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   OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12   

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https://dejure.org/2013,21409
OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12 (https://dejure.org/2013,21409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.2013 - 12 LA 156/12 (https://dejure.org/2013,21409)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 2013 - 12 LA 156/12 (https://dejure.org/2013,21409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage: Wann wird sie unverhältnismäßig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach erheblichem Zeitablauf seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nicht nach Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage - Zu den Voraussetzungen unter denen die Anordnung unverhältnismäßig sein kann

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    15 Monate nach Verkehrsverstoß-Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches rechtmäßig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs 15 Monate nach Verkehrsverstoß zulässig - Fahrtenbuchauflage nicht unverhältnismäßig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann auch nach Verstreichen eines erheblichen Zeitraums seit Verkehrsordnungswidrigkeit angeordnet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 567
  • DÖV 2013, 911
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -) (hier verneint).

    Dagegen ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit/Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Zudem wäre die denkbare Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß verfügt wird, auch einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (notwendige Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde, Verhalten des Fahrzeughalters etc., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) zu beantworten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.1992 - 4 L 238/91

    Führen; Kraftfahrzeug; Eignung; Alkohol; Abstinenz; Erteilung; Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
    Dagegen ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit/Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Zudem wäre die denkbare Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß verfügt wird, auch einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (notwendige Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde, Verhalten des Fahrzeughalters etc., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) zu beantworten.

  • BVerwG, 12.07.1995 - 11 B 18.95

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zu einer Fahrtenbuchauflage - Anforderungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
    In den Fällen, in denen wegen der Erhebung der Klage gegen den Bescheid und ggf. des anschließenden Rechtsmittelverfahrens ein erheblicher Zeitraum seit Tatbegehung bis zur endgültigen Entscheidung verstreicht, wird die weiter bestehende Verhältnismäßigkeit nämlich insbesondere damit begründet, dass es anderenfalls der Kläger in der Hand hätte, allein durch das Ausschöpfen von Rechtsmitteln die streitige Anordnung zu Fall zu bringen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.7.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402 für einen Zeitraum von fast 3 1/2 Jahren zwischen Verkehrsverstoß und Berufungsverhandlung).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 7041/91

    Fahrtenbuchführung bei längerer Zeit nach Anordnung;; Anordnung; Bestandskraft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12
    Zwar trifft der Einwand des Klägers zu, dass die vom Verwaltungsgericht genannten Entscheidungen des Senats (Urt. v. 13.9.1993 - 12 L 7041/91 - und v. 12.6.1995 - 12 L 3139/95 -) vorliegend nicht einschlägig sind.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Die zwischen der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens (19. Oktober 2009) und Erlass des angefochtenen Bescheids (4. April 2011) verstrichene Zeit von knapp 18 Monaten, kann (noch) nicht als derart erheblich angesehen werden, dass sich schon deswegen die erlassene Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig darstellte (vgl. etwa Beschl. d. Sen. v. 14.1.2013 - 12 LA 299/11 -, der ebenfalls einen Zeitraum von ca. 18 Monaten zwischen Verfahrenseinstellung und Fahrtenbuchauflage betraf; Beschl. v. 23.8.2013 -12 LA 156/12 - gut 16 Monate).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 8 A 562/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402 = VD 1995, 259 = juris Rn. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. August 2013 - 12 LA 156/12 -, juris Rn. 5; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 -, NJW 2003, 2402 = juris Rn. 5; VG Braunschweig, Urteil vom 14. Juli 2005 - 6 A 156/05 -, VD 2005, 277 = juris Rn. 31; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 12 G 3694/06 -, juris Rn. 7; VG Aachen, Urteile vom 22. April 2008 - 2 K 691/06 -,juris Rn. 35, und vom 23. Juni 2008 - 2 K 35/07 -, juris Rn. 34.
  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Der Umstand, dass es innerhalb dieses Zeitraums offenbar nicht zu einem weiteren vergleichbaren Vorfall gekommen ist, erlaubt nicht die Annahme, das Führen des Fahrtenbuchs sei funktionslos (geworden) (zum Vergleich etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.08.2013 - 12 LA 156/12 - und vom 23.07.2013 - 12 LA 154/12 - mit 15 bzw. 19 Monaten bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit).
  • VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher

    Auch die gesamte Zeitspanne zwischen der Begehung des Verkehrsverstoßes und dem Erlass des Bescheids von etwa einem Jahr kann nicht als derart erheblich angesehen werden, dass sich schon deswegen die erlassene Fahrtenbuchauflage als unverhältnismäßig darstellte (vgl. etwa OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 - 12 LB 19/13 - juris Rn. 17; B.v. 23.8.2013 - 12 LA 156/12 - juris Rn. 5).
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