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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05 (https://dejure.org/2006,24435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.07.2006 - 12 A 58/05 (https://dejure.org/2006,24435)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 (https://dejure.org/2006,24435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 5 K 4491/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Köln, 02.11.2004 - 5 K 4483/02

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05
    Soweit die Klägerin sich gegen die auf den Akteninhalt und namentlich auf das Urteil des OLG Düsseldorf vom 15. November 2000 gestützte und durch Bezugnahme auf das Urteil - 5 K 4483/02 - im einzelnen begründete Feststellung des Verwaltungsgerichts wendet, es müsse nach dem Akteninhalt davon ausgegangen werden, dass ihr Vater Zugriff auf die erheblichen Einkünfte und Vermögenswerte des "L. -W. " bzw. der ihn tragenden Organisationen, insbesondere der "T. E. B. J. " auch für private Zwecke gehabt habe, fehlt es bereits an einer hinreichenden Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

    Denn hierzu reicht es nicht aus, schlicht den der verwaltungsgerichtlichen Urteilsbegründung entgegengesetzten Standpunkt einzunehmen, ohne sich mit den in Bezug genommenen diesbezüglichen Argumenten des Verwaltungsgerichts in dem im Verfahren 5 K 4483/02 ergangenen Urteil (UA Seite 15, Zeilen 9 bis 27) auseinanderzusetzen.

    Die Verfahrensrüge (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) der Klägerin, das angefochtene Urteil genüge aufgrund der in den Entscheidungsgründen (teilweise) erfolgten Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des Urteils in dem den Vater der Klägerin betreffenden Parallelverfahren 5 K 4483/02 nicht den Anforderungen der §§ 117 (Abs. 2 Nr. 5), 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, greift nicht durch.

    Dem Vorbringen der Klägerin ist aber nicht zu entnehmen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten den Schluss rechtfertigen, das Verwaltungsgericht sei unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze aus Rechtsgründen gehindert gewesen - wie geschehen - zur Begründung im übrigen, nämlich insbesondere hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 SGB X auf seine Ausführungen in dem den Vater der Klägerin betreffenden und von dem Gericht genau bezeichneten Urteil - 5 K 4483/02 - vom selben Tage Bezug zu nehmen.

    Insbesondere hat die Klägerin nicht substantiiert und nachvollziehbar dargelegt, sie habe entgegen jeder Erwartung nicht ohne Schwierigkeiten Kenntnis von dem ihren Vater betreffenden Urteil im Verfahren 5 K 4483/02 nehmen können, obwohl beide Urteile dem von ihr und ihrem Vater beauftragten gemeinsamen Prozessbevollmächtigten am selben Tage zugestellt worden waren und damit während des gesamten Laufs der für die Klägerin geltenden Rechtsmittelfristen vorlagen.

    Ebensowenig besteht Grund zu der Annahme, dass ihre weitere Funktion, dem Rechtsmittelgericht eine inhaltliche Überprüfung zu ermöglichen, beeinträchtigt sein könnte, weil sich durch Beiziehung des den Vater der Klägerin betreffenden Urteils 5 K 4483/02 auch dem Rechtsmittelgericht aufgrund einer Gesamtschau beider Urteile ein klares Bild sämtlicher für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe vermitteln ließ.

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05
    Grundlegend BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819; ferner BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485, und Beschluss vom 7. November 2000 - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, 198 (alle zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG); BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10/94 -, BVerwGE 100, 199 = NVwZ 1996, 1217, (zu § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X).

    BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - Gr. Sen. 1 und 2/84 -, BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819, und Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360.

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2006 - 12 A 58/05
    Grundlegend BVerwG, Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 -, BVerwGE 70, 356 = NJW 1985, 819; ferner BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485, und Beschluss vom 7. November 2000 - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, 198 (alle zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG); BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 5 C 10/94 -, BVerwGE 100, 199 = NVwZ 1996, 1217, (zu § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X).

    - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, 198, Urteile vom 20. September 2001 - 7 C 6/01 - , NVwZ 2002, 485, vom 8. Mai 2003 - 1 C 15.02 -, BVerwGE 118, 174 = NVwZ 2004, 113, und vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, NVwZ 2006, 707.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2008 - 12 A 2157/06

    Anspruch auf Einbeziehung eines Abkömmlings durch anerkannte Spätaussiedler im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2010 - 12 A 2789/08

    Geltendmachung der Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid für deutsche

    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die vorläufigen Ausführungen des Senats in dem die PKH-Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 E 198/06 -, die klar und nachvollziehbar erkennen lassen, vgl. hierzu etwa: BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25/01 -, BVerwGE 117, 228 = NJW 2003, 1753, sowie Beschlüsse vom 25. Februar 2000 - 9 B 77/00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 31 und vom 5. Juni 1998 - 9 B 412/98 -, NJW 1998, 3290; OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - 12 A 2157/06 - und vom 31. Juli 2006 - 12 A 58/05 -, aufgrund welcher Überlegungen die Kläger im Klageverfahren voraussichtlich nicht obsiegen werden, vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung als abschließend zugrundegelegt worden, weil die Kläger zu den nach Auffassung des Senats einem Obsiegen entgegenstehenden Umständen - wie das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - nichts ergänzendes vorgetragen hatten (S. 6, 3. Absatz a.E., des Urteilsabdrucks).
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