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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,8314
OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG (https://dejure.org/2011,8314)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG (https://dejure.org/2011,8314)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 2 A 10685/11.OVG (https://dejure.org/2011,8314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30a Abs 3 Halbs 1 GemO RP, § 35 Abs 2 S 2 GemO RP, § 42 Abs 1 S 2 GemO RP, § 47 Abs 1 S 2 Nr 1 GemO RP, § 42 Abs 2 VwGO
    Zum Anspruch einer Stadtratsfraktion gegenüber dem Ratsvorsitzenden auf Information über den Gegenstand einer Ratssitzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht der Ratsfraktionen auf weitere Sachverhaltsaufklärung aufgrund des Unterrichtungsanspruchs aus § 30a Abs. 3 Hs. 1 GemO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 30a Abs. 3 Hs. 1
    Recht der Ratsfraktionen auf weitere Sachverhaltsaufklärung aufgrund des Unterrichtungsanspruchs aus § 30a Abs. 3 Hs. 1 GemO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2010 - 2 A 11318/09

    Anspruch von Ratsmitgliedern auf Unterrichtung über Beratungsgegenstände in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11
    Denn der Klägerin steht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 1. Juni 2010 - 2 A 11318/09.OVG -, LKRZ 2010, 340) als Fraktion gegenüber dem beklagten Oberbürgermeister als dem Vorsitzenden des Stadtrats das Recht auf angemessene Unterrichtung über die Gegenstände anstehender Ratsentscheidungen zu.
  • VGH Bayern, 15.12.2000 - 4 ZE 00.3321

    Beschlussfähigkeit des Gemeinderats bei nicht ordnungsgemäßer Ladung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 2 A 10685/11
    Dass § 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO dem Gemeinderat das Recht einräumt, vom Bürgermeister die Einholung bestimmter weiterer Informationen zu verlangen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 4 ZE 00.3321 -, juris), schränkt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die Rechte der Fraktionen nach § 30a Abs. 3 Halbsatz 1 GemO nicht ein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2013 - 10 A 10631/13

    Kein Anspruch von Ratsmitgliedern auf Beschaffung von Unterlagen durch die

    Insofern dienen sowohl das Unterrichtungsrecht als auch das Recht auf Akteneinsicht allein dem Zweck, insbesondere allen Fraktion den gleichen Kenntnisstand über die gemeindlichen Angelegenheiten zu verschaffen und eine Bevorzugung einzelner Fraktionen zu verhindern (vgl. insoweit zu § 30a Abs. 3 Satz 1 GemO: OVGRP, Urteil vom 28. Oktober 2011 - 2 A 10685/11.OVG -).
  • VG Koblenz, 12.08.2019 - 3 L 735/19

    Eilantrag der AfD-Stadtratsfraktion Neuwied gegen personelle Besetzung einer

    Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei der geltend gemachten Rechtsposition um eine durch das Innenrecht eingeräumte Zuständigkeit handelt, die der Fraktion als Teil des Gemeinderates als wehrfähiges subjektives Organrecht zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesen ist, was wiederum durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Norm zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.2018 - 10 C2.12 -, OVG Rh-Pf., Urt. v. 28.10.2011 2 A 10685/11.OVG - und OVG NW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Mainz, 24.02.2021 - 3 K 108/20

    Trinkwasserversorgung in Mainz-Laubenheim - kein Zustimmungsrecht des Ortsbeirats

    Ist dies der Fall, folgt hieraus zugleich die das Feststellungsinteresse begründende Wiederholungsgefahr (vgl. OVG RP, Urteil vom 28. Oktober 2011 - 2 A 10685/11 -, AS 40, 264 = juris Rn. 32; Gabler/Höhlein u.a., Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, Juli 2019, § 28 GemO Anm. 4.2.5).
  • VG Hannover, 17.04.2012 - 6 A 2562/11

    Fakultät; Klagebefugnis; Wissenschaftsfreiheit; Prüfungsordnung; Genehmigung;

    Dieser Grundsatz gilt uneingeschränkt auch für das Organstreitverfahren vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 28.10.2011 - 2 A 10685/11-, DVBl. 2012 S. 55, 56).
  • VG Koblenz, 07.10.2019 - 3 L 963/19

    Eilantrag von FWG/BüFEP-Fraktion gegen Beschlüsse des Bad Kreuznacher Stadtrates

    Dies ist dann der Fall, wenn es sich bei der geltend gemachten Rechtsposition um eine durch das Innenrecht eingeräumte Zuständigkeit handelt, die der Fraktion als Teil des Gemeinderates als wehrfähiges subjektives Organrecht zur eigenständigen Wahrnehmung zugewiesen ist, was wiederum durch Auslegung der jeweils einschlägigen innerorganisatorischen Norm zu ermitteln ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 28.03.2018 - 10 C2.12 -, OVG Rh-Pf., Urt. v. 28.10.2011 - 2 A 10685/11.OVG - und OVG NW, Urt. v. 24.04.2001 - 15 A 3021/97 -, jeweils zitiert nach juris).
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