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   OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03   

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OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03 (https://dejure.org/2005,12033)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2005 - 5 B 510/03 (https://dejure.org/2005,12033)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 5 B 510/03 (https://dejure.org/2005,12033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26 Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 40 Abs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der beitragsfähigen Straße i. S. d. Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG); Begriff der Verkehrsanlage; Zeitpunkt der endgültigen Herstellung von Verkehrsanlagen als für die Erhebung von Ausbaubeiträgen relevanter Umstand; Voraussetzung einer endgültigen ...

  • Judicialis

    SächsKAG § 26 Abs. 1; ; SächsKAG § 30 Abs. 1; ; SächsKAG § 40 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 26, 30, 40 SächsKAG
    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und endgültige Herstellung von Verkehrsanlagen (PD Dr. Christina Preschel; Neue Justiz 11/2005, S. 508-509)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 522/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Für die Abschnittsbildung ist nach § 28 Abs. 1 SächsGemO der Gemeinderat zuständig, weil es sich dabei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO) handelt, für deren Erledigung der Oberbürgermeister originär zuständig wäre (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001 - 5 B 522/00 -).

    Die Entscheidung über die Abschnittsbildung war im hier maßgeblichen Zeitpunkt auch nicht dem Oberbürgermeister durch den Gemeinderat übertragen worden (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001, aaO).

    Die Kostenspaltung ist ebenfalls kein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 53 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO mit der Folge, dass für die Vornahme der Kostenspaltung gemäß § 28 Abs. 1 SächsGemO der Gemeinderat zuständig ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20.9.2001, aaO).

  • VG Dresden, 09.04.2003 - 14 K 724/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. April 2003 - 14 K 724/00 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. April 2003 - 14 K 724/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten der Beklagten (2 Ordner) und die Verfahrensakte des Verwaltungsgerichts Dresden (14 K 724/00) vor.

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Die Rückanknüpfung ist in einem solchen Fall mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherigen günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.5.1986, BVerfGE 72, 155; Beschl. v. 14.5.1986, BVerfGE 72, 200; Beschl. v. 30.9.1987, BVerfGE 76, 256).
  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Da sich somit bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift des § 30 Abs. 1 SächsKAG ergibt, dass es für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gleichgültig ist, ob die Fertigstellung der Verkehrsanlage dem In-Kraft-Treten der Satzung vorangeht oder ihr nachfolgt, kommt es nicht auf die Frage an, ob die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entstehung von Erschließungsbeitragspflichten in Fällen der technischen Fertigstellung von Erschließungsanlagen vor dem In-Kraft-Treten einer wirksamen Erschließungsbeitragssatzung (vgl. Urt. v. 14.3.1975, NJW 1975, 1426) auf das Entstehen der Beitragspflicht bei Straßenausbaumaßnahmen anzuwenden ist.
  • OVG Sachsen, 23.03.2004 - 5 B 6/03

    Rückwirkung, Einnahmebeschaffungsgrundsatz, Vorrang des speziellen Entgeltes

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03
    Der Senat hat zu dieser vom Kläger aufgeworfenen Frage nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht in den Fällen, in denen die Anschaffung, Herstellung, Ausbau der Straße, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen) nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes aber vor dem In-Kraft-Treten der ersten Ausbaubeitragssatzung erfolgt sind, ausgeführt (Urt. v. 23.3.2004 - 5 B 6/03):.
  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

    Dann entsteht auch die sachliche Ausbaubeitragspflicht bereits mit der Fertigstellung der Teilstrecke (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung: SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 65).

    Nach Entstehung der sachlichen Beitragspflicht ist für die Entscheidung über eine Abschnittsbildung kein Raum mehr (wie SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 66 f.).

    Von diesem Zeitpunkt an ist dann - bezogen auf die betreffende einzelne Verkehrsanlage - kein Raum mehr für die im Ermessen der Gemeinde liegende Entscheidung, nach § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG auf Abschnitte abzustellen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 66 f.).

    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), die Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16 zur selbstständigen Erschließungsanlage; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 5 B 510/03 -, juris Rn. 31; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 91).

    Soweit der Senat früher bei einem Teilstreckenausbau stets einen wirksamen Beschluss über die Abschnittsbildung verlangt hat, damit die sachliche Ausbaubeitragspflicht gemäß § 30 Abs. 1 SächsKAG entsteht (SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 65), hält er daran für Fälle wie den vorliegenden, in denen bereits der Ausbau der Teilstrecke einer einheitlichen Verkehrsanlage als ein beitragsfähiger Ausbau der gesamten Verkehrsanlage i. S. v. § 26 SächsKAG anzusehen ist, nicht mehr fest.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 -, KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N., in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 -, beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 -, alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Sachsen, 02.06.2006 - 5 BS 3/06

    Vorausleistungsbescheid für einen Straßenausbaubeitrag; Anordnung der

    Maßgeblich ist die Verkehrsanlage in ihrer gesamten Ausdehnung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris).

