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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05   

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https://dejure.org/2005,26708
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2005 - 7 B 11329/05 (https://dejure.org/2005,26708)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die Genehmigungserteilung nach § 13 PBefG in einer Konkurrenzsituation unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Juli 2003, 3 C 46.02 = NJW 2003, 2696 mit Bezugnahme auf BVerfGE 73, 280, 296 [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80] ) Verfahrensanforderungen, die dem Grundrechtschutz nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 3 Abs. 1 GG gerecht werden müssen.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die Genehmigungserteilung nach § 13 PBefG in einer Konkurrenzsituation unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Juli 2003, 3 C 46.02 = NJW 2003, 2696 mit Bezugnahme auf BVerfGE 73, 280, 296 [BVerfG 18.06.1986 - 1 BvR 787/80] ) Verfahrensanforderungen, die dem Grundrechtschutz nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. 3 Abs. 1 GG gerecht werden müssen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Maßgeblich ist daher darauf abzustellen, ob ein drittanfechtungsberechtigter Wettbewerber (vgl. dazu Senat , Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG -, DVBl 1997, 962 ) geltend machen kann, die Genehmigungsentscheidung verletze seine Rechte.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die bisher in der Rechtsprechung - auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Vorlagebeschluss vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - bestehenden Bedenken, ob nicht nach nationalem Recht ( § 8 Abs. 4 PBefG ) die zuvörderst eigenwirtschaftlich zu erbringenden Verkehrsleistungen im Sinn der "sonstigen Unternehmenserträge" auch durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden könnten, sind nach der Entscheidung des EuGH im Falle Altmark-Trans (Plenum, Urteil vom 24. Juli 2003, RS. C-280/00 - NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) nicht aufrechtzuerhalten.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Die bisher in der Rechtsprechung - auch des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Vorlagebeschluss vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - bestehenden Bedenken, ob nicht nach nationalem Recht ( § 8 Abs. 4 PBefG ) die zuvörderst eigenwirtschaftlich zu erbringenden Verkehrsleistungen im Sinn der "sonstigen Unternehmenserträge" auch durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert werden könnten, sind nach der Entscheidung des EuGH im Falle Altmark-Trans (Plenum, Urteil vom 24. Juli 2003, RS. C-280/00 - NJW 2003, 2515 [EuGH 24.07.2003 - C 280/00] ) nicht aufrechtzuerhalten.
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    In der Rechtsprechung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 - (LKV 2006 S. 276) eine rechtssichere Ausnahme verneint.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Wird in einem Genehmigungswettbewerb - obgleich bei der Erteilung der Genehmigung der Weg des § 13 a PBefG hätte beschritten werden müssen - die Genehmigung nach § 13 PBefG vergeben, hat dies zur Folge, dass das durch § 13 a Abs. 2 PBefG geschützte Recht der Mitbewerber auf chancengleiche Teilnahme am Genehmigungswettbewerb verletzt ist (vgl. auch: BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 04.11.2005 - 7 B 11329/05; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.01.2003, a.a.O.).

    Hieraus wird teilweise gefolgert, dass eigenwirtschaftliche Verkehre von der Anwendbarkeit der VO (EWG) 1191/69 ausgeschlossen seien und § 8 Abs. 4 PBefG eine (Teil-) Bereichsausnahme i. S. d. VO (EWG) 1191/69 begründe (Nieders. OVG, Urt. v. 16.09.2004 - 7 LB 3545/01; NVwZ-RR 2005, 105; VG Stade, Urt. v. 16.09.2004 - 1 A 463/03, NVwZ-RR 2005, 140; anders: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.11.2005, a.a.O.).

    54 Eine hinreichend klare Bestimmung, welcher Sachverhalt von der Ausnahme erfasst sein soll, ist in § 8 Abs. 4 Satz 3 PBefG nicht getroffen worden (vgl. dazu auch: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 04.11.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 9 S 1431/17

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 Abs 1 S 1 PBefG -

    Denn unbeschadet dessen, dass die Regelung über das Altunternehmerprivileg (§ 13 Abs. 3 PBefG) hier nicht greift (vgl. auch Bidinger, PBefG, Stand Juni 2017, § 20 Anm. 2 c): kein Anspruch aufgrund einer einstweiligen Erlaubnis auf weitere einstweilige Erlaubnisse) und dass die vorläufige Erlaubnis auch keinen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zu begründen vermag (§ 20 Abs. 3 Satz 3 PBefG), ist der Grundsatz "bekannt und bewährt" im Gewerberecht allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.2013 - 3 C 30.12 -, BVerwGE 148, 321; zum Kontinuitätsgedanken auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 -, LKV 2006, 276; VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.12.2003 - 5 K 2742/03 -, BeckRS 2003, 31368965; Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., § 20 Rn. 22; ferner - zur Berücksichtigung des Altunternehmerprivilegs im Rahmen von § 20 Abs. 1 PBefG - OVG LSA, Beschluss vom 09.02.2007, a.a.O.).

    Zwar mag es Fälle geben, in denen gegenüber formalen Rechtsstellungen wie der Betriebsführerschaft die bisherige faktische Erbringung der Verkehrsleistungen ein Übergewicht gewinnt; eine solche Fallgestaltung liegt hier aber nicht vor (vgl. hingegen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 B 11329/05 -, LKV 2006, 276: faktische gänzliche Erbringung allein durch die Antragstellerin, während die Beigeladene über keinen eigenen Wagenpark und kein Fahrpersonal sowie über keine gesicherte Vertragsstellung verfügte).

  • VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für den Omnibusverkehr der Linie 660

    Erst bei Eingang des zweiten Antrags auf eine parallele Verkehrsgenehmigung kommt es zu einem Genehmigungswettbewerb, der eine faire Verfahrensgestaltung zur Sicherung des Wettbewerbs gebietet (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG -).

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG.

  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

    Schließlich ist auch der von der Klägerin angeführte Bewerberverfahrensanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 .OVG und Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG) nicht geeignet, eine Klagebefugnis auszulösen.
  • VG Gießen, 12.06.2008 - 6 L 843/08
    Denn nach dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.10.1968 (a.a.O.) und der ihm folgenden obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa Hess. VGH, Beschluss vom 14.12.2007, Az.: 2 TG 2573/07, n.v.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 23.10.2007, Az.: 1 M 148/07und 09.02.2007, Az.: 1 M 267/06 , jeweils Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.01.2007, Az.: 3 S 2675/06 , Juris und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.11.2005, LKV 2006, 276 [OVG Rheinland-Pfalz 04.11.2005 - 7 B 11329/05] ) ist von dem oben genannten Grundsatz der Erteilung der einstweiligen Erlaubnis an den Inhaber der - noch nicht bestandskräftigen - endgültigen Erlaubnis nur bei einer hier nicht eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage oder dann abzuweichen, wenn die angefochtene Genehmigung offensichtlich rechtswidrig ist und eindeutig fest steht, dass sie dem Gesetz widerspricht.
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - VK 43/05

    Kostenerstattung bei Erledigung des Vergabekammerverfahrens wegen der Rücknahme

    Es verpflichtete den Landesbetrieb S. mit Beschluss vom 4. November 2005 (Az.: 7 B 11329/05.OVG), der Firma M.l GmbH & Co. KG mit Wirkung ab dem 1. Januar 2006 eine einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG für die ausgeschriebenen Stadtbusverkehrsleistungen zu erteilen.
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