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   OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12.OVG (https://dejure.org/2012,19118)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.07.2012 - 6 A 10139/12.OVG (https://dejure.org/2012,19118)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 6 A 10139/12.OVG (https://dejure.org/2012,19118)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 KAG RP, § 7 Abs 5 KAG RP, § 34 BauGB
    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag; unbeplante Gebiete

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Berechtigung der Gemeinde zur stärkeren Belastung von Grundstücken mit besonderen Vorteilen durch einen sog. grundstücksbezogenen Artzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berechtigung der Gemeinde zur stärkeren Belastung von Grundstücken mit besonderen Vorteilen durch einen sog. grundstücksbezogenen Artzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 821
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Die Frage der Einheitlichkeit einer Verkehrsanlage muss aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise beantwortet werden, und zwar nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten (OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, BauR 2007, 925, juris, ESOVGRP; zu den Ausnahmen hiervon: OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 A 11406/04.OVG, juris, ESOVGRP).

    Anders als das Verwaltungsgericht meint, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, ESOVGRP, juris) nichts hiervon Abweichendes.

    Denn sowohl nördlich als auch südlich der Einmündung der U******straße ist der Gehweg dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt eine Vergleichbarkeit mit dem Verfahren 6 A 11867/02.OVG nicht besteht.

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Etwas anderes folgt nicht aus der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 8 C 32.95 (BVerwGE 102, 294, juris).

    Diese öffentlichen Verkehrsflächen dienen der wegemäßigen Erschließung der anliegenden qualifiziert nutzbaren Grundstücke und sind mit öffentlichen Grünflächen, die von jeder Bebauung freizuhalten sind, nicht zu vergleichen, wie dies in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren 8 C 32.95 (BVerwGE 102, 294, juris) der Fall war.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1985 - 6 A 11/84

    Artzuschlag; Gewerblich; Nutzung; Geschoß; Geschoßfläche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Allerdings hat der Senat (OVG RP, 6 A 11/84, AS 19, 258, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 137/89) wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die tatsächlich gewerblich genutzte Geschossfläche mit der zulässigen Geschossfläche ins Verhältnis zu setzen ist, zumindest im beplanten Gebiet (OVG RP, 6 B 12001/02.OVG).

    Ob in einer Gemeinde, in der Mischnutzungen beispielsweise von gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung außerhalb von Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten ausschließlich in anderweitig mit Bebauungsplan festgesetzten Baugebieten vorkommt, die tatsächliche gewerbliche Nutzung zwingend der zulässigen Nutzung gegenüberzustellen ist (vgl. OVG RP, 6 A 11/84, AS 19, 258; 6 B 12001/02.OVG; OVG RP, 6 A 10500/08.OVG), kann für die vorliegende Fallgestaltung unerörtert bleiben.

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Hierzu reicht bei einem wohngenutzten Grundstück - soweit sich aus dem Bebauungsplan nichts Abweichendes ergibt - in aller Regel aus, dass man mit einem Kraftfahrzeug auf der ausgebauten Verkehrsanlage bis auf die Höhe des Grundstücks fahren und es von dort aus betreten kann (vgl. BVerwG, 9 C 4/05, NVwZ 2007, 81; OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Solche Pauschalierungen sind ebenso wie Typisierungen im Beitragsrecht nicht ausgeschlossen (vgl. OVG RP, 6 C 10255/08, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris) und zum Teil sogar unvermeidlich.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Hierzu reicht bei einem wohngenutzten Grundstück - soweit sich aus dem Bebauungsplan nichts Abweichendes ergibt - in aller Regel aus, dass man mit einem Kraftfahrzeug auf der ausgebauten Verkehrsanlage bis auf die Höhe des Grundstücks fahren und es von dort aus betreten kann (vgl. BVerwG, 9 C 4/05, NVwZ 2007, 81; OVG RP, 6 A 10323/07.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Die im Rahmen der Vorausleistungserhebung anzustellende Prognose (vgl. OVG RP, 6 A 10035/04. OVG, AS 31, 283, NVwZ-RR 2005, 499), ob die Beitragspflicht überhaupt entstehen kann, löst auch hinsichtlich des früheren Parkplatzgrundstücks des Klägers (Parzelle ***/*) keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des erlassenen Vorausleistungsbescheids aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    a) Wie in dem angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt wurde, entscheidet sich die Frage, ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder aber mehrere Straßen vorliegen, nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, sondern unter Berücksichtigung des Erscheinungsbildes der gesamten Verkehrsanlage einschließlich ihrer sämtlichen Teileinrichtungen (OVG RP, 6 A 10527/07.OVG, AS 35, 71, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Die Frage der Einheitlichkeit einer Verkehrsanlage muss aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise beantwortet werden, und zwar nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten (OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, BauR 2007, 925, juris, ESOVGRP; zu den Ausnahmen hiervon: OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 A 11406/04.OVG, juris, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12
    Die Frage der Einheitlichkeit einer Verkehrsanlage muss aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise beantwortet werden, und zwar nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten (OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, BauR 2007, 925, juris, ESOVGRP; zu den Ausnahmen hiervon: OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287, NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 A 11406/04.OVG, juris, ESOVGRP).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 11 B 39.99

