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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95   

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https://dejure.org/1996,9087
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95 (https://dejure.org/1996,9087)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.1996 - 3 A 264/95 (https://dejure.org/1996,9087)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 1996 - 3 A 264/95 (https://dejure.org/1996,9087)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Maßgeblich ist insofern, ob die tatsächlich angelegte Straße in der Örtlichkeit den Eindruck einer bereits abgeschlossenen Baumaßnahme erweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - NVwZ 94, 913).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Anhaltspunkte für die Annahme, der abgerechnete Straßenausbau habe nicht dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden Bauprogramm entsprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 - NVwZ 91, 1092; Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 - DVBl 96, 379), sind ebenfalls nicht aktenkundig.
  • BVerwG, 18.01.1991 - 8 C 14.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Anhaltspunkte für die Annahme, der abgerechnete Straßenausbau habe nicht dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden Bauprogramm entsprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 - NVwZ 91, 1092; Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 - DVBl 96, 379), sind ebenfalls nicht aktenkundig.
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Mit seiner nunmehr abgegebenen Hauptsachenerledigungserklärung hätte der Kläger eine drohende Prozeßkostenlast verläßlich nur abwenden können, wenn durch die nachträgliche Schließung der Lücke im Schutzgeländer der bis dahin rechtswidrige Beitragsbescheid nachträglich geheilt worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 - KStZ 93, 110).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Die Notwendigkeit von für die Verkehrssicherheit erforderlichem Straßenzubehör (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 StrWG NW) ist nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Einschätzung der Rechtslage erschließungsbeitragsrechtlich nur von Belang für die Beurteilung, ob die dafür entstandenen Kosten zum beitragsfähigen Herstellungsaufwand iSv § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu rechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 C 53.91 - KStZ 94, 76).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95
    Anhaltspunkte für die Annahme, der abgerechnete Straßenausbau habe nicht dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden Bauprogramm entsprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 - NVwZ 91, 1092; Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 13.94 - DVBl 96, 379), sind ebenfalls nicht aktenkundig.
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