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   OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17   

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https://dejure.org/2017,20439
OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17 (https://dejure.org/2017,20439)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.06.2017 - 2 A 361/17 (https://dejure.org/2017,20439)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 2 A 361/17 (https://dejure.org/2017,20439)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 903 S 1 BGB, § 34 Abs 2 NatSchG SL, § 42 Abs 2 VwGO
    Ausnahmen von Baumschutz-Satzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer an der Grenze zum Nachbargrundstück stehenden älteren Atlaszeder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer an der Grenze zum Nachbargrundstück stehenden älteren Atlaszeder

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer an der Grenze zum Nachbargrundstück stehenden älteren Atlaszeder

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis zwischen Baumschutzsatzung und Nachbarrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 914
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Nach dem zuvor Gesagten ist nicht erkennbar, inwiefern sich in dem angestrebten Berufungsverfahren ein Anlass oder eine Möglichkeit zu weitergehender Klärung ergeben sollte.
  • OVG Saarland, 29.09.1998 - 2 R 2/98

    Nachbar; Eigentümer; Baumschutzverordnung; Baum; Eingriffe in den Baum;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Das lässt unschwer erkennen, dass auch den Grundstücksnachbarn eine Befugnis zukommen muss, einen entsprechenden Antrag zu stellen und so das erwähnte - aus ihrer Sicht - Durchsetzungshindernis für ihrerseits reklamierte Ansprüche auf Beseitigung des Baumes auszuräumen, sowie gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung derartiger Anträge durch die satzungsgebende Gemeinde einzulegen.(vgl. zur Zulässigkeit entsprechender Verwaltungsanträge von Nachbarn beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.9.1998 - 2 R 2/98 -, NUR 1999, 531; Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 21, m.w.N.) Ob demgegenüber einem privatrechtliche Ansprüche auf Beseitigung titulierenden zivilgerichtlichen Urteil gleichzeitig eine Verpflichtung des Eigentümers des Baumes entnommen werden könnte, eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung selbst zu beantragen,(so OVG Lüneburg, Urteil vom 30.7.2013 - 4 PA 158/13 -, bei juris) um die beschriebene "Pattsituation" aufzulösen, kann für die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit über die Klagebefugnis gegen eine der Beigeladenen erteilte Ausnahme dahinstehen.
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 4 PA 158/13

    Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Das lässt unschwer erkennen, dass auch den Grundstücksnachbarn eine Befugnis zukommen muss, einen entsprechenden Antrag zu stellen und so das erwähnte - aus ihrer Sicht - Durchsetzungshindernis für ihrerseits reklamierte Ansprüche auf Beseitigung des Baumes auszuräumen, sowie gegebenenfalls Rechtsbehelfe gegen eine Ablehnung derartiger Anträge durch die satzungsgebende Gemeinde einzulegen.(vgl. zur Zulässigkeit entsprechender Verwaltungsanträge von Nachbarn beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.9.1998 - 2 R 2/98 -, NUR 1999, 531; Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 21, m.w.N.) Ob demgegenüber einem privatrechtliche Ansprüche auf Beseitigung titulierenden zivilgerichtlichen Urteil gleichzeitig eine Verpflichtung des Eigentümers des Baumes entnommen werden könnte, eine Ausnahme von den Verboten der Baumschutzsatzung selbst zu beantragen,(so OVG Lüneburg, Urteil vom 30.7.2013 - 4 PA 158/13 -, bei juris) um die beschriebene "Pattsituation" aufzulösen, kann für die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit über die Klagebefugnis gegen eine der Beigeladenen erteilte Ausnahme dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1998 - 11 A 2054/96

    Nachbar; Baumschutzsatzung; Verbot einen Baum zu fällen; Subjektiv- öffentliches

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Deswegen hat das Verwaltungsgericht richtiger Weise eine negative rechtliche Betroffenheit des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO verneint.(ebenso etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 11.4.1996 - 3 L 3798/94 -, NJW 1996, 3225, und OVG Münster, Urteil vom 17.4.1997 - 11 A 2054/96 -, BRS 60 Nr. 219) Dass er die geschilderte öffentlich-rechtliche Ausweitung seiner Rechtsstellung derzeit nicht selbst in Anspruch nehmen und den Baum behalten möchte, ist jedenfalls nicht geeignet eine Klagebefugnis gegenüber der Ausnahmeentscheidung der Beklagten zu begründen.
  • OVG Niedersachsen, 11.04.1996 - 3 L 3798/94

