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   OVG Saarland, 14.06.2002 - 3 Q 39/01   

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https://dejure.org/2002,24301
OVG Saarland, 14.06.2002 - 3 Q 39/01 (https://dejure.org/2002,24301)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2002 - 3 Q 39/01 (https://dejure.org/2002,24301)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 3 Q 39/01 (https://dejure.org/2002,24301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gewässerrandstreifen; Ausschluss von Nutzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2002 - 3 Q 39/01
    BVerfG, Beschluß vom 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 = NJW 1999, 2877.
  • VG Saarlouis, 14.12.2000 - 2 K 293/98
    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2002 - 3 Q 39/01
    Das Vorbringen des Klägers begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 14.12.2000 - 2 K 293/98 - .
  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

    Insoweit sei auf die Entscheidung des Gerichts vom 14.6.2002 - 3 Q 39/01 - zu verweisen.

    15 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2002 - 3 Q 39/01 -, AS RP-SL 30, 80) Da das SWG schließlich auch keine Befreiungsmöglichkeit von dem Bauverbot im Gewässerrandstreifen vorsieht, kann es insofern auf die von der Antragsgegnerin bei ihrer letztlich abwägenden Entscheidung berücksichtigte und auch im Normenkontrollverfahren hervorgehobene Tatsache, dass der Abstand zwischen Planstraße und "Gewässer" in den übrigen Bereichen überwiegend 5 m deutlich überschreitet, ebenso wenig wie auf die von ihr geltend gemachte Bedeutung der Planung für die Verbesserung der unbefriedigenden Verkehrssituation in der Kommune ankommen.

    Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat bereits in seiner Entscheidung vom 14.6.2002 - 3 Q 39/01 -(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2002 - 3 Q 39/01 -, AS RP-SL 30, 80) unter Auswertung der Gesetzesmaterialien insoweit ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 17.06.2021 - 9 K 1664/19

    Befreiung vom Bauverbot im Gewässerrandstreifen für eine auf dem klägerischen

    Solche Unterhaltungsmaßnahmen zur Absicherung der Gewässerrandstreifen liegen grundsätzlich in der Verantwortung desjenigen, der die Unterhaltslast für das Gewässer zu tragen hat (OVG Saarland, Urteil vom 14.06.2002 - 3 Q 39/01 - juris).
  • VG Saarlouis, 18.04.2008 - 11 K 20/06

    Störerauswahl; Zustandsstörer; Notmaßnahmen; Gewässerunterhaltungspflicht; Ufer;

    Allerdings gilt die Gewässerunterhaltungspflicht im Saarland auch für den Gewässerrandstreifen, § 56 Abs. 1 Nr. 2 SWG (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.06.2002 -3 Q 39/01-; kritisch Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 28 Rdnr. 47, m.w.N., wonach mit dieser landesgesetzlichen Regelung der Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 6 WHG für den räumlichen Umfang der Unterhaltungspflicht - Gewässer und Ufer - teilweise überschritten wird).

    Der Gewässerrandstreifen umfasst nach der insoweit heranzuziehenden Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 2 SWG innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Fläche von 5 m und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Fläche von 10 m, jeweils gemessen von der Uferlinie (§ 6 SWG) (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.06.2002 -3 Q 39/01-, amtl. Abdr. S. 6).

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