    Maßgeblich für die Einstufung des Abzweigs als selbstständig oder unselbstständig ist eine natürliche Betrachtungsweise, wobei auf das Erscheinungsbild (u.a. Straßenführung, -breite, -länge und -ausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen) abzustellen ist, die die Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges oder uneigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris; BVerwG, Urt. v. 9.11.1984 - 8 C 77/83 -, BVerwGE 70, 247 [252]).

    Dem entspricht auch die stetige Rechtsprechung des Senats, wonach es für das Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht eines Gemeinderatsbeschlusses über eine Abschnittsbildung oder eine Kostenspaltung bedarf, wenn es sich bei der der Beitragserhebung zugrunde liegenden und vom Bauprogramm ausschließlich erfassten Straße nicht um eine eigenständige Verkehrsanlage handelt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 -, juris; Urt. v. 22.8.2001 - 5 B 522/00 -, DWW 2002, 131).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 - KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N. in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 - beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 - NVwZ-RR 2005, 133; VGH München, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 - alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).

    Von diesem Zeitpunkt an ist dann - bezogen auf die betreffende einzelne Verkehrsanlage - kein Raum mehr für die im Ermessen der Gemeinde liegende Entscheidung, nach § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG auf Abschnitte abzustellen (SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 - juris Rn. 22; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 66 f.).

  • OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14

    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung;

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).

    Maßgebend sind die Kostenunterschiede, die auf einer unterschiedlichen Ausstattung mit bestimmten Teileinrichtungen (Grünanlagen, Parkstreifen, Gehwege, breitere Fahrbahn usw.) oder anderen Besonderheiten eines Abschnitts beruhen (felsiger Untergrund, nötiger Gebäudeabriss, hohe Grunderwerbskosten usw.), nicht aber die Kostenunterschiede, die infolge des späteren Ausbaus eines Abschnitts und den damit einhergehenden Preisveränderungen entstehen, sofern nicht ausnahmsweise schon bei der Abschnittsbildung ganz außergewöhnlich hohe Preisänderungen absehbar sind (BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 19 bis 22).29 Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    Vielmehr ist, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, maßgeblich auf das Erscheinungsbild (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, Zahl der erschlossenen Grundstücke), die Verkehrsfunktion sowie vorhandene Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16 zur selbstständigen Erschließungsanlage; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 5 B 510/03 -, juris Rn. 31; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 91).

    Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 29; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 291/04

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Ausbaubeitragspflicht i.R.d. § 40 Abs. 2

    Die Höhe der der Gemeinde für diese Maßnahmen entstandenen Aufwendungen ist dabei ohne Bedeutung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.2.2005 - 5 B 510/03 - ).

    Dem kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, dass der erkennende Senat in seinem Urteil vom 2.2.2005 ( 5 B 510/03 ) die Vorschrift des § 40 Abs. 2 SächsKAG, die ebenfalls lediglich den Begriff der "Verkehrsanlage" verwendet, so versteht, dass neben den Verkehrsanlagen auch Teile von Verkehrsanlagen vom Regelungsbereich dieser Vorschrift erfasst werden.

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10

    Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip,

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31 = KStZ 2005, 192 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2006 - 5 BS 3/06 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47 = SächsVBl. 2009, 86 ff.).

    Soll hingegen der Ausbauaufwand entweder für bestimmte Abschnitte einer solchen einheitlichen Verkehrsanlage getrennt (§ 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG) oder für mehrere solcher selbstständiger Verkehrsanlagen gemeinsam (§ 27 Abs. 3 Alt. 1 SächsKAG) ermittelt und verteilt werden, ist dazu ein Gemeinderatsbeschluss nötig (SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 66 bis 68 = KStZ 2005, 192 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Juni 2006 - 5 BS 3/06 -, juris Rn. 8; SächsOVG, Beschl. v. 6. November 2012 - 5 B 230/12 -, juris Rn. 8/9).

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Diese grundsätzliche Bedeutung schließt die Annahme einer laufenden Angelegenheit, die alltägliche und häufig wiederkehrende Verwaltungsgeschäfte der Gemeinde umfasst, aus (ebenso Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 108 und 114 f. zu § 8 m. w. Nw.; Lohmann in ders., a. a. O., Rn. 910 zu § 8; HessVGH, Beschluss vom 05.07.2006 - 5 ZU 2743/05 - KStZ 2006, 196; Nds.OVG, Urteil vom 26.05.1993 - 9 L 163/90 - zitiert nach Juris; SächsOVG, Urteil vom 02.02.2005 - 5 B 510/03 - SächsVBl.
  • VG Leipzig, 18.11.2008 - 6 K 1154/05
  • OVG Sachsen, 25.04.2007 - 5 B 288/04

    Straßenausbaubeitrag; Anteil der Beitragspflichtigen

  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der regionalen

  • OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08

    Ausbaubeiträge; Verkehrsanlage; selbständige Straße; Stichstraße; Stichweg

  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 5 B 181/17

    Aufschiebende Wirkung; Ausbaubeitrag; hinreichend bestimmtes Bauprogramm;

  • OVG Sachsen, 23.07.2009 - 5 B 357/08

    Straßenausbaubeitrag; Treu und Glauben

  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 A 635/08

    Erschließungsbeitrag, Teileinrichtungen

  • VG Dresden, 27.02.2008 - 6 K 365/05
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