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OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01 |
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§ 3 Abs. 1 BeamtVÜV; § 1 Abs. 1 S. 1 BeamtVÜV; § 1 Abs. 1 S. 2 BeamtVÜV
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs-und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin; Doppelte Berücksichtigung der zurückgelegten Dienstzeit bei der ZERV; Doppelte Anerkennung von Dienstzeiten - Judicialis
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Kurzfassungen/Presse
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Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs-und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin; Doppelte Berücksichtigung der zurückgelegten Dienstzeit bei der ZERV; Doppelte Anerkennung von Dienstzeiten
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 16.03.2000 - 1 A 180/95
- OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99
ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale "aus dem früheren Bundesgebiet" und "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV sind ausschließlich als geographische Angaben zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - BVerwG 2 C 3.99 -, DVBl. 2000, 501 = ZBR 2000, 39 = NVwZ 2000, 330 = Buchholz 239.1 § 107 a BeamtVG Nr. 1 = IÖD 2000, 58 = LKV 2000, 74).Insbesondere können die Fragen, ob der Kläger bei der ZERV Aufbauhilfe geleistet und "im Beitrittsgebiet" tätig geworden ist, mit Hilfe des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV und der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung, namentlich der des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.6.1999, aaO), ohne weiteres beantwortet werden, rechtfertigen also eine Zulassung etwa wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht.
- BVerwG, 22.10.1999 - 2 B 38.99
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
Wird eine höhere Versorgung begehrt, so setzt der Senat in ständiger Festsetzungspraxis (s. z. B. die Beschl. v.12.7.2002 - 2 L 3025/01 - u. v. 18.9.2003 - 2 LA 75/02 - ), die ihrerseits auf der Festsetzungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts beruht (s. etwa den Beschl. v. 22.10.1999 - BVerwG 2 B 38.99 -), in Verfahren um die Erhöhung von Versorgungsbezügen gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG pauschaliert den zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen den gewährten und den erstrebten (höheren) Versorgungsbezügen - hier durch Doppelanrechnung - fest; hierbei bleiben nach § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG Erhöhungen der Versorgungsbezüge nach Klageerhebung außer Betracht. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 10 A 11500/97
Berufssoldat; Zeitsoldat; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Versorgungsbezüge; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
Hierbei kann der Senat offen lassen, ob der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 10.3.1998 - 10 A 11500/97 -, NVwZ-RR 1998, 445 = DÖD 1998, 216 = IÖD 1998, 120), wonach eine auf doppelte Anerkennung von Dienstzeiten nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV erhobene Klage, die vor der Festsetzung von Versorgungsbezügen erhoben worden ist, mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen ist, gefolgt werden kann. - OVG Berlin, 05.01.2000 - 4 B 37.97
Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
Denn selbst dann, wenn man für das Tatbestandsmerkmal der Verwendung "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV zu Gunsten des Klägers auf seine konkrete Verwendung, d. h. auf seine Tätigkeit in einem Dienstgebäude in Ost-Berlin, abstellen wollte (so wohl OVG Berlin, Beschl. v. 5.1.2000 - 4 B 37/97 -, LKV 2000, 405), muss ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV auf jeden Fall daran scheitern, dass der Kläger bei der ZERV keine Aufbauhilfe i. S. des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV geleistet hat.
- VG Berlin, 21.10.2022 - 5 K 127.20
Ruhegehaltfähige Dienstzeit: Verwendung eines Bahnbeamten im Beitrittsgebiet …
Maßgeblich ist daher, ob durch die konkrete Tätigkeit eine für das Beitrittsgebiet bisher nicht vorhandene Verwaltungs- oder Justizstruktur neu geschaffen oder vorhandene Strukturen rechtsstaatlichen, effektiven oder marktwirtschaftlichen Anforderungen angepasst wurden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 3/99 -, juris Rn. 16 f.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 2 LB 685/01 -, juris Rn. 34; OVG Berlin…, Urteil vom 3. November 1998 - 4 B 23.96 -, juris Rn. 25).