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   OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03   

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https://dejure.org/2003,13683
OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03 (https://dejure.org/2003,13683)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.08.2003 - 12 ME 322/03 (https://dejure.org/2003,13683)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. August 2003 - 12 ME 322/03 (https://dejure.org/2003,13683)
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  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03
    Vor diesem Hintergrund kann derzeit durch den Senat auch nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit den grundlegenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 ( - 1 BvR 2062/96 - , NJW 2002, 2378 ff.) und vom 8. Juli 2002 ( - 1 BvR 2428/95 - , NJW 2002, 2381) Relevanz für den Fall des Antragstellers zukommt.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03
    In diesen zu § 15b StVZO a.F. ergangenen, aber auch für die Auslegung des § 14 FeV bedeutsamen (vgl. hierzu: Beschl. des erkennenden Senats v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 - , S. 5 BA) Beschlüssen hat es das Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig angesehen, bereits die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein zum Anlass zu nehmen, dem Fahrerlaubnisinhaber ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen (so auch bereits: BVerwG, Urt. v. 5.7.2001 - BVerwG 3 C 13.01 - , NJW 2002, 78).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03
    Vor diesem Hintergrund kann derzeit durch den Senat auch nicht abschließend beurteilt werden, inwieweit den grundlegenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 ( - 1 BvR 2062/96 - , NJW 2002, 2378 ff.) und vom 8. Juli 2002 ( - 1 BvR 2428/95 - , NJW 2002, 2381) Relevanz für den Fall des Antragstellers zukommt.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 12 LA 19/03

    Besitz; Gefahrenprognose; Haschisch; Zusätzliche Anhaltspunkte

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.08.2003 - 12 ME 322/03
    In diesen zu § 15b StVZO a.F. ergangenen, aber auch für die Auslegung des § 14 FeV bedeutsamen (vgl. hierzu: Beschl. des erkennenden Senats v. 24.3.2003 - 12 LA 19/03 - , S. 5 BA) Beschlüssen hat es das Bundesverfassungsgericht als unverhältnismäßig angesehen, bereits die Feststellung des unerlaubten Besitzes einer kleinen Menge Cannabis für sich allein zum Anlass zu nehmen, dem Fahrerlaubnisinhaber ein fachärztliches Gutachten auf der Grundlage eines Drogenscreenings abzuverlangen (so auch bereits: BVerwG, Urt. v. 5.7.2001 - BVerwG 3 C 13.01 - , NJW 2002, 78).
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