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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.1987 - 13 B 267/87   

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https://dejure.org/1987,3460
OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.1987 - 13 B 267/87 (https://dejure.org/1987,3460)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.07.1987 - 13 B 267/87 (https://dejure.org/1987,3460)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juli 1987 - 13 B 267/87 (https://dejure.org/1987,3460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufforderung zur Ausfüllung eines Gebäudebogens im Zusammenhang mit der Gebäudevorerhebung zur Volkszählung im Jahre 1987; Trennung der Erhebungsstelle von den anderen Verwaltungsstellen; Rechtsschutzbegehren gegen Aufforderung zur Auskunftserteilung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2533
  • DVBl 1987, 959
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 02.10.1987 - 7 N 1273/87

    Normenkontrolle der Hessischen Verordnung zur Durchführung des

    Was die Volkszählung 1987 angeht, ist der Gesetzgeber jedenfalls dieser Verpflichtung nachgekommen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.1987 - 13 B 267/87 - DVBl. 1987, 959; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 31.07.1987 - Z 10 S 13/87 - Bay.VGH, Beschl. v. 01.07.1987 - 5 CS 87.011718 -, BayVBl. 1987, 535).

    Das Gesetz räumt, auch nicht den Zählern dadurch zu weitgehende Befugnisse ein, daß diese nach § 13 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 7 Satz 1 VZG hinsichtlich bestimmter zur Durchführung der Zählung erforderlicher Angaben mündlich Auskunft verlangen können (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.07.1987 - 13 B 267/87, DVBl. 1987, 959).

    Die Trennung der Hilfsmerkmale stellt eine vorläufige Maßnahme dar, an die nicht die gleichen strengen Anforderungen gestellt werden können wie im Falle der Weitergabe von Daten aus dem abgeschotteten statistischen Bereich heraus (vgl., auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.07,1987 - 13 D 267/87 -, DVBl. 1987, 959).

    Dennoch begegnen die Regelungen über die Blockseite keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.07.1987 - 13 B 267/87 - DVBl. 1987, 957ff. unter 3.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.09.1987 - Z 10 S 40/87 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hebt in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung ihrer Beteiligung für einen effektiven Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hervor und verweist dabei auf die Undurchsichtigkeit der automatisierten Datenverarbeitung sowie auf das Erfordernis eines vorgezogenen Rechtsschutzes durch rechtzeitige Vorkehrungen (BVerfGE 65, 1, 46, 60; 67, 157, 185; Beschlüsse der 1. Kammer des 1. Senats vom 24.09.1987 - 1 BvR 970/87 - unter 2 c und vom 28.09.1987 - 1 BvR 1063/87 unter 3.; vgl. auch OVG Rheinland Pfalz, Beschl. v. 15.09.1987 - 13 B 267/87 - DVBl. 1987, 959, 962).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Die umfangreiche Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte wird lediglich in einem knappen Hinweis auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 16. Juli 1987 (NJW 1987, S. 2533) gestreift.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1987 - 13 B 390/87

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Durchführung einer

    All dies hat der Senat bereits in seinem Grundsatzbeschluß vom 16. Juli 1987 (13 B 267/87 = NJW 1987, S. 2533 = DVBl 1987, S. 959) eingehend dargelegt, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen hierauf verwiesen werden kann (vgl. neuerdings auch: BVerfG, Beschluß vom 24. September 1987 - 1 BvR 970/87 -, NJW 1987, S. 2805).

    Das rechtfertigt einen dem Hauptsacheverfahren angenäherten Streitwert, der sich ausgehend von dem Auffangstreitwert von 6.000,00 DM nicht auf 1/3, sondern auf 2/3 hiervon bemißt (st. Rechtspr. des Senats, vgl. z.B.: Beschluß vom 16. Juli 1987 - 13 B 267/87 - ).

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

    Ein Rechtfertigungsgrund ist ebenfalls nicht ersichtlich (Zur Verfassungsmäßigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987 vgl. BVerfG NJW 87, 1689; 87, 2805 ff.; VGH München NJW 87, 2831; VGH Mannheim NJW 87, 2833; OVG Lüneburg NJW 87, 2834; OVG Koblenz NJW 87, 2533; OLG Celle Urteil vom 20.1.88 - 3 Ss 214/87 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1987 - 10 S 956/87

    Volkszählung 1987 - frühestmöglicher Zeitpunkt für Vernichtung eines

    Im Ergebnis übereinstimmend mit dem VGH Baden-Württemberg entschied das OVG Rheinland- Pfalz (Beschluß Ä 13 B 267/87 Ä v. 16.7. 87, in DVBl 1987 Heft 18 S. 959 = NJW 1987 Heft 40 S. 2533), der Senat hat keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung der Volkszählung 1987.
  • OLG Köln, 15.01.1988 - Ss 576/87

    Aufforderung zum "Boykott" der Volkszählung durch Verteilung eines Flugblattes;

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der gesetzlichen Verpflichtung können auch nicht aus anderen Verfassungsbestimmungen hergeleitet werden (zur Verfassungsmäßigkeit des Volkszählungsgesetzes 1987 vgl. BVerfG NJW 87, 1689; 87, 2805 ff.; VGH München NJW 87, 2831; VGH Mannheim NJW 87, 2833; OVG Lüneburg NJW 87, 2834; OVG Koblenz NJW 87, 2533).
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