    Baumschutzsatzung; Drittschutz von Festsetzungen; Subjektives Recht; Verbot der

    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Deswegen hat das Verwaltungsgericht richtiger Weise eine negative rechtliche Betroffenheit des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO verneint.(ebenso etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 11.4.1996 - 3 L 3798/94 -, NJW 1996, 3225, und OVG Münster, Urteil vom 17.4.1997 - 11 A 2054/96 -, BRS 60 Nr. 219) Dass er die geschilderte öffentlich-rechtliche Ausweitung seiner Rechtsstellung derzeit nicht selbst in Anspruch nehmen und den Baum behalten möchte, ist jedenfalls nicht geeignet eine Klagebefugnis gegenüber der Ausnahmeentscheidung der Beklagten zu begründen.
  • VGH Bayern, 14.03.1989 - 9 B 87.03636
    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Es handelt sich in diesem Sinne letztlich nur um eine baumschutzrechtliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ohne privatrechtsgestaltende Wirkung,(so zu Recht etwa VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2000 - AN 13 K 98.01565 -, bei juris, unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 14.3.1989 - 9 B 87.03636 -, BayVBl. 1989, 503) für deren Erteilung in der Literatur als ausreichend angesehen wird, dass der Antragsteller einen Tatbestand darlegt, der nach allgemeiner Lebenserfahrung auf einen künftigen Eintritt eines Schadens hinweist und ein zweifelsfreier Nachweis insoweit nicht verlangt werden kann.(vgl. Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 25) Aus diesem Grund hat die Beklagte in ihrem Bescheid vom 5.5.2015 auch ausdrücklich klargestellt, dass der Beigeladenen diese Ausnahme "unbeschadet privater Rechte Dritter", also auch des Klägers, erteilt wurde (Ziffer 2) und der Beigeladenen zur Wahrung der naturschutzrechtlichen Anliegen der Baumschutzsatzung Auflagen für - relativ umfangreiche und gegebenenfalls auch zu wiederholende - Ersatzanpflanzungen gemacht (Ziffer 3).
  • VG Ansbach, 31.05.2000 - AN 13 K 98.01565
    Auszug aus OVG Saarland, 07.06.2017 - 2 A 361/17
    Es handelt sich in diesem Sinne letztlich nur um eine baumschutzrechtliche "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ohne privatrechtsgestaltende Wirkung,(so zu Recht etwa VG Ansbach, Urteil vom 31.5.2000 - AN 13 K 98.01565 -, bei juris, unter Verweis auf VGH München, Urteil vom 14.3.1989 - 9 B 87.03636 -, BayVBl. 1989, 503) für deren Erteilung in der Literatur als ausreichend angesehen wird, dass der Antragsteller einen Tatbestand darlegt, der nach allgemeiner Lebenserfahrung auf einen künftigen Eintritt eines Schadens hinweist und ein zweifelsfreier Nachweis insoweit nicht verlangt werden kann.(vgl. Schumacher/Fischer-Hüftle, Bundesnaturschutzgesetz, 2. Auflage 2011, § 29 Rn 25) Aus diesem Grund hat die Beklagte in ihrem Bescheid vom 5.5.2015 auch ausdrücklich klargestellt, dass der Beigeladenen diese Ausnahme "unbeschadet privater Rechte Dritter", also auch des Klägers, erteilt wurde (Ziffer 2) und der Beigeladenen zur Wahrung der naturschutzrechtlichen Anliegen der Baumschutzsatzung Auflagen für - relativ umfangreiche und gegebenenfalls auch zu wiederholende - Ersatzanpflanzungen gemacht (Ziffer 3).
  • VG Düsseldorf, 27.12.2023 - 9 K 7173/22

    GG Art 20a, BNatSchG § 29 Abs 1 S 2, BNatSchG § 67 Abs 1, EEG 2023 § 2, KSG § 13

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 A 361/17 -, juris, Rn. 13.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 9 K 2682/19

    Klagebefugnis Prozessstandschaft gewillkürt Baumschutz Eibe Kind absperren

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 A 361/17 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Sachsen, 24.07.2023 - 4 A 613/21

    Verpflichtungsklage; Klagebefugnis; Prozessstandschaft

    Zutreffend weisen die Kläger zwar darauf hin, dass sie nach der Rechtsprechung selbst einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung stellen können (OVG Berlin, Urt. v. 4. Juni 2004 - 2 B 2.02 -, juris Rn. 16; NdsOVG, Urt. v. 11. April 1996 - 3 L 3798/94 -, juris Rn. 7 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 7. Juni 2017 - 2 A 361/17 -, juris Rn. 13).
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