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   OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95   

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OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95 (https://dejure.org/1996,13026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.1996 - 6 K 1136/95 (https://dejure.org/1996,13026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 6 K 1136/95 (https://dejure.org/1996,13026)
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  • BVerwG, 30.12.1994 - 4 B 265.94

    Baurecht: Genehmigungsverfahren, Unzulässigkeit des Hinwegsetzens über das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Das ergibt sich aus den zu dem genannten Urteil ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.12.1994 (4 B 265.94 -, BRS 56 Nr. 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1994 - 8 S 1031/94

    Bebauungsplan: Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse - Gebäudehöhe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Die Anlehnung an das Urteil des VGH Mannheim vom 12.9.1994 (BauR 1995, 209) scheitert daran, daß in jenem Fall durch die nur scheinbar zu dieser Fallgestaltung parallelen Festsetzungen in Wahrheit nicht die Zulässigkeit eines weiteren Vollgeschosses nur im Dachgeschoß vorgeschrieben worden war.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Zunächst ist der Senat nicht aus verfahrensrechtlichen Gründen gehindert, eine Teilnichtigkeit auszusprechen, obwohl die Antragstellerinnen einen solchen begrenzten Antrag nicht gestellt haben und ihr Interesse auch nicht auf die Nichtigerklärung dieses Teiles gerichtet ist (vgl. hierzu im einzelnen BVerwG, Beschl. v. 18.10.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87] /231 ff).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Dies folgt für die Antragstellerin zu 1) als Eigentümerin des Grundstücks ...straße ... bereits daraus, daß der Bebauungsplan die bauliche Ausnutzbarkeit ihres Grundstücks durch die Festlegung einer Baugrenze im rückwärtigen Grundstücksbereich und die Festsetzung eines bestimmten Maßes der baulichen Nutzung einschränkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, DVBl. 1993, 444).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Die Antragsbefugnis der Antragstellerin zu 2) als Geschäftspartnerin und künftige Mieterin des Grundstücks ...straße ... folgt daraus, daß sie durch den Abschluß eines entsprechenden Mietvertrages das Recht erwirbt, die auf dem Grundstück gemieteten Räume zu nutzen, eine derartige Nutzung - im Sinne der eingangs dargestellen Änderungs- und Erweiterungsabsichten - durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplanes jedoch eingeschränkt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.1998 - 4 NB 5.88 -, NVwZ 1989, 553).
  • BVerwG, 05.07.1991 - 4 NB 22.91

    Beschwerde gegen die Nichtvorlage einer Rechtssache im Normenkontrollverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Dies schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 5. Juli 1991 - 4 NB 22.91 -), der der Senat folgt, eine bauplanerische Festsetzung aus, durch die vorgesehen wird, daß ein oberstes Vollgeschoß nur in bestimmter baulicher Weise errichtet werden darf.
  • BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 80.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 K 1136/95
    Das Bestreben einer Gemeinde, den durch die Niveauabsenkung solcher Einrichtungen bewirkten Attraktivitätsverlust eines durch Einzelhandelsbetriebe geprägten Gebiets abzuwehren, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt als städtebaulich erheblich bewertet worden (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 24.4. 1992 - 4 B 80.92 - m.w.N.).
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