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   OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18   

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https://dejure.org/2019,6785
OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18 (https://dejure.org/2019,6785)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.03.2019 - 1 A 89/18 (https://dejure.org/2019,6785)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. März 2019 - 1 A 89/18 (https://dejure.org/2019,6785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrarbeit; Arbeitszeitguthaben; Altersermäßigung; Pflichtstundenzahl; Höchstgrenze; Ausfallstunden; Verrechnung; Anordnung von Mehrarbeit; Stundenplan

  • rechtsportal.de

    Absolute Höchstgrenze der individuellen Pflichtstundenzahl einer in den Genuss der Altersermäßigung kommenden Lehrkraft; Anordnung der Mehrarbeit durch Aufstellung und Praktizierung eines Stundenplans oder Dienstplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18
    Hierbei verkennt sie, dass gemäß Ziffer 2.2.1 des Erlasses über Mehrarbeit im Schuldienst vom 6.8.2003 Mehrarbeit durch den Schulleiter auf einem dem Erlass in Anlage beigefügten Vordruck anzuordnen ist und durch die Aufstellung und Praktizierung eines Dienstplans keine Mehrarbeit angeordnet werden kann.(BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 -, Juris, Rdnr. 68 unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, Juris, Rdnr. 11, 24, und vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 -, Juris, Rdnr. 14) Da Mehrarbeit im Verhältnis zur Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit einen Ausnahmetatbestand darstellt, hat der Dienstherr bzw. der für diesen Handelnde bei seiner Ermessensentscheidung zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten Mehrarbeit überhaupt, ausnahmsweise und kurzfristig zwingend erforderlich ist und welchem Beamten sie auferlegt werden soll.

    Mangels einer (rechtswidrigen) Zuvielarbeit sind auch die Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Haftungsanspruchs,(Siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, Juris,) eines Leistungsanspruchs wegen Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (Art. 33 Abs. 5 GG)(BVerwG, Urteil vom 28.5.2003, wie vor, Rdnr. 16, wonach bei einer Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit um 1, 5 Stunden von einer unzumutbaren Belastung keine Rede sein kann.) oder eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruches(Vgl zum Schadensbegriff BVerwG, Urteil vom 28.5.2003, wie vor, Rdnr. 17) von vorne herein nicht gegeben.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Auszug aus OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18
    Hierbei verkennt sie, dass gemäß Ziffer 2.2.1 des Erlasses über Mehrarbeit im Schuldienst vom 6.8.2003 Mehrarbeit durch den Schulleiter auf einem dem Erlass in Anlage beigefügten Vordruck anzuordnen ist und durch die Aufstellung und Praktizierung eines Dienstplans keine Mehrarbeit angeordnet werden kann.(BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 -, Juris, Rdnr. 68 unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, Juris, Rdnr. 11, 24, und vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 -, Juris, Rdnr. 14) Da Mehrarbeit im Verhältnis zur Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit einen Ausnahmetatbestand darstellt, hat der Dienstherr bzw. der für diesen Handelnde bei seiner Ermessensentscheidung zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten Mehrarbeit überhaupt, ausnahmsweise und kurzfristig zwingend erforderlich ist und welchem Beamten sie auferlegt werden soll.
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten

    Auszug aus OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18
    Hierbei verkennt sie, dass gemäß Ziffer 2.2.1 des Erlasses über Mehrarbeit im Schuldienst vom 6.8.2003 Mehrarbeit durch den Schulleiter auf einem dem Erlass in Anlage beigefügten Vordruck anzuordnen ist und durch die Aufstellung und Praktizierung eines Dienstplans keine Mehrarbeit angeordnet werden kann.(BAG, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 715/15 -, Juris, Rdnr. 68 unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 17.9.2015 - 2 C 26/14 -, Juris, Rdnr. 11, 24, und vom 28.5.2003 - 2 C 28/02 -, Juris, Rdnr. 14) Da Mehrarbeit im Verhältnis zur Einhaltung der regelmäßigen Arbeitszeit einen Ausnahmetatbestand darstellt, hat der Dienstherr bzw. der für diesen Handelnde bei seiner Ermessensentscheidung zu prüfen, ob nach den dienstlichen Notwendigkeiten Mehrarbeit überhaupt, ausnahmsweise und kurzfristig zwingend erforderlich ist und welchem Beamten sie auferlegt werden soll.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09

    Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18
    All diese Gesichtspunkte sind einem Dienst- oder Stundenplan nicht zu entnehmen.(OVG Lüneburg, Urteil vom 28.2.2012 - 5 LC 268/09 -, Juris, Rdnr. 28).
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 1 A 709/17

    Abschleppkosten, Äquivalenzprinzip, Angemessenheit, Kalkulation, alternative

    Auszug aus OVG Saarland, 21.03.2019 - 1 A 89/18
    Im Übrigen ist der Einwand auch inhaltlich unzutreffend, weil der entscheidungserhebliche Sachverhalt aus den dargelegten Gründen ausreichend ermittelt ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 1 A 709/17 -, Juris) Ebenso wenig kann festgestellt werden, dass das erstinstanzliche Gericht Hinweispflichten verletzt hat, zumal die Klägerin selbst vorträgt, dass die Fragen der gehaltenen Pflichtstunden, der Ausgleich und die noch offenen Stunden in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden sind.
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