Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11817
OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91 (https://dejure.org/1992,11817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1992 - 13 L 8726/91 (https://dejure.org/1992,11817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1992 - 13 L 8726/91 (https://dejure.org/1992,11817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 1 B 114.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Es stellt deshalb grundsätzlich einen rechtsfehlerfreien Ermessensgebrauch dar, wenn bei der Entscheidung über die Einbürgerung sogar von Ausländern mit deutschen Ehegatten, die im Rahmen der personellen Entwicklungshilfe im Bundesgebiet ausgebildet worden sind, die gegen eine Einbürgerung sprechenden entwicklungspolitischen Belange nicht vor Ablauf einiger Zeit nach Abschluß der Ausbildung zurückgestellt werden (BVerwG, Beschl. v. 10.8. 1990 - 1 B 114/89 - NJW 1991, 650; vgl. auch Makarov/v. Mangoldt, aaO., § 8 RuStAG Rn. 60 m. Nachw.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG darf die Behörde - selbst gegenüber Bewerbern mit deutschen Ehegatten - bei der Berücksichtigung entwicklungspolitischer Belange regelmäßig auch an eine zwar geringe, aber nicht völlig auszuschließende Möglichkeit anknüpfen, daß der Ausländer künftig in seine Heimat zurückkehren könnte (BVerwGE 67, 177, 181 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80] ; Beschl. v. 10.8. 1990, aaO).

  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Der im Einbürgerungsrecht für die örtliche Zuständigkeit maßgebende "dauernde Aufenthalt" ( §§ 17, 27 StAngRegG ) bestimmt sich nach ähnlichen Kriterien; erforderlich ist eine tatsächliche Aufenthaltsnahme, die den Umständen nach auf Dauer angelegt ist, an einem Ort, der für die Lebensverhältnisse des Betroffenen Schwerpunktfunktion hat, d.h. räumlicher Ausgangs- und Anknüpfungspunkt der gesamten Lebensgestaltung ist (BVerwGE 71, 309; Hailbronner/Renner, aaO., § 25 RuStAG, Rn. 7).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG darf die Behörde - selbst gegenüber Bewerbern mit deutschen Ehegatten - bei der Berücksichtigung entwicklungspolitischer Belange regelmäßig auch an eine zwar geringe, aber nicht völlig auszuschließende Möglichkeit anknüpfen, daß der Ausländer künftig in seine Heimat zurückkehren könnte (BVerwGE 67, 177, 181 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80] ; Beschl. v. 10.8. 1990, aaO).
  • BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Daraus folgt indessen nicht, daß gegenläufige staatliche Interessen regelmäßig außer Betracht zu bleiben hätten; sie sind im Rahmen sachgerechter Ermessensausübung vielmehr beachtlich, soweit sie nach Abwägung aller Umstände den Vorrang verdienen (BVerwG, Beschluß vom 26.8. 1982 - 1 B 91.82 -, InfAuslR 1982, 95).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 19.10.1991 - 1 C 24.90 -, DVBl 1992, 305) begründet § 12 Abs. 2 Satz 1 MRRG keine gesetzliche Vermutung des Inhalts, daß ein lediger Student während seines Studiums vorwiegend seine Wohnung am Studienort benutzt; es gibt auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz dieses Inhalts.
  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 32.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Wohnsitzverlegung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1992 - 13 L 8726/91
    Denn wenn der Bewerber während des Einbürgerungsprozesses seinen dauernden Aufenthalt aus dem Zuständigkeitsbereich der einen in den einer anderen Einbürgerungsbehörde verlegt, kann der (bisher zuständige) Beklagte zur Einbürgerung nicht mehr verpflichtet werden; der Einbürgerungsbewerber kann regelmäßig (nur) zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergeben (BVerwG, Urt. v. 31.9. 1987 - 1 C 32.84 -, NJW 1987, 2179 [BVerwG 31.05.1987 - 1 C 32/84] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht