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   OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07   

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OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07 (https://dejure.org/2008,15702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.11.2008 - 3 A 379/07 (https://dejure.org/2008,15702)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. November 2008 - 3 A 379/07 (https://dejure.org/2008,15702)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines genehmigenden Bescheides bzgl. der Festsetzung der Krankenhauspflegesätze für das Saarland; Anfechtung der Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle für die Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen wegen der Verpflichtung zur Zugrundelegung ...

  • Judicialis

    KHG § 18 Abs. 5 S. 1; ; BPflV § 6 Abs. 1; ; BPflV § 12 Abs. 1; ; BPflV § 20

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle für die Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen wegen Verpflichtung zur Zugrundelegung vergangener Erlöse und wegen Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04

    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Festzuhalten ist für die insoweit vorzunehmende Beurteilung zunächst, dass - was auch das Verwaltungsgericht zutreffend gesehen hat - das Schiedsstellenverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - Buchholz 451.74 § 18 a KHG Nr. 3, zitiert nach Juris, der der Senat folgt, nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt, sondern durch den Beibringungsgrundsatz geprägt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - a.a.O., die Frage offen gelassen, ob angesichts der eingehenden Normierung des Pflegesatzrechts, die bei Nichteinigung der Pflegesatzparteien unter anderem eine Festsetzung durch die paritätisch besetzte Schiedsstelle vorsieht, überhaupt Raum und Bedürfnis für die Annahme besteht, zumindest willkürliche und völlig unhaltbare Entscheidungen der Schiedsstelle seien auch dann rechtswidrig, wenn sie nicht gegen Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung verstießen.

    Dies ist freilich die Konsequenz der normativen Regelung, die es zunächst einmal den Vertragsparteien überlässt, sich über ein medizinisch leistungsgerechtes Budget zu einigen und die Berücksichtigung von Einsparpotentialen nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 2 BPflV im Rahmen der - als erster Schritt - zu treffenden Vereinbarung beziehungsweise der von der Schiedsstelle vorzunehmenden Ermittlung eines medizinisch leistungsgerechten Budgets vorsieht, das dann erst in einem zweiten Schritt der Obergrenze nach § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV gegenüberzustellen ist vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - zitiert nach Juris.

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass den Kostenträgern eine substanziierte Auseinandersetzung mit den in der LKA erhobenen Forderungen prinzipiell möglich ist und auch von ihnen verlangt werden kann vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 25.

    Diese lägen immer noch eindeutig über den Obergrenzen von 34.243.448,-- DM ohne sowie 37.063.273,-- DM mit Ausgleichen und Zuschlägen vgl. zur Entbehrlichkeit der Festlegung eines Gesamtbetrages nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BPflV in derartigen Fällen BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 25, und vom 10.7.2008 - 3 C 7.07 -.

  • BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Hierbei handelt es sich jedoch um eine - im Übrigen gemäß § 19 Abs. 3 BPflV nicht schiedsstellenfähige - Ausnahme von dem den §§ 3, 6 und 17 BPflV zu entnehmenden Grundsatz der individuellen leistungsorientierten Pflegesatzverhandlungen vgl. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Auflage 2001, Erläuterungen zu § 3 Abs. 2, Seite 186; außerdem BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - zitiert nach Juris Rdnr. 5, wonach das medizinisch leistungsgerechte Budget für jedes Pflegesatzjahr neu ermittelt und festgelegt werden muss.

    Der Umstand, dass im Vorjahr eine Vergütung vereinbart oder festgesetzt worden ist, die dem Gebot der medizinischen Leistungsgerechtigkeit genügte, besagt daher nicht, dass diese Vergütung auch der unverrückbare Grundstein der für das Folgejahr zu treffenden Vereinbarung ist so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 5.

    Vielmehr muss das medizinisch leistungsgerechte Budget prinzipiell für jedes Pflegesatzjahr neu ermittelt und festgelegt werden vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - zitiert nach Juris.