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Artzuschlag für gewerbliche Nutzung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2011 - 6 A 10235/11

    Erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsmaßstab - Befahrbarkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11

    Heranziehung zur Vorausleistung auf einen einmaligen Ausbaubeitrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1991 - 6 A 12559/90
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1989 - 6 A 64/89
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10139/12.OVG, AS 41, 197, juris) ist eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ebenso vorteilsgerecht wie eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 10 v.H. bei teilweise gewerblicher, industrieller oder ähnlicher Nutzung in sonstigen Baugebieten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12

    Erschließungsbeitragsrecht - Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Demgegenüber stellt eine Kreisverkehrsanlage, deren Mittelinsel ca. 20 m im Durchmesser misst, durch eine Bruchsteinmauer eingefasst und bepflanzt ist, also nicht "überfahren" werden kann, eine so deutliche Zäsur im Straßenverlauf dar, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise eine Verkehrsanlage in zwei unterschiedliche Straßen unterteilt (OVG RP, 6 A 10139/12, NVwZ-RR 2012, 821, esovgrp, juris).
  • VG Trier, 23.02.2023 - 10 K 3120/22

    Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße "Zum Pfahlweiher"

    Dieser Vorteil ist jedoch - da er sich auf das den stärkeren Ziel- und Quellverkehr auslösende Grundstück und nicht auf die Allgemeinheit bezieht - nicht beim Gemeindeanteil, sondern kann bei der Aufwandsverteilung durch einen sogenannten grundstücksbezogenen Artzuschlag berücksichtigt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Juli 2012 - 6 A 10139/12.OVG - VG Trier, Urteil vom 27. Februar 2020 - 10 K 5005/19.TR - sowie Beschluss vom 24. August 2016 - 2 L 3093/16.TR -, beide nicht veröffentlicht).
  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

    Die Frage, ob ein Straßenzug bei einem Ausbau als eine Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf die Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen, die Art der Befestigung und andere optisch wahrnehmbare Gestaltungselemente bei einer "natürlichen Betrachtungsweise" zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht vermitteln, unabhängig von einer einheitlichen Straßenbezeichnung oder einer gleichartigen Erschließungsfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.3.2017 - 9 C 20.15; OVG RP, Urteile vom 23.8.2017 - 6 A 11790/16.OVG, 18.7.2012 - 6 A 10139/12.OVG und Beschluss vom 9.7.2008 - 6 A 10239/08.OVG).
  • VG Trier, 29.03.2018 - 10 K 1450917

    Straßenausbaubeitrag in Morbach im Wesentlichen nicht zu beanstanden

    Die Frage, ob ein Straßenzug bei einem Ausbau als eine Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf die Straßenführung, Straßenbreite und -länge sowie Ausstattung mit Teileinrichtungen, die Art der Befestigung und andere optisch wahrnehmbare Gestaltungselemente bei einer "natürlichen Betrachtungsweise" zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht vermitteln, unabhängig von einer einheitlichen Straßenbezeichnung oder einer gleichartigen Erschließungsfunktion (vgl. OVG RP, Urteil vom 18. Juli 2012 - 6 A 10139/12.OVG -, NVwZ-RR 2012, 821; BayVGH, Urteil vom 22. April 2010, a.a.O.; OVG RP, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 6 A 10239/08.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10139/12.OVG, AS 41, 197, juris) ist eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ebenso vorteilsgerecht wie eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 10 v.H. bei teilweise gewerblicher, industrieller oder ähnlicher Nutzung in sonstigen Baugebieten.
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