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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,17545
OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04.OVG (https://dejure.org/2004,17545)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.07.2004 - 8 B 10999/04.OVG (https://dejure.org/2004,17545)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 8 B 10999/04.OVG (https://dejure.org/2004,17545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Klärung, ob es sich bei Abfallgemisch, das Abfallbesitzer durch private Dritte verwerten lässt, um überlassungspflichtigen Abfall handelt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer ...

  • Judicialis

    Krw-/AbfG § 13; ; Krw-/AbfG § 13 Abs. 1; ; Krw-/AbfG § 13 Abs. 1 S. 2; ; VwGO § ... 80; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 1; ; GewAbfV § 3; ; GewAbfV § 3 Abs. 1; ; GewAbfV § 3 Abs. 3; ; GewAbfV § 3 Abs. 5; ; GewAbfV § 3 Abs. 6; ; GewAbfV § 3 Abs. 6 S. 2; ; GewAbfV § 7; ; AGVwGO § 20a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 621
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04
    Diesen Anforderungen genügt jede schriftliche Begründung, die nicht lediglich formelhaft ist, sondern auf den konkreten Fall abstellt (s. Senatsbeschluss vom 08. Dezember 2003 - 8 B 11827/03.OVG -, S. 3 BA).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1999 - 20 B 2007/98

    Abfallüberlassung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04
    Gebührenausfälle können die vorläufige Durchsetzung von möglicherweise nicht bestehenden Benutzungspflichten für öffentliche Einrichtungen allenfalls dann rechtfertigen, wenn sie im Verhältnis zum gesamten Gebührenaufkommen mehr als geringfügig sind, die Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung nachhaltig erschüttern oder gar die Finanzierung der Einrichtung bedrohen (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 1999, NVwZ 1999, 1246, 1248; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. August 1997, NordÖR 1998, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 29. März 1985, NVwZ 1985, 918).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.1997 - 2 M 23/97
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04
    Gebührenausfälle können die vorläufige Durchsetzung von möglicherweise nicht bestehenden Benutzungspflichten für öffentliche Einrichtungen allenfalls dann rechtfertigen, wenn sie im Verhältnis zum gesamten Gebührenaufkommen mehr als geringfügig sind, die Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung nachhaltig erschüttern oder gar die Finanzierung der Einrichtung bedrohen (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 1999, NVwZ 1999, 1246, 1248; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. August 1997, NordÖR 1998, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 29. März 1985, NVwZ 1985, 918).
  • VGH Hessen, 29.03.1985 - 5 TH 1217/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 8 B 10999/04
    Gebührenausfälle können die vorläufige Durchsetzung von möglicherweise nicht bestehenden Benutzungspflichten für öffentliche Einrichtungen allenfalls dann rechtfertigen, wenn sie im Verhältnis zum gesamten Gebührenaufkommen mehr als geringfügig sind, die Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung nachhaltig erschüttern oder gar die Finanzierung der Einrichtung bedrohen (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 1999, NVwZ 1999, 1246, 1248; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. August 1997, NordÖR 1998, 26; Hess. VGH, Beschluss vom 29. März 1985, NVwZ 1985, 918).
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