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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08   

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https://dejure.org/2010,11223
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08 (https://dejure.org/2010,11223)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.03.2010 - 12 A 2789/08 (https://dejure.org/2010,11223)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. März 2010 - 12 A 2789/08 (https://dejure.org/2010,11223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid für deutsche Vertriebene (Spätaussiedler) auch im Wiederaufnahmeverfahren nur von der Bezugsperson; Folgen der erstmaligen Beantragung von Akteneinsicht gegenüber dem Beklagten rund neun Jahre nach der Übersendung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid für deutsche Vertriebene (Spätaussiedler) auch im Wiederaufnahmeverfahren nur von der Bezugsperson; Folgen der erstmaligen Beantragung von Akteneinsicht gegenüber dem Beklagten rund neun Jahre nach der Übersendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 12 E 148/07

    Anhörungsrüge wegen nicht ordnungsgemäßer Zustellung von Bescheiden und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Gemeint war ersichtlich der das frühere Aufnahmeverfahren abschließende Widerspruchsbescheid vom 23. April 1994, was zudem durch die an die genannte Passage unmittelbar anschließende Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf die Beschlüsse des Senats vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - hinreichend deutlich wird.

    Die diesbezüglichen Darlegungen lassen schon unberücksichtigt, dass die tragende Argumentation des Verwaltungsgerichts, wie sie durch die Bezugnahme auf die Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, maßgeblich darauf abgestellt hat, dass zu keinem Zeitpunkt von den Klägern in Frage gestellt worden ist, dass der Klägerin zu 1. dieser Widerspruchsbescheid zugegangen ist und sie deshalb auch Kenntnis von seinem Inhalt erlangt hat; auch im Zulassungsverfahren sind insoweit Darlegungen nicht erfolgt.

    Dass das Verwaltungsgericht zur Vermeidung von Wiederholungen auf den im PKH-Beschwerdeverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 - und auf den im anschließenden Anhörungsrügeverfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 9. Juli 2008 - 12 E 148/07 - Bezug genommen hat, rechtfertigt nicht die Annahme einer i.S.d. §§ 117 Abs. 2 Nr. 5, 108 Abs. 1 Satz 2, 138 Nr. 6 VwGO fehlenden Begründung für die abschließend getroffene Entscheidung.

  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
  • BVerwG, 25.02.2000 - 9 B 77.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sinn und Zweck des § 117 Abs.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2005 - 2 A 4295/02

    Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz; Anspruch auf Erteilung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 A 4295/02 -, Juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Februar 2008 - 12 E 779/06 - und vom 14. Februar 2006 - 2 E 104/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - 12 A 2157/06

    Anspruch auf Einbeziehung eines Abkömmlings durch anerkannte Spätaussiedler im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.1994 - 2 A 1141/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08
    Alleinige Bezugsperson war damit die Klägerin zu 1. An dieser Ausrichtung des Verfahrens an der Klägerin zu 1. als Bezugsperson und der Verfolgung einer hiervon abgeleiteten Rechtsposition durch die Kläger zu 2. bis 5. änderte sich weder etwas in dem damaligen Widerspruchsverfahren, in dem die Beklagte den ausdrücklich gegen den Bescheid vom 3. August 1990 gerichteten und für die Klägerin zu 1. erhobenen Widerspruch der Mutter der Klägerin zu 1. als Weiterverfolgung des Aufnahmebegehrens der Klägerin zu 1. gewertet und auf der Grundlage der für ein solches Begehren mit Wirkung vom 1. Juli 1990 maßgebenden Bestimmungen der durch das Aussiedleraufnahmegesetz vom 28. Juni 1990 (BGBl. I, S. 1247) in das BVFG eingefügten §§ 26 bis 29 und 105 c beschieden hat, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, sowie OVG NRW, Urteil vom 27. Juli 1994 - 2 A 1141/94 - und VG Köln, Urteil vom 14. Januar 1992 - 10 K 343/91 -, noch in dem durch Widerspruchsbescheid vom 25. Oktober 2004 abgeschlossenen Wiederaufnahmeverfahren.
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