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   OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17.PL   

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OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17.PL (https://dejure.org/2018,8117)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.03.2018 - 9 A 53/17.PL (https://dejure.org/2018,8117)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. März 2018 - 9 A 53/17.PL (https://dejure.org/2018,8117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG, § 14 SächsPersVG, § 23 Abs. 2 SächsPersVG, § 25 SächsPersVG, § 17 Abs. 3 Nr. 3 SächsPersVWVO, § 18 Abs. 1 SächsPersVWVO
    Personalratswahl; Anfechtung; Berichtigungsbegehren; wesentliche Wahlvorschrift; Gestaltung der Stimmzettel; Wahlverfahren; unterschiedliches Wahlende; Briefwahlstimmen; Identitätskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.04.2009 - 2 BvC 2/06

    Nachwahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Soweit das Verwaltungsgericht hierzu einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl angenommen hat, kann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, juris Rn. 78) verwiesen werden.
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Der Wahlvorstand hat nur dafür Sorge zu tragen, dass es dabei zu keiner doppelten Stimmabgabe kommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Mai 1998 - 6 P 9/97 -, juris Rn. 51; Ilbertz, a. a. O. WO § 17 Rn. 10), was hier wegen des elektronischen Wählerverzeichnisses unproblematisch sicherzustellen gewesen wäre.38 Eine Kostenentscheidung entfällt (§ 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG, § 80 Abs. 1, § 2a Abs. 1 ArbGG, § 2 Abs. 2 GKG).
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Eine Berücksichtigung von Briefwahlunterlagen, die erst nach Abschluss der Stimmabgabe eingegangen sind, ist hingegen nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 1978 - 6 P 34/78 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH, Beschl. v. 19. März 1997 - 18 P 96.2831 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Nur wenn dies mit Sicherheit auszuschließen ist, bleibt die Anfechtung ohne Erfolg (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juli 1995 - P 5 S 4/95 -, PersV 1996, 91 [92]; vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Dezember 2015 - 5 PB 5/15 -, juris Rn. 12).
  • VG Aachen, 30.10.2008 - 16 K 1304/08

    Personalratswahl bei der Kreispolizeibehörde Düren für ungültig erklärt

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Hierbei handelt es sich um einen aufgabenmäßig abgrenzbaren Teil einer Dienststelle, in dem der Bewerber seinen Dienst leistet oder seine Arbeit verrichtet (VG Aachen, Beschl. v. 30. Oktober 2008 - 16 K 1304/08.PVL -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 06.04.2017 - 9 A 393/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Denn der Senat hat mit Beschluss vom 6. April 2017 - 9 A 393/16.PL - die Auffassung des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass dieser Beschluss unwirksam ist, so dass ihm keine Rechtsfolgen für das vorliegende Wahlverfahren zukommen.
  • VGH Bayern, 19.03.1997 - 18 P 96.2831

    Anfechtung einer Wahl zum örtlichen Personalrat; Wirksamkeit einer Wahl bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17
    Eine Berücksichtigung von Briefwahlunterlagen, die erst nach Abschluss der Stimmabgabe eingegangen sind, ist hingegen nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. April 1978 - 6 P 34/78 -, juris Rn. 22 ff.; BayVGH, Beschl. v. 19. März 1997 - 18 P 96.2831 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 16.01.2020 - 9 A 380/19

    Vorabstimmung; Verhinderung; Wahlbeeinflussung; Wahl; Personalrat; ungültige

    Aus den Ausführungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, Rn. 34) ergebe sich, dass auch Wahlkandidaten im Wahlvorstand mitwirken dürften.

    Eine nur denkbare Möglichkeit genügt nur dann nicht, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung nicht in Betracht zu ziehen ist (grundlegend SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).

    33 2. Die von den Antragstellern bemängelte Personenidentität zwischen Wahlvorstand und Wahlkandidat ist zulässig und führt nicht zu einem Wahlverstoß (SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 a. a. O. Rn. 34).

    Die Öffnung der Freiumschläge durch einen Wahlhelfer ist nicht zulässig; der Wahlvorstand kann sich allerdings Unterstützung durch eine entsprechende Anzahl von Wahlhelfern sichern (SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 a. a. O. Rn. 30; hierzu näher Gronimus, a. a. O. Rn. 10).

    Daher kann hier nicht von der Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift ausgegangen werden, durch die das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst worden sein kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018, a. a. O. Rn. 30 f.).

  • OVG Sachsen, 16.01.2020 - 9 A 386/19

    Personalrat; Wahl; Briefwahl; ungültige Stimme; Wahlbeeinflussung

    Aus den Ausführungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 34) ergebe sich, dass auch Wahlkandidaten im Wahlvorstand mitwirken dürften.

    Eine nur denkbare Möglichkeit genügt nur dann nicht, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung nicht in Betracht zu ziehen ist (grundlegend SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).

    Daher kann hier nicht von der Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift ausgegangen werden, durch die das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst worden sein kann (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018, a. a. O. Rn. 30 f.).".

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 23.1359

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell.

