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   OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08   

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https://dejure.org/2011,8794
OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08 (https://dejure.org/2011,8794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.05.2011 - 4 LA 306/08 (https://dejure.org/2011,8794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 4 LA 306/08 (https://dejure.org/2011,8794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begriff des Heims im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG; § 1 Abs. 1 S. 2 HeimG
    Heimgesetz kann auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten Kriterien zur Anwendung kommen; Anwendung des Heimgesetzes bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten Kriterien

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimbegriff

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das arbeitsteilige Heim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heimgesetz kann auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten Kriterien zur Anwendung kommen; Anwendung des Heimgesetzes bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 S. 1, 2 HeimG genannten Kriterien

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wenn betreutes Wohnen zur Heimleistung wird

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1690
  • DVBl 2011, 1050
  • DÖV 2011, 740
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08
    Es ist aber nicht Aufgabe des Gerichts, das Vorbringen der anwaltlich vertretenen Klägerin den möglicherweise in Betracht kommenden Zulassungsgründen zuzuordnen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 -).
  • BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08
    Bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, dass es auf den Zweck ankommt, dem die Einrichtung dient, nicht auf den Zweck, den der Träger ausgesprochen oder unausgesprochen mit der Einrichtung verfolgt, wenn dieser nicht in den objektiven Gegebenheiten, namentlich der sächlichen und personellen Ausstattung der Einrichtung sowie den erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern, zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.2.2004 - 6 B 70.03 - ,GewArch 2004, 485).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2003 - 14 S 718/03

    Beurteilungszeitpunkt bei feststellendem VA; Dauerverwaltungsakt; Betreutes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.05.2011 - 4 LA 306/08
    Vielmehr kann das Heimgesetz auch bei Vorliegen der in § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 HeimG genannten Kriterien zur Anwendung kommen, sofern ergänzende, die Anwendung des Heimgesetzes nach § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG begründende Umstände vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.9.2003 - 14 S 718/03 -, ESVGH 54, 65; ferner Kunz/Butz/Wiedemann, Heimgesetz, 10. Aufl., § 1 Rn 16).
  • VG Berlin, 21.08.2013 - 14 K 80.12

    "Demenz-Wohngemeinschaft" kann stationäre Einrichtung sein

    Eine solche Sachlage genügt zur Einstufung als faktische Abhängigkeit (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 LA 306/08 - juris, Rdnr. 8: "Allerdings ist das formal gegebene Wahlrecht der Bewohner hinsichtlich der Leistungsanbieter angesichts des Umstands, dass jedenfalls die für einige Bewohner erforderliche Betreuung in der Nacht nur durch einen Pflegedienst, der über Räumlichkeiten in dem Haus ... verfügt, erfolgen kann, faktisch nicht gegeben ...").
  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 70/15

    Stationäre Einrichtung; unabhängige Wohngemeinschaft; trägergesteuerte

    Die Vorschrift, wonach eine Beschränkung der Wahlfreiheit nicht nur bei Identität von Vermieter und Pflegedienst, sondern auch bei ihrer tatsächlichen oder rechtlichen Verbindung gegeben ist, was nach § 2 Abs. 5 Satz 3 SächsBeWoG dazu führt, dass eine unabhängige Wohngruppe ausscheidet und eine stationäre Einrichtung nach Absatz 1 vorliegt, impliziert, dass eine stationäre Einrichtung auch vorliegen kann, wenn Vermieter und Pflegedienstleister auseinanderfallen (vgl. zum früheren Heimrecht auch: NdsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011, GewArch 2011, 357, 358; VGH BW, Urt. v. 6. Juli 2001, GewArch 2002, 167).
  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Das Modell der Bewohnerversammlung ist für Betroffene, die ihr Selbstbestimmungsrecht selbst überhaupt nicht mehr ausüben können, daher nicht ausreichend (dahingehend auch LT-Drs., a.a.O., S. 28, Besonderer Teil, zu § 1 Abs. 3 Ziffer III; Nds. OVG, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 LA 306/08 -, juris).
  • VG Hannover, 21.09.2011 - 11 A 913/10

    Ausüben der Entscheidungen über die Gestaltung des täglichen Lebens durch einen

    Dies bedeutet, dass der Träger des Heims eine Versorgungsgarantie - auch für den Fall der Verschlechterung des Gesundheitszustandes - übernimmt und der Bewohner eines Heims darauf vertrauen kann, dass er Hilfe in allen Bereichen der Daseinsvorsorge erhält, selbst wenn sich seine Bedürfnisse stark ändern (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011 - 4 LA 306/08 unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes in BT-Drs 14/5399, S. 18).

    Die sächliche und personelle Ausstattung der Einrichtung und die von ihr erbrachten Leistungen gegenüber den Bewohnern sind maßgeblich, nicht jedoch, welche rechtliche Konstruktion gewählt wurde, ob also formalrechtlich die Verträge für Wohnen und Pflege oder die Anbieter von Wohnen und Pflege voneinander getrennt sind (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.05.2011, a.a.O.; VG Göttingen, Urteil vom 28.08.2008, - 2 A 2/08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 24.02.2014 - 5 A 564/11

    Ulassung der Berufung, Heim, Seniorenwohngemeinschaft, Betreutes Wohnen, Träger

    3 Im Berufungsverfahren wird - sofern der angegriffene Bescheid noch Wirkung entfaltet oder ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse besteht - der Frage nach der Abgrenzung eines Heims von Einrichtungen des Betreuten Wohnens und Wohngemeinschaften näher nachzugehen sein (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2005, NJW 2005, 2008; NdsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011, GewArch 2011, 357; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Januar 2009 - OVG 6 S 4.08 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. August 2003 - 22 CS 03.1664 -, juris; VGH BW, Urt. v. 26. Juni 2003 - 14 S 2775/02 -, juris, und Urt. v. 6. Juli 2001, GewArch 2002, 167).
  • OVG Sachsen, 07.10.2014 - 5 A 115/14

    Einstellung nach Hauptsacheerledigung, Heim, Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft

    Die Abgrenzung eines Heims von Einrichtungen des Betreuten Wohnens und Wohngemeinschaften kann Probleme aufwerfen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 2005, NJW 2005, 2008; NdsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2011, GewArch 2011, 357; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. Januar 2009 - OVG 6 S 4.08 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 14. August 2003 - 22 CS 03.1664 -, juris; VGH BW, Urt. v. 26. Juni 2003 - 14 S 2775/02 -, juris, und Urt. v. 6. Juli 2001, GewArch 2002, 167).
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