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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14   

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https://dejure.org/2015,70587
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14 (https://dejure.org/2015,70587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2015 - 12 A 1748/14 (https://dejure.org/2015,70587)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1748/14 (https://dejure.org/2015,70587)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 5 B 18.10

    Grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenem Recht; Grundsatz; Ausnahme (hier: Art.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14
    Ein Ausnahmefall, in dem ausgelaufenes bzw. auslaufendes Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist, vgl. dazu nur BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 B 18.10 u. a. -, juris, m. w. N., liegt hier nicht vor, weil die Bedeutungslosigkeit der Teilerlassregelung absehbar ist.
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 31.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Ausbildungsstätte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14
    Zur Maßgeblichkeit einer solchen Bestimmung in der Förderungshöchstdauerverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. April 1987 - 5 C 31.85 -, NVwZ 1988, 835, juris, Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80

    Förderungsfähigkeit der Ausbildung im Widerufsbeamtenverhältnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14
    vgl. etwa zu dem Ausnahmefall, dass an einer Hochschule ein Ausbildungsgang angeboten wird, der als eine schulische Ausbildung an einer Fachschule zu werten ist: BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1065, juris.
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20

    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

    Häufig ist für den Besuch einer Akademie nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BAföG eine Fachhochschulreife oder eine allgemeine Hochschulreife nicht erforderlich, wohl aber für eine Hochschule oder eine Akademie des tertiären Bereichs (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.12.2015, 12 A 1748/14, juris Rn. 32).
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