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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87 (https://dejure.org/1987,3909)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.11.1987 - 13 B 390/87 (https://dejure.org/1987,3909)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. November 1987 - 13 B 390/87 (https://dejure.org/1987,3909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Durchführung einer Volkszählung; Prüfung der Verzichtbarkeit einer Totalerhebung durch eine Volkszählung; Rechtmäßigkeit staatlicher statistischer Erhebungen; Verpflichtung zur Vorlage ausgefüllter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 988 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.09.1987 - 1 BvR 970/87

    Verfassungsrechtliche Beurteilung organisatorischer und verfahrensrechtlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87
    All dies hat der Senat bereits in seinem Grundsatzbeschluß vom 16. Juli 1987 (13 B 267/87 = NJW 1987, S. 2533 = DVBl 1987, S. 959) eingehend dargelegt, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen hierauf verwiesen werden kann (vgl. neuerdings auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Dies ist zwar zutreffend, jedoch ist eine solche Verfahrensregelung verfassungsrechtlich unbedenklich (so jetzt auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Diese zählen nämlich zu den Erhebungsvordrucken im Sinne des § 13 Abs. 1 VZG 1987 (vgl. dazu die Amtliche Begründung, BT-Drucksache 10/2814 zu § 13 Abs. 1 b; s. jetzt auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805) und als solche sind sie gemäß § 15 Abs. 6 Satz 1 VZG 1987 an das Statistische Landesamt weiterzuleiten und entsprechend § 15 Abs. 2 VZG 1987 zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu vernichten.

    Der Modellversuch als solcher gibt die technischen Möglichkeiten zwar zutreffend wieder, jedoch vernachlässigt er gänzlich die erwähnten vielfältigen Sicherungssysteme, die bei den Statistischen Landesämtern einen solchen Mißbrauch gerade ausschließen (vgl. zur Haltlosigkeit des Experiments, soweit damit in Frage gestellt werden soll, daß der Verarbeitungsprozeß der Volkszählungsdaten in den Statistischen Ämtern sicher ist: Seegmüller in seinem - unveröffentlichten - Gutachten vom 27. April 1987; s. jetzt auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Schließlich ist es nicht zu beanstanden, daß zur Zeit keine Auswertungsprogramme existieren (vgl. dazu neuerdings auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Des weiteren sind die Regelungen über die sogenannte Blockseite verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.1987 - 13 B 267/87

    Zulässigkeit der Aufforderung zur Ausfüllung eines Gebäudebogens im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87
    All dies hat der Senat bereits in seinem Grundsatzbeschluß vom 16. Juli 1987 (13 B 267/87 = NJW 1987, S. 2533 = DVBl 1987, S. 959) eingehend dargelegt, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen hierauf verwiesen werden kann (vgl. neuerdings auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Das rechtfertigt einen dem Hauptsacheverfahren angenäherten Streitwert, der sich ausgehend von dem Auffangstreitwert von 6.000,00 DM nicht auf 1/3, sondern auf 2/3 hiervon bemißt (st. Rechtspr. des Senats, vgl. z.B.: Beschluß vom 16. Juli 1987 - 13 B 267/87 - ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87
    Wie der Senat bereits in seinem erwähnten Beschluß vom 16. Juli 1987 dargelegt hat, hat der Gesetzgeber sehr wohl die Forderung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 (vgl. BVerfGE 65, S. 1 ff - 56 -) beachtet und die Diskussion, ob auf eine Totalerhebung verzichtet werden kann, aufmerksam verfolgt.

    Der Einzelne hat auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, S. 1 ff. - 43 f. -) nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneingeschränkten Herrschaft über "seine" Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1987 - Z 10 S 1/87

    Durchführung der Volkszählung durch Gemeindebedienstete

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87
    Hinsichtlich des nach dem Trennungsgrundsatz gebotenen Intervalls vermag sich der Senat insbesondere nicht der vom VGH Baden-Württemberg vertretenen Auffassung (vgl. Beschluß vom 21. Mai 1987, NJW 1987, S. 1717 - 1719 -) anzuschließen, das Personal müsse wenigstens einen ganzen Tag in der Erhebungsstelle eingesetzt sein.
  • OLG Schleswig, 29.10.1999 - 2 L 80/98
    Ob die Feststellung der Einwohnerzahl einer Gemeinde durch Verwaltungsakt erfolgen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 1992, 7 B 24.92 , Buchholz 451.04 Nr. 7 = DVBl. 1992, 1295 - zum Volkszählungsgesetz -), bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung (vgl. dazu auch VGH Mannheim NJW 1988, 988 [OVG Rheinland-Pfalz 09.11.1987 - 13 B 390/87] ).
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