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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95.PVL   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95.PVL (https://dejure.org/1997,6098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.11.1997 - 1 A 2732/95.PVL (https://dejure.org/1997,6098)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL (https://dejure.org/1997,6098)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 05.11.1992 - HPV TL 2743/88

    Zur Mitbestimmungspflicht bei Einschränkung vorhandener Parkmöglichkeiten auf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95
    Dies hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die einschlägige Kommentarliteratur und den Beschluß des Hessischen VGH vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - (PersR 1993 S. 226) zutreffend ausgeführt.
  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 P 25.80

    Waffentragende Beamte - Alkoholverbot - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95
    Mit der allein dem Weisungsrecht des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers unterliegenden Dienstausübung, auf die sich das Mitbestimmungsrecht nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 LPVG NW nicht bezieht (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1983, BVerwGE 67, 61/62), hat das Verhalten der Beschäftigten beim Abstellen privater Pkw's nach Erreichen der Dienststelle nichts zu tun.
  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1997 - 1 A 2732/95
    Abgesehen davon, daß organisationsrechtliche Besonderheiten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zur Entstehung von Beteiligungslücken führen dürften (vgl. hierzu den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 1993 - 6 P 34.91 -, PersV 1994 S. 231/234), läßt sich die Unrichtigkeit des gedanklichen Ansatzes des Beteiligten den Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes selbst entnehmen:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 1 A 278/06
    Dies stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Fachsenats, namentlich im Beschluss vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.

    vgl. Beschluss des Fachsenats vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.

    PVL -, PersR 1998, 383; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 66 (a.F.) Rn. 41.

    Er hat vielmehr in dem jeweiligen Einzelfall immer auch geprüft (und damit sinngemäß zur Voraussetzung für die Mitbestimmung erhoben), ob die in Rede stehende Handlung oder Entscheidung dem Dienststellenleiter konkret zugerechnet werden konnte, etwa weil dieser nach den vorliegenden Unterlagen "einen bestimmenden Einfluss auf die in ihrer Mitbestimmungspflichtigkeit streitige Maßnahme genommen hat ... und weiterhin nimmt" - vgl. Beschluss des Fachsenats vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL -, a.a.O. sowie Seite 8 unten des amtl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 1 A 146/00

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte eines Personalrats hinsichtlich der

    Zur Begründung der Beschwerde führt der Antragsteller im Wesentlichen an: Das Vorliegen des Mitbestimmungstatbestands aus § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 LPVG NRW ergebe sich aus der Entscheidung des Fachsenats vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL -.

    Der Antragsteller kann sich für seine Rechtsauffassung auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Fachsenats vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL - berufen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 1 A 128/98

    Personenbezogene Daten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - 6 P 9.81 -, PersV 1985, 248, und vom 18. Dezember 1996 - 6 P 6.94 -, PersR 1997, 210; Beschlüsse des Fachsenats vom 3. Juli 1986 - CL 23/85 -, ZBR 1987, 58 = PersV 1989, 28, vom 29. Juli 1994 - 1 A 581/91.PVL -, NWVBl. 1995, 133 = RiA 1995, 149 = ZfPR 1995, 14; vom 12. Juni 1997 - 1 A 4592/94.PVL - und vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL -, PersR 1998, 383.
  • VG Düsseldorf, 24.11.2005 - 34 K 941/05

    Erlass der Stellenbewirtschaftungsgrundsätze als eine Maßnahme der

    Auf die hochschulrechtlichen Zuständigkeiten dieser Organe nach dem Hochschulgesetz kommt es personalvertretungsrechtlich nicht an (OVG NRW, Beschluss vom 20. November 1997, 1 A 2732/95.PVL, PersR 1998, 282).

    Es ist Sache des Beteiligten, die Beachtung der personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen innerhalb der Hochschule und im Bereich des wissenschaftlichen Personals zu gewährleisten und dazu im Rahmen seiner organschaftlichen Befugnisse beispielsweise als Vorsitzender des Rektorats seinen Einfluss geltend zu machen (vgl. § 20 Abs. 6 HG NRW; OVG NRW, Beschluss vom 20. November 1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - 1 A 5031/05
    vgl. hierzu - solches in einem vergleichbaren Fall bejahend - Beschluss des Fachsenats vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL -, PersR 1998, 383.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2000 - 1 A 5029/98

    Ausgestaltung der Mitbestimmungspflichtigkeit einer Gebrauchsanweisung für die

    Der streitgegenständlichen Verfügung des L. der S. die sich der Beteiligte als eigene Maßnahme zurechnen lassen muss, vgl. Beschluss des Fachsenates vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL -, PersR 1998, 383, fehlt die danach zu fordernde Finalität.
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.04.2008 - KGH.EKD I-0124/P5
    Eine (Teil-)Neuordnung der bisherigen Nutzung, wie sie durch das Ausweisen der sechs Parkbuchten rechts vom Eingang der Einrichtung als Besucherparkplätze erfolgt ist, betrifft unabhängig davon, ob auch vorher schon irgendwelche Ordnung vorhanden war, die "Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst" (vgl. für den staatlichen Bereich die Entscheidung des hessischen VGH vom 5. November 1992 - HPV TL 2743/88 - PersR 1993, 226 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG Hessen, auf die die Schlichtungsstelle bereits zutreffend hingewiesen hat; ebenso die Entscheidung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen vom 20. November 1997 - 1 A 2732/95.PVL - PersR 1998, 383; vgl. auch VG Wiesbaden vom 5. Dezember 1992 - HPV TL 2743/88 - : Das Aufstellen von Reservierungsschildern ist mitbestimmungspflichtig).
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