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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95 (https://dejure.org/1995,3660)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 (https://dejure.org/1995,3660)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95 (https://dejure.org/1995,3660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tamilen in Sri-Lanka; Rückkehr im Familienverband; Politische Verfolgung

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1994 - 11 A 12439/92

    Tamilen ; Sri Lankas ; Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Der Senat hat mit Urteil vom 01. Juni 1994 (- 11 A 12439/92.OVG -) entschieden, daß Tamilen im Norden Sri Lankas, insbesondere auf der Jaffna- Halbinsel, wegen der Art und Weise der Kriegführung durch den srilankischen Staat seit der Verschärfung des Bürgerkriegs nach dem Abzug der indischen Truppen und dem Überfall der für einen eigenen tamilischen Staat kämpfenden LTTE auf Polizeistationen am 11. Juni 1990 politische Verfolgung droht.

    So hat sich beispielsweise die Lage im Osten, die in den Jahren 1990 bis 1992 durch Terror der LTTE einerseits und Gegenterror des srilankischen Staates andererseits sowie eine "besorgniserregende Menschenrechtssituation" (so Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 05. November 1991) geprägt war (siehe dazu im einzelnen Urteil des Senats vom 01. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -), beruhigt, nachdem die LTTE einen Großteil ihrer Kämpfer, die sie aus dem Norden in den Osten gesandt hatte, wieder in den Norden zurückbeorderte (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 21. Juli 1993).

    So hat der Senat mit Urteil vom 01. Juni 1994 (- 11 A 12439/92.OVG -) sowohl die Kriegführung des srilankischen Staates im Norden als auch den Gegenterror srilankischer Sicherheitskräfte im Osten in den Jahren 1990 bis 1992 als politische Verfolgung gewertet und Sri Lanka als "mehrgesichtigen Staat" bezeichnet.

    Die meisten der auf diese Weise Verhafteten (rund 80 bis 90 %) werden nach kurzer Zeit (ein bis zwei Tagen) wieder freigelassen (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 25. August 1994; Auskünfte vom 31. August 1992, 07. Juli 1993 und 19. Oktober 1994; vgl. auch im einzelnen dazu Urteil des Senats vom 01. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -).

    Angesichts dieses Verdachtsrasters und der willkürlichen Festnahmepraxis srilankischer Sicherheitskräfte hat der Senat mit Urteil vom 01. Juni 1994 (- 11 A 12439/92.OVG -) die hinreichende Sicherheit alleinstehender junger männlicher Tamilen in Colombo verneint, auch wenn sie "in der Regel" ohne konkreten individuellen LTTE-Verdacht keine längere Inhaftierung und Mißhandlung zu befürchten haben (so Auswärtiges Amt, Ergänzung zum Lagebericht vom 03. Januar 1994, ebenso Lagebericht vom 12. Juli 1995).

    Es ist zwar fraglich, ob die mit einer deutschen Aufenthaltsbefugnis nach Sri Lanka vorübergehend zurückkehrenden Tamilen mit den Klägern zu vergleichen sind (s. dazu auch Urteil des Senats vom 01. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -), aber immerhin ist auch hier festzustellen, daß sie die Fragen der Deutschen Botschaft in Colombo nach eventuellen Schwierigkeiten mit Sicherheitskräften regelmäßig verneinen und diese Erfahrungen auch von anderen westlichen Vertretungen in Colombo geteilt werden (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 01. Februar 1995).

