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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09   

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https://dejure.org/2009,89002
OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09 (https://dejure.org/2009,89002)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2009 - 7 D 10513/09 (https://dejure.org/2009,89002)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09 (https://dejure.org/2009,89002)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Teils wird zwar angenommen (vgl. VGH BW, VBlBW 2005, 141) es sei verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Gesetzgeber eine Inanspruchnahme von Kindern ohne Rücksicht darauf zulasse, ob eine besonderer Härte vorliege, etwa wenn die Familienverhältnisse schwer gestört seien.
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Nach dieser Bestimmung (zuvor § 15 BSHG, vgl. dazu BVerwG, NJW 2004, 1969, Urteil vom 29. Januar 2004, 5 C 2/03) sind von der zuständigen Behörde die Kosten zu übernehmen, wenn dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Eine gewisse Erfolgsaussicht genügt, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Klage ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, NVwZ 2003, 1251).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Demgegenüber wird ungeachtet der unterschiedlichen Gesetzesfassungen in den Ländern auch vertreten, dass im Einzelfall durchaus die Prüfungspflicht bestehen könne, ob etwa angesichts der Familienverhältnisse eine unbillige Härte die Heranziehung verbiete (vgl. OVG NW, NVwZ 2002, 996; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2003, 8 ME 76/03, juris; SaarlOVG, AS 30, 439).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Demgegenüber wird ungeachtet der unterschiedlichen Gesetzesfassungen in den Ländern auch vertreten, dass im Einzelfall durchaus die Prüfungspflicht bestehen könne, ob etwa angesichts der Familienverhältnisse eine unbillige Härte die Heranziehung verbiete (vgl. OVG NW, NVwZ 2002, 996; NdsOVG, Beschluss vom 19. Mai 2003, 8 ME 76/03, juris; SaarlOVG, AS 30, 439).
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09
    Dass bei einem solchen Sachverhalt nicht bloß ein familiäres "Auseinanderleben" mit der Folge eines längeren Kontaktabbruchs etwa unter Erwachsenen vorliegt - was für die Annahme einer besonderen Härte bei der Kostenheranziehung unter Umständen nicht ausreicht - ist offenkundig (vgl. zur Bejahung einer entsprechenden Härte trotz enger Maßstäbe etwa SaarlOVG, a.a.O.; VG Stade, Urteil vom 27. Juli 2006, 1 A 539/05, juris).
  • VG Mainz, 19.07.2023 - 3 K 425/22

    Bestattungskosten auch für unbekannten Halbbruder zu tragen

    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellt (vgl. OVG SH, Urteil vom 27.4.2015 - 2 LB 27/14 -, juris Rn. 59 f.; BayVGH, Beschluss vom 17.1.2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris Rn. 7; HessVGH, Urteil vom 26.10.2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f.; OVG RP, Beschluss vom 16.6.2009 - 7 D 10513/09 -, juris Rn. 5 f.).
  • VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17

    Kosten eine Notbestattung im Rahmen der unmittelbaren Ausführung

    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers können deshalb auch die Gründe für den Ausschluss einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern auf die öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten nicht übertragen werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009, a.a.O.).

  • VG Mainz, 17.07.2019 - 3 K 1104/18
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG S-H, Urteil vom 27. April 2015 -  2 LB 27/14 -, FamRZ 2016, 851 = juris Rn. 59 f.; BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 -, juris Rn. 7; HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris Rn. 31 f.; OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09 -, juris Rn. 5 f.).
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