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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 319/12   

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https://dejure.org/2012,8627
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 319/12 (https://dejure.org/2012,8627)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2012 - 6 B 319/12 (https://dejure.org/2012,8627)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 (https://dejure.org/2012,8627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Polizeivollzugsdienst Polizeivollzugsbeamte Laufbahn Laufbahnabschnitt III Höchstaltersgrenze Ausnahme Einheitslaufbahn

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Polizeivollzugsdienst Polizeivollzugsbeamte Laufbahn Laufbahnabschnitt III Höchstaltersgrenze Ausnahme Einheitslaufbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes in NRW

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes in NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 242/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 319/12
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 1086/16

    Polizeivollzugsdienst; Polizeivollzugsbeamter; Laufbahn; Laufbahnabschnitt III;

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 -, ZBR 2012, 393, in Anbetracht der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19, nicht mehr fest.

    Dass der Verordnungsgeber sich auch nicht auf diese Anforderungen beschränkt gesehen hat, bestätigen, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, die Belange bzw. Beweggründe, die der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren 6 B 319/12 für die in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVOPol festgelegte Altersgrenze angeführt hat (u.a. "ausgewogene Altersstruktur", "personelle Kontinuität im Bereich der Führungskräfte der Polizei", "Verweildauer im höheren Dienst bis zum Eintritt in den Ruhestand").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 1122/16

    Vorläufige Zulassung eines Kriminalhauptkommissars zur Förderphase vor der

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 -, ZBR 2012, 393, in Anbetracht der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19, nicht mehr fest.

    Dass der Verordnungsgeber sich auch nicht auf diese Anforderungen beschränkt gesehen hat, bestätigen, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, die Belange bzw. Beweggründe, die der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren 6 B 319/12 für die in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVOPol festgelegte Altersgrenze angeführt hat (u.a. "ausgewogene Altersstruktur", "personelle Kontinuität im Bereich der Führungskräfte der Polizei", "Verweildauer im höheren Dienst bis zum Eintritt in den Ruhestand").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16

    Pflicht des Dienstherrn der vorläufigen Zulassung eines Bewerbers zur Förderphase

    Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 -, ZBR 2012, 393, in Anbetracht der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19, nicht mehr fest.

    Dass der Verordnungsgeber sich auch nicht auf diese Anforderungen beschränkt gesehen hat, bestätigen, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, die Belange bzw. Beweggründe, die der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren 6 B 319/12 für die in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVOPol festgelegte Altersgrenze angeführt hat (u.a. "ausgewogene Altersstruktur", "personelle Kontinuität im Bereich der Führungskräfte der Polizei", "Verweildauer im höheren Dienst bis zum Eintritt in den Ruhestand").

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 398/12

    Wirksamkeit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur

    Die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 2 LVOPol NRW ist wirksam (wie Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 405/12

    Wirksamkeit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur

    Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 - unter anderem ausgeführt:.
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