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   OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96   

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OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96 (https://dejure.org/1999,7216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.1999 - 1 K 5855/96 (https://dejure.org/1999,7216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 1999 - 1 K 5855/96 (https://dejure.org/1999,7216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 200
  • BauR 2000, 1016
 
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  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Das Gebot gerechter Abwägung stellt Anforderungen an den Vorgang der Abwägung und an das Ergebnis, die das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 304) wie folgt formuliert hat:.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 9.12.1983 - 8 C 112.82 -E 68, 249/262 ff. = DVBl 1984, 194/197 ff.) geht in der Rechtsprechung zum sogenannten beitragsrechtlichen Verminderungszwang davon aus, das die denkmalschutzrechtlichen Bindungen die Ausnutzung des im Bebauungsplan für ein Grundstück zugelassenen Masses der baulichen Nutzung hindern können, und eine Festsetzung des Bebauungsplanes nicht etwa unwirksam ist, wenn sie "mehr zulässt" als das Denkmalschutzrecht.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F., der hier auch nach Neufassung der Antragsbefugnis in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (Gesetz v. 1.11.1996, BGBl I, S. 1626) Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, ZfBR 1999, 41), ist gegeben, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet liegenden Grundstückes gegen eine Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 206.96

    Bauplanungsrecht - Folgen des Verlustes eines Bebauungsplandokuments

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Für die Beseitigung des Mangels stehen der Antragsgegnerin verschiedene Wege zur Verfügung (vgl. zum Verlust eines Bebauungsplandokuments: BVerwG, Beschl. vom 1.4.1997 - 4 B 206.96 - BRS 59, Nr. 34).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Zweifel an der Wirtschaftlichkeit dessen, was als Nutzungsart in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, hindern nur dann das Inkrafttreten des Bebauungsplans, wenn (und soweit) nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (BVerwG, Urt. vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt nur dann, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, BRS 49, Nr. 34).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Es besteht auch die konkrete Möglichkeit, dass ohne den Mangel das Ergebnis der Abwägung anders ausgefallen wäre (dazu BVerwG, Urt. vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 - BVerwGE 64, 33/39 = DVBl. 1982, 354).
  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Ein Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F., der hier auch nach Neufassung der Antragsbefugnis in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (Gesetz v. 1.11.1996, BGBl I, S. 1626) Anwendung findet (BVerwG, Urt. v. 17.9.1998 - 4 CN 1.97 -, ZfBR 1999, 41), ist gegeben, wenn sich der Eigentümer eines im Plangebiet liegenden Grundstückes gegen eine Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft (BVerwG, Urt. v. 10.3.1998 - 4 CN 6/97 -, NVwZ 1998, 732).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 5855/96
    Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist nur anzunehmen, wenn konkrete Umstände positiv und klar auf einen solchen Mangel hindeuten (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - BRS 54 Nr. 15).
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