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   OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02   

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https://dejure.org/2003,26433
OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02 (https://dejure.org/2003,26433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.04.2003 - 1 LB 343/02 (https://dejure.org/2003,26433)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. April 2003 - 1 LB 343/02 (https://dejure.org/2003,26433)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 50.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Erlaß von Erschließungsbeiträgen im öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
    Ein Beitragserlass liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB, "wenn und soweit der Beitragserlass zur Verfolgung des jeweiligen Interesses "geboten" ist" (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202, 204).

    Dies führt dazu, einen Billigkeitsgrund zum Erlass der Gebühr etwa auch dann anzunehmen, wenn der von der Gebühr Betroffene die Gemeinde von einer Aufgabe entlastet, die für sie zu finanziellen Belastungen führen würde und ihr dadurch spürbare finanzielle Vorteile verschafft (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O., S. 207; VG Minden, Urt. v. 9.6.2000 - 5 K 3825/98 -, NWVBl. 2000, 438; a.A. OVG Münster, Urt. v. 28.3.2000 - 15 A 3494/96 -, NVwZ-RR 2001, 267, zu § 227 Abgabenordnung).

  • VG Minden, 09.06.2000 - 5 K 3825/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Erschließungsbeitragsbescheids gegenüber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
    Das Verwaltungsgericht bezieht sich insoweit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden (vom 9.6.2000 -NWVBl. 2000, 438) zu einer Billigkeitsentscheidung nach § 135 BauGB.

    Dies führt dazu, einen Billigkeitsgrund zum Erlass der Gebühr etwa auch dann anzunehmen, wenn der von der Gebühr Betroffene die Gemeinde von einer Aufgabe entlastet, die für sie zu finanziellen Belastungen führen würde und ihr dadurch spürbare finanzielle Vorteile verschafft (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O., S. 207; VG Minden, Urt. v. 9.6.2000 - 5 K 3825/98 -, NWVBl. 2000, 438; a.A. OVG Münster, Urt. v. 28.3.2000 - 15 A 3494/96 -, NVwZ-RR 2001, 267, zu § 227 Abgabenordnung).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
    Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 1978 steht im Einklang mit der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschl. v. 19.10.1971, BVerwGE 39, 355, 364 ff.) zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2000 - 15 A 3494/96

    Anspruch eines Krankenhauses auf Beitragserlass

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.04.2003 - 1 LB 343/02
    Dies führt dazu, einen Billigkeitsgrund zum Erlass der Gebühr etwa auch dann anzunehmen, wenn der von der Gebühr Betroffene die Gemeinde von einer Aufgabe entlastet, die für sie zu finanziellen Belastungen führen würde und ihr dadurch spürbare finanzielle Vorteile verschafft (BVerwG, Urt. v. 22.5.1992, a.a.O., S. 207; VG Minden, Urt. v. 9.6.2000 - 5 K 3825/98 -, NWVBl. 2000, 438; a.A. OVG Münster, Urt. v. 28.3.2000 - 15 A 3494/96 -, NVwZ-RR 2001, 267, zu § 227 Abgabenordnung).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Ob Gleiches auch für die Anwendung des § 2 Abs. 2 NVwKostG, d.h. der hier vorrangig streitigen Entscheidung über das Absehen von der Gebührenerhebung im "öffentlichen Interesse", gilt (so ohne nähere Erörterung im Ergebnis Nds. OVG, Urt. v. 25.4.2003 - 1 LB 343/02 -, juris; vgl. aber auch Senatsbeschl. v. 17.3.2003 - 11 LA 440/02 - sowie Senatsurt. v. 27.5.2004 - 11 LB 116/02 -), kann hier aus den nachfolgend genannten Gründen mangels Entscheidungserheblichkeit offen bleiben.

