordnung (bzw. der § 1, 2 und 13 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde) Vorbedingung ist (ebenso Urt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -, NdsRpfl 1999, 40 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2005 - 8 LA 91/05

    Alterssicherung; Alterssicherungsordnung; Arbeitsmarkt; berufsständisches

    Der Aspekt, ob ein Mitglied des Beklagten tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt noch die Möglichkeit hat, aus einer zahnärztlichen Tätigkeit ein auskömmliches Erwerbseinkommen zu erzielen, ist daher für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht etwa unerheblich, sondern vielmehr in dem gesonderten Merkmal "nachhaltig" i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausdrücklich enthalten (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - und Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 - ).

    Eine noch verbliebene Restleistungsfähigkeit schließt deshalb auch bei einem Mitglied des Beklagten die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach § 13 ASO nicht aus, wenn dem Mitglied aufgrund dieses Gesundheitszustandes der Arbeitsmarkt tatsächlich praktisch verschlossen ist (vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.1998 - 8 L 1584/98 -) und er deshalb eine zahnärztliche Tätigkeit nicht mehr "nachhaltig" ausüben kann (vgl. Senatsurteil vom 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 3080/96

    Begriff der "dauernden" Berufsunfähigkeit eines; Alterssicherung;

    Den Begriff der "zahnärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO hat der erkennende Senat in dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 20. April 1995 - 8 L 6642/93 - (NJW 1996, 3097), im Senatsurteil vom 14. Juli 1995 - 8 L 5421/94 - und erneut in den Urteilen vom 16. März 1998 - 8 L 1233/97 - (Nds. VBl. 1999, 20, 21) und - 8 L 5187/96 - im Einzelnen definiert.

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, in welchem Maße der betroffene Zahnarzt noch eine kontinuierliche Tätigkeit wahrnehmen kann, die ihm eine Existenzsicherung ermöglicht, an deren Stelle anderenfalls die Berufsunfähigkeitsrente treten müsste (vgl. Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2002 - 8 LA 105/02

    Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Existenzsicherung; Prozesszinsen;

    Der Senat hat des weiteren entschieden, dass der Zahnarzt eine zahnärztliche Tätigkeit nicht nachhaltig im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 ASO ausüben kann, wenn es ihm nicht möglich ist, einer kontinuierlichen zahnärztlichen Tätigkeit nachzugehen, die seine Existenz sichert (Senatsurt. v. 26.3.1999, a.a.O.; Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.1999 - 8 L 5642/98

    Begriff der Berufsunfähigkeit eines Arztes;; Alterssicherung; Berufsunfähigkeit

    Der Begriff der "ärztlichen Tätigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 ASO bezeichnet im übrigen alle Tätigkeiten, für die die Approbation oder eine Berufserlaubnis im Sinne der §§ 3, 10 Bundesärzteordnung (BÄO) Vorbedingung ist (Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 5187/96 - Senatsurt. v. 16.3.1998 - 8 L 1233/97 -, Nds. VBl. 1999, 20, 21).
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