    Hierbei handelt es sich um die grundlegende Wahlvorschrift über die Stimmzettel und eine grundsätzlich abschließende Angabe über dessen Inhalt (vgl. auch OVG Bautzen, B.v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL - beck-online), mit Ausnahme von § 25 Abs. 3 Satz 2 WO-BayPVG, wonach bei gruppenfremden Bewerbern zusätzlich die Gruppenzugehörigkeit anzugeben ist.

    Die Angabe "Personalrat" stellt aber weder die Beschäftigungsstelle noch die Berufs- oder Funktionsbezeichnung i.S.v. § 25 Abs. 3 Satz 2 WO-BayPVG dar (vgl. VG München, B.v. 24.1.2023 - 20 P 21.2952 - beck-online Rn. 28; VG Aachen, B.v. 30.10.2008 - 16 K 1304/08.PVL und B.v. 30.8.2012 - 16 K 1612/12.PVL, je beck-online; vgl. auch OVG Bautzen, B.v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL - beck-online Rn. 25 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

    Demnach bleiben abstrakt nicht auszuschließende, nach der Lebenserfahrung aber unwahrscheinliche Kausalverläufe unberücksichtigt, wenn für ihren Eintritt keine tatsächlichen Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerwG, Beschl v. 26.11.2008 - BVerwG 6 P 7.08 -, BVerwGE 132, 276, 280 , juris Rn. 20 m.w.N., v. 8.10.1975 - BVerwG VII P 15.75 -, PersV 1976, 420, und v. 23.9.1966 - BVerwG VII P 14.65 -, BVerwGE 25, 120, 121 ; Senatsbeschl. v. 28.3.2017 - 18 LP 7/16 -, juris Rn. 40; Sächsisches OVG, Beschl. v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 23; Thüringer OVG, Beschl. v. 8.5.2014 - 6 PO 308/13 -, juris Rn. 52; Dembowski/Ladwig/Sellmann, a.a.O., NPersVG § 21 Rn. 27 (Stand: November 2018)).
  • VG Göttingen, 20.09.2021 - 7 A 2/20

    Briefwahl; Personalratswahl; Wahl: Geheimheit der; Wahlanfechtung

    Es handelt es sich bei § 20 WO-PersVG um eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren i. S. v. § 21 NPersVG (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.03.2018 - 9 A 53/17.PL, juris Rn. 30 f.; Dembowski u. a., a. a. O. Rn. 11; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 14. Auflage, § 25 Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 3 A 429/17

    Jagdgenossenschaft; Mitgliederversammlung; Ladungsmangel; Feststellungsklage;

    Für die Kausalität ist erforderlich und ausreichend, dass nicht auszuschließen ist, dass der Fehler Einfluss auf die Beschlussfassung gehabt hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. März 2018 - 9 A 53/17.PL -, juris Rn. 23 zu Personalratswahlen; OVG Schl.-H., Urt. v. 20. Juni 1991 - 3 L 54/91 -, juris Rn. 25).
  • VG München, 26.07.2022 - M 20 P 21.4005

    Anfechtung der Wahl zum örtlichen Personalrat in München beim Bayerischen

    Hierbei handelt es sich um die grundlegende Wahlvorschrift über die Stimmzettel und eine grundsätzlich abschließende Angabe über dessen Inhalt (vgl. auch OVG Bautzen, B.v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL - beck-online), mit Ausnahme von § 25 Abs. 3 Satz 2 WO-BayPVG, wonach bei gruppenfremden Bewerbern zusätzlich die Gruppenzugehörigkeit anzugeben ist.
  • VG München, 24.01.2023 - M 20 P 21.2952

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Anfechtung einer Personalratswahl (begründet),

    Dahinstehen kann daher - und bedurfte es keiner Gewährung der in der mündlichen Verhandlung diesbezüglich durch die Beteiligten zu 1) und 2) beantragten ergänzenden Schriftsatzfrist -, dass der zur Personalratswahl zugelassene Wahlvorschlag mit dem Kennwort "PersonalrätInnen und FreundInnen" durch die Angaben "Personalrat bzw. PRV, stellv.PRV" in der Spalte "Amts-/Berufsbezeichnung" sowie "Personalrat" bei der Beschäftigungsstellenbezeichnung der Wahlbewerber unzulässig war und daher hätte zurückgewiesen werden müssen (vgl. VG Aachen, B.v. 30.10.2008 - 16 K 1304/08.PVL und B.v. 30.8.2012 - 16 K 1612/12.PVL - je beck-online, OVG Bautzen, B.v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL - beck-online Rn. 25 ff.).
  • VG München, 26.07.2022 - M 20 P 21.4091

    Anfechtung der Wahl zum Gesamtpersonalrat beim Bayerischen Rundfunk

    Hierbei handelt es sich um die grundlegende Wahlvorschrift über die Stimmzettel und eine grundsätzlich abschließende Angabe über dessen Inhalt (vgl. auch OVG Bautzen, B.v. 1.3.2018 - 9 A 53/17.PL - beck-online), mit Ausnahme von § 25 Abs. 3 Satz 2 WO-BayPVG, wonach bei gruppenfremden Bewerbern zusätzlich die Gruppenzugehörigkeit anzugeben ist.
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