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   OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01   

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https://dejure.org/2003,17896
OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01 (https://dejure.org/2003,17896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.10.2003 - 2 LB 685/01 (https://dejure.org/2003,17896)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2003 - 2 LB 685/01 (https://dejure.org/2003,17896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 BeamtVÜV; § 1 Abs. 1 S. 1 BeamtVÜV; § 1 Abs. 1 S. 2 BeamtVÜV
    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs-und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin; Doppelte Berücksichtigung der zurückgelegten Dienstzeit bei der ZERV; Doppelte Anerkennung von Dienstzeiten

  • Judicialis

    BeamtVÜV § 1 I; ; BeamtVÜV § 10 I a; ; BeamtVÜV § 3 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit eines Beamten; Abordnungszeit an die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs-und Vereinigungskriminalität (ZERV) in Berlin; Doppelte Berücksichtigung der zurückgelegten Dienstzeit bei der ZERV; Doppelte Anerkennung von Dienstzeiten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99

    ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
    2.1.1 Die Tatbestandsmerkmale "aus dem früheren Bundesgebiet" und "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV sind ausschließlich als geographische Angaben zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 10.6.1999 - BVerwG 2 C 3.99 -, DVBl. 2000, 501 = ZBR 2000, 39 = NVwZ 2000, 330 = Buchholz 239.1 § 107 a BeamtVG Nr. 1 = IÖD 2000, 58 = LKV 2000, 74).

    Insbesondere können die Fragen, ob der Kläger bei der ZERV Aufbauhilfe geleistet und "im Beitrittsgebiet" tätig geworden ist, mit Hilfe des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV und der bisher hierzu ergangenen Rechtsprechung, namentlich der des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.6.1999, aaO), ohne weiteres beantwortet werden, rechtfertigen also eine Zulassung etwa wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht.

  • BVerwG, 22.10.1999 - 2 B 38.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
    Wird eine höhere Versorgung begehrt, so setzt der Senat in ständiger Festsetzungspraxis (s. z. B. die Beschl. v.12.7.2002 - 2 L 3025/01 - u. v. 18.9.2003 - 2 LA 75/02 - ), die ihrerseits auf der Festsetzungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts beruht (s. etwa den Beschl. v. 22.10.1999 - BVerwG 2 B 38.99 -), in Verfahren um die Erhöhung von Versorgungsbezügen gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG pauschaliert den zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen den gewährten und den erstrebten (höheren) Versorgungsbezügen - hier durch Doppelanrechnung - fest; hierbei bleiben nach § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG Erhöhungen der Versorgungsbezüge nach Klageerhebung außer Betracht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 10 A 11500/97

    Berufssoldat; Zeitsoldat; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Versorgungsbezüge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
    Hierbei kann der Senat offen lassen, ob der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 10.3.1998 - 10 A 11500/97 -, NVwZ-RR 1998, 445 = DÖD 1998, 216 = IÖD 1998, 120), wonach eine auf doppelte Anerkennung von Dienstzeiten nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV erhobene Klage, die vor der Festsetzung von Versorgungsbezügen erhoben worden ist, mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abzuweisen ist, gefolgt werden kann.
  • OVG Berlin, 05.01.2000 - 4 B 37.97
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 685/01
    Denn selbst dann, wenn man für das Tatbestandsmerkmal der Verwendung "im Beitrittsgebiet" in § 3 Abs. 1 BeamtVÜV zu Gunsten des Klägers auf seine konkrete Verwendung, d. h. auf seine Tätigkeit in einem Dienstgebäude in Ost-Berlin, abstellen wollte (so wohl OVG Berlin, Beschl. v. 5.1.2000 - 4 B 37/97 -, LKV 2000, 405), muss ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 BeamtVÜV auf jeden Fall daran scheitern, dass der Kläger bei der ZERV keine Aufbauhilfe i. S. des § 3 Abs. 1 BeamtVÜV geleistet hat.
  • VG Berlin, 21.10.2022 - 5 K 127.20

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit: Verwendung eines Bahnbeamten im Beitrittsgebiet

    Maßgeblich ist daher, ob durch die konkrete Tätigkeit eine für das Beitrittsgebiet bisher nicht vorhandene Verwaltungs- oder Justizstruktur neu geschaffen oder vorhandene Strukturen rechtsstaatlichen, effektiven oder marktwirtschaftlichen Anforderungen angepasst wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 3/99 -, juris Rn. 16 f.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 2 LB 685/01 -, juris Rn. 34; OVG Berlin, Urteil vom 3. November 1998 - 4 B 23.96 -, juris Rn. 25).
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