    Unter Berücksichtigung ihrer familiären Bindungen, der Tatsache ihres langjährigen Aufenthaltes im Ausland und des Umstandes, daß eine längere Inhaftierung und Mißhandlung ohne einen konkreten LTTE-Verdacht regelmäßig nicht zu befürchten ist, gibt es keinen realen Hintergrund mehr für die Annahme einer asylerheblichen Gefährdung (ebenso zu älteren Tamilen - über 36 Jahre - Urteil des Senats vom 01. Juni 1994 - 11 A 12439/92.OVG -).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Den Klägern droht im Großraum Colombo auch keine sonstige existenzielle Gefährdung (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, 344), da sie die Möglichkeit zu Gelegenheitsarbeiten haben sowie durch staatliche Stellen oder durch karitative Organisationen unterstützt werden können (Auswärtiges Amt, Auskünfte vom 31. August 1992 und 09. März 1993).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Im Hinblick auf den hier bereits deswegen anzuwendenden sog. herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - 9 C 59.92 -, NVwZ 1993, 1210) ist unerheblich, ob die Kläger zu 1) und 2) im Jahr 1989 ihr Heimatland wegen zuvor erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen haben.
  • BVerwG, 16.08.1993 - 9 C 7.93

    Asylverfahren - Familienasyl - Verfolgung - Gefahrenprognose - Mittelbare

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Sie werden aber als Familie gemeinsam mit dem sechsjährigen Kläger zu 3) und dem weiteren, in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kind nach langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren (vgl. zur Verfolgungsprognose bei Familien BVerwG, Urteil vom 08. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364, und Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 -, DVBl. 1994, 58), so daß sie bereits nicht dem groben Verdachtsraster der srilankischen Sicherheitskräfte zur Beurteilung eines LTTE-Terroristen entsprechen.
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Für sie besteht nicht die Gefahr, allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit, ihres Alters und ihrer Herkunft aus dem Norden Sri Lankas im Rahmen der Terrorismusbekämpfung längerfristig inhaftiert und/oder mißhandelt zu werden (vgl. zur Asylerheblichkeit einer menschenrechtswidrigen Behandlung, die nur an diese Merkmale anknüpft, BVerwG, Urteil vom 20. November 1990 - 9 C 74.90 -, BVerwGE 87, 152).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 8.91

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsmaßnahmen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    Sie werden aber als Familie gemeinsam mit dem sechsjährigen Kläger zu 3) und dem weiteren, in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kind nach langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren (vgl. zur Verfolgungsprognose bei Familien BVerwG, Urteil vom 08. September 1992 - 9 C 8.91 -, BVerwGE 90, 364, und Urteil vom 16. August 1993 - 9 C 7.93 -, DVBl. 1994, 58), so daß sie bereits nicht dem groben Verdachtsraster der srilankischen Sicherheitskräfte zur Beurteilung eines LTTE-Terroristen entsprechen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.1991 - 11 A 10849/90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1995 - 11 A 12025/95
    2.In Sri Lanka gibt es keine staatliche landesweite Gruppenverfolgung aller Tamilen wegen ihrer Volkszugehörigkeit (so auch Urteil des Senats vom 08. Mai 1991 - 11 A 10849/90.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2000 - 12 A 11485/00

    Versagung von Familienasyl gegenüber dem Kind eines srilankischen

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch - wie der 11. Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.

    Demnach sind Frauen und Personen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren, von einem Verdacht der Zugehörigkeit zur LTTE deutlich weniger betroffen als vergleichbare junge Männer (so bereits Urteile des 11. Senats vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 12. Juni 1996 - 11 A 11369/96.OVG -).

  • VGH Hessen, 10.11.1998 - 10 UE 3035/95

    Sri Lanka: keine beachtliche Wahrscheinlichkeit gruppengerichteter Verfolgung von

    Auch im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft ist zugrundezulegen, dass einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung droht, vor allem nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 14.06.1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Urteil vom 07.12.1995 - OVG 3 B 4.93 - Bay. VGH, Urteil vom 25.03.1996 - 20 BA 95.30359 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 -: allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren; vom 12.06.1996 - 11 A 11369/96 -: alleinstehenden Tamilinnen, die aus Deutschland nach Sri Lanka zurückkehrten, stehe im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung - und vom 19.03.1997 - 11 A 10298/97 -: ohne die vorgenannten Einschränkungen; OVG Münster, Urteil vom 26.05.1998 - 21 A 571/96.A -: nur die hinreichende Wahrscheinlichkeit von politischer Verfolgung könne für junge tamilische Männer nicht festgestellt werden; VGH Mannheim, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).
  • VGH Hessen, 03.05.2000 - 5 UE 4657/96