    Bei einer solchen Argumentation bliebe zum einen unbeachtet, dass es nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 6.11.2006 - 3 B 71/06 - a.a.O. einen Automatismus dahin, dass als medizinisch leistungsgerecht der Gesamtbetrag der Erlöse des Vorjahres erhöht um die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB-V anzusehen ist, nicht gibt und im Übrigen auch keinen Anspruch auf Ausschöpfung der Veränderungsrate vgl. Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Auflage 2001, Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Satz 2, Seite 214.

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 7.07

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Gesamtbetrag der Erlöse; Obergrenze der

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Eine derart schnelle Entscheidung ist ausgeschlossen, wenn die Schiedsstelle verpflichtet sein soll, ohne substanziierte Beanstandungen der Gegenseite die LKA des Krankenhauses - umfassend - zu überprüfen und eigenständig das medizinisch leistungsgerechte Budget zu ermitteln vgl. so ausdrücklich BVerwG, Urteile vom 8.9.2005 - 3 C 41/04 -, zitiert nach Juris und vom 10.7.2008 - 3 C 7.07 -.

    Diese lägen immer noch eindeutig über den Obergrenzen von 34.243.448,-- DM ohne sowie 37.063.273,-- DM mit Ausgleichen und Zuschlägen vgl. zur Entbehrlichkeit der Festlegung eines Gesamtbetrages nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BPflV in derartigen Fällen BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 25, und vom 10.7.2008 - 3 C 7.07 -.

  • BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04

    Budget; Erlösobergrenze; Krankenhauspflegesätze; leistungsgerechtes Budget;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Hinzu kommt, dass die von den Kostenträgern eingeführte Berechnungsmethode mögliche Mehrforderungen des Krankenhauses, die zum Beispiel in gestiegenen, nicht durch anderweitige Erhöhungs- und/oder Ausgleichstatbestände abgedeckten Kosten für Personal oder geänderte Behandlungs- und Diagnosemethoden ihre Ursache haben können, zumindest weitgehend ausklammert vgl. zum Beispiel dazu dass über die Veränderungsraten nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BPflV hinausgehende Tarifanhebungen nicht vollständig über den Pflegesatz (§ 6 Abs. 3 BPflV) ausgeglichen werden, Tuschen/Quaas, BPflV, 5. Auflage 2001, Erläuterungen zu § 6 Abs. 3 Satz 1, Seite 230; sowie ferner BVerwG, Urteil vom 7.7.2005 - 3 C 23/04 - zitiert nach Juris Rdnrn. 27 und 28.
  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 1.04

    Gesamtbetrag der Erlöse; Beitragssatzstabilität; Fehlbelegungsabschlag;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Zwar mag es systemgerecht sein, das einem Krankenhaus zustehende Budget aus dem Budget des Vorjahres zu entwickeln vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.2005 - 3 C 1/04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 23.
  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 66.90

    Krankenhaus - Pflegesatz - Selbstkosten - Rechtskontrolle -

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Denn sowohl den Vertragsparteien bei ihrer Vereinbarung als auch der Schiedsstelle bei ihrer Festsetzung kommt ein prinzipiell behördlicher Nachprüfung entzogener Gestaltungsspielraum zu, in den eingegriffen würde, wenn das Gesamtgefüge der Vereinbarung oder Festsetzung durch inhaltliche Modifizierung oder durch Teilgenehmigung oder Teilversagung verändert würde vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 21.1.1993 - 3 C 66.90 - E 96, 363, 366, 368, und vom 22.6.1995 - 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung -

    Auszug aus OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07
    Denn sowohl den Vertragsparteien bei ihrer Vereinbarung als auch der Schiedsstelle bei ihrer Festsetzung kommt ein prinzipiell behördlicher Nachprüfung entzogener Gestaltungsspielraum zu, in den eingegriffen würde, wenn das Gesamtgefüge der Vereinbarung oder Festsetzung durch inhaltliche Modifizierung oder durch Teilgenehmigung oder Teilversagung verändert würde vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteile vom 21.1.1993 - 3 C 66.90 - E 96, 363, 366, 368, und vom 22.6.1995 - 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5.
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