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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88   

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https://dejure.org/1990,8927
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88 (https://dejure.org/1990,8927)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.1990 - 9 A 107/88 (https://dejure.org/1990,8927)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 1990 - 9 A 107/88 (https://dejure.org/1990,8927)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erschließungskosten; Erstattungsanspruch; Rückerstattung; Erschließungsvertrag; Folgelasten; Vorleistungen; Baugebiet; Herstellungskosten; Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschließungskosten; Erstattungsanspruch; Rückerstattung; Erschließungsvertrag; Folgelasten; Vorleistungen; Baugebiet; Herstellungskosten; Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Erschließungskosten; Erstattungsanspruch; Rückerstattung; Erschließungsvertrag; Folgelasten; Vorleistungen; Baugebiet; Herstellungskosten; Gemeinde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
    Bei den Folgekosten geht es um Aufwendungen, die den Gemeinden jenseits der beitragsfähigen Erschließung als Folge neuer Ansiedlungen für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7. 1973 - IV C 22.72 - DVBl 73, 800, 802).

    Zwar sind Folgekostenverträge grundsätzlich zulässig, soweit sie eine Gegenleistung bieten für die durch eine Bauleitplanung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen der Gemeinde und evtl. durch diese Gegenleistung eine Bebauung erst ermöglicht wird (BVerwG, Urt. v. 6.7. 1973 - 4 C 22.72 - DVBl 73, 800 f).

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
    Er habe das Recht, mit einer "Durchschnittsberechnung" den Herstellungsaufwand für die Ersatzvorflut als Teil des abgegrenzten Entwässerungssystems der Beitragspflicht zu unterwerfen (BVerwG, Urt. v. 25.8. 1971 - 4 C 93.69 - KStZ 72, 114).

    Es mag zwar sein, daß hinsichtlich der Straßenentwässerung in einem Entwässerungssystem ein Einheitssatz festgesetzt werden kann, wenn auch Rohre mit unterschiedlichem Durchmesser in den einzelnen Straßen liegen (Durchschnittssatz) (BVerwG, Urt. v. 25.8. 1971 - 4 C 93.69 - KStZ 72, 114); es mag weiterhin sein, daß bei einem abgeschlossenen Entwässerungssystem auch nicht in der beitragsfähigen Erschließungsanlage liegende notwendige Vorfluter-Baumaßnahmen in den Erschließungsaufwand eingestellt werden können.

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.7. 1979 - 4 C 66.76 - DÖV 79, 761; Urt. v. 21.3.1986 - 7 C 70.83 - NVwZ 86, 554) auch für Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen.
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 66.76

    Befreiung von der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen - Zinsen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13.7. 1979 - 4 C 66.76 - DÖV 79, 761; Urt. v. 21.3.1986 - 7 C 70.83 - NVwZ 86, 554) auch für Forderungen aus öffentlich-rechtlichen Verträgen.
  • BVerwG, 19.01.1981 - 8 B 6.81
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.04.1990 - 9 A 107/88
    Zwar "braucht die Konkretisierung nicht notwendig im Wortlaut der Vertragsurkunde in Erscheinung zu treten" (BVerwG, aaO), vielmehr reicht es aus, wenn die Maßnahmen, für die die Folgekosten-Mittel verwandt werden sollen, bestimmbar sind (BVerwG, Beschl. v. 19.1. 1981 - 8 B 6.81 -, Buchholz 406.11 § 123 Nr. 19).
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