    Sri Lanka: Keine Gruppenverfolgung der Tamilen

    Trotz dieser Maßnahmen ist im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft zugrunde zu legen, dass grundsätzlich einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1996 - 12 L 7721/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Beschluss vom 28.10.1999 - OVG 3 B 20.95 - Bay. VGH, Urteil vom 25.03.1996 - 20 BA 95.30359 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 30.08.1995 - 11 A 12025/95 -: allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren; vom 12.06.1996 - 11 A 11369/96 -: alleinstehenden Tamilinnen, die aus Deutschland nach Sri Lanka zurückkehren, stehe im Großraum Colombo eine zumutbare inländische Fluchtalternative zur Verfügung - und vom 19.03.1997 - 11 A 10298/97 -: ohne die vorgenannten Einschränkungen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 26.05.1998 - 21 A 571/96.A -und vom 17.12.1999 - 21 A 3979/96.A -: die reale Möglichkeit vor politischer Verfolgung könne für junge tamilische Männer nicht ausgeschlossen werden, ohne dass sich diese Möglichkeit allerdings zur beachtlichen Wahrscheinlichkeit verdichtet; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.1998 - A 16 S 60/97 -).
  • VGH Hessen, 01.11.1996 - 10 UE 1988/95

    Sri Lanka: Gruppenverfolgung von Tamilen - inländische Fluchtalternative

    Auch im gegenwärtigen Zeitpunkt sowie für die nahe Zukunft ist zugrunde zu legen, daß einem tamilischen Volkszugehörigen im Großraum Colombo aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung droht, zumindest nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren: Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - OVG Münster, Urteil vom 14. Juni 1996 - 21 A 5046/94.A - so auch OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - OVG 3 B 4.93 - Bayer. VGH, Urteil vom 25. März 1996 - 20 BA 95.30359 - und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.
  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung

    Im Großraum Colombo droht einem tamilischen Volkszugehörigen aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung - zumindest nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - so auch OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - OVG 3 B 4.93 - Bayer. VGH, Urteil vom 25. März 1996 - 20 B A 95.30359 - und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.1998 - 11 A 10473/98

    Sri Lanka; Tamilen; Inländische Fluchtalternative; Asylerhebliche

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1997 - 11 A 10298/97

    Tamilen; Sri Lanka; Colombo; Politische Verfolgung; Asylerhebliche

    Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum ... vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 1919/95

    Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung

    Im Großraum Colombo droht einem tamilischen Volkszugehörigen aus ethnischen Gründen weder mittelbare noch unmittelbare staatliche Verfolgung - zumindest nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (insoweit übereinstimmend auch für die jungen männlichen Tamilen im Alter zwischen 14 und 35 Jahren Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 12 L 7721/95 - so auch OVG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1995 - OVG 3 B 4.93 - Bayer. VGH, Urteil vom 25. März 1996 - 20 B A 95.30359 - und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - allerdings eingeschränkt auf Tamilen, die im Familienverband nach Sri Lanka zurückkehren).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.1996 - 11 A 11369/96

    Tamilinnen; Sri Lanka; Großraum Colombo ; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

    4.Die Verfolgungsprognose gilt jedoch heute - wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (Urteile vom 30. August 1995 - 11 A 12025/95.OVG - und 24. Januar 1996 - 11 A 12058/95.OVG -) - nicht für Tamilen, die im Familienverband (Ehepaar und Kind/Kinder) nach Sri Lanka zurückkehren; sie sind im Großraum Colombo vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.
  • VGH Bayern, 06.07.1998 - 20 B 97.31531

    Asylrecht eines Tamilen aus Sri Lanka bei inländischer Fluchtalternative in

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  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1999 - 11 A 10421/99

    Tamilen; Sri Lanka; Politische Verfolgung; Existenzminimum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96

    Tamilen; Großraum Colombo; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

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