    Ob § 2 Abs. 2 NVwKostG als sog. Koppelungsvorschrift (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 40, Rn. 21, m. w. N.) dogmatisch so zu verstehen ist, dass zunächst unter den unbestimmten Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesses" zu subsumieren und erst dann in einem zweiten Schritt die ggf. der Behörde eröffnete Ermessensentscheidung gesondert zu überprüfen ist (Senatsbeschl. v. 17.3.2003 - 11 LA 440/02 -), oder es sich um eine einheitliche Ermessensentscheidung (Urt. des 1. Senats des erkennenden Gerichts v. 25.4.2003 - 1 LB 343/02 -, juris, Rn. 23) oder eine einheitlich gebundene Entscheidung handelt, kann hier mangels Entscheidungserheblichkeit offen bleiben.

    Dieses hat sich wiederum - wie auch ein Vergleich mit den in § 2 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG ausdrücklich bezeichneten Fällen der gebührenfreien Amtshandlungen ergibt - auf die Nichterhebung der Gebühr zu beziehen (vgl. das o. a. Urt. v. 25.4.2003- 1 LB 343/02 -, Rn. 27, m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    Ein Absehen von der Gebührenerhebung nach § 2 Abs. 2 VwKostG LSA setzt nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfes in LT-Drs. 1/295, S. 4; zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 des niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes: OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.04.2003, a. a. O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Eine solches Absehen setzt schon nach dem Wortlaut der Vorschrift voraus, dass "daran", also an der (teilweisen) Nichterhebung der Gebühr ein öffentliches Interesse besteht (vgl. zur wortgleichen Vorschrift des § 2 Abs. 2 NVwKostG: NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 -, Juris, RdNr. 27; Urt. v. 26.01.2012, a.a.O., RdNr. 25 in Juris).

    Dagegen genügt es nicht, wenn an der konkreten Durchführung der Maßnahme, für die die Amtshandlung benötigt wird, ein öffentliches Interesse besteht (vgl. NdsOVG, Urt. v. 25.04.2003, a.a.O.) oder dem Gemeinwohl dienlich ist (HessVGH, Urt. v. 04.04.1990, a.a.O.).

  • VG Hannover, 03.03.2011 - 10 A 1842/10

    Absehen von einer Gebührenerhebung für die Beförderung eines Demenzkranken durch

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, bezieht sich das öffentliche Interesse nach § 2 Abs. 2 NVwKostG nicht auf die Amtshandlung, sondern auf die Gebührenerhebung (Nds. OVG, Urt. v. 25.04.2003 - 1 LB 343/02 - juris).

    Zu Treffen ist eine einheitliche Ermessensentscheidung, die sich am unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Interesses zu orientieren hat (Nds. OVG, Urt. v. 25.04.2003, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 6 A 384/16

    Übernahme eines Hochschullehrers als Professor in das Beamtenverhältnis auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14.97 -, BVerwGE 107, 164 = juris Rn. 13; Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 = juris Rn. 21 ff.; BPatG München, Beschluss vom 10. August 2010 - 33 W (pat) 9/09 -, juris Rn. 38 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 LB 343/02 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2018 - 6 A 386/16

    Übernahme eines im Angestelltenverhältnis tätigen Hochschullehrers in das

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14.97 -, BVerwGE 107, 164 = juris Rn. 13; Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 = juris Rn. 21 ff.; BPatG München, Beschluss vom 10. August 2010 - 33 W (pat) 9/09 -, juris Rn. 38 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 LB 343/02 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2020 - 6 A 1829/16

    Antrag eines Hochschullehrers im Angestelltenverhältnisauf Übernahme in das

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14.97 -, BVerwGE 107, 164 = juris Rn. 13; Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 = juris Rn. 21 ff.; BPatG München, Beschluss vom 10. August 2010 - 33 W (pat) 9/09 -, juris Rn. 38 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 LB 343/02 -, juris Rn. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - 6 A 1576/16

    Anspruch eines Hochschullehrers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; Bewertung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998 - 5 C 14.97 -, BVerwGE 107, 164 = juris Rn. 13; Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 = juris Rn. 21 ff.; BPatG München, Beschluss vom 10. August 2010 - 33 W (pat) 9/09 -, juris Rn. 38 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 25. April 2003 - 1 LB 343/02 -, juris Rn. 23.
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