Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4385
OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12 (https://dejure.org/2015,4385)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.03.2015 - 5 A 60/12 (https://dejure.org/2015,4385)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. März 2015 - 5 A 60/12 (https://dejure.org/2015,4385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,4385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 12 Abs. 1 S. 2 SächsVermG § 7 Abs. 3 SächsVermG § 15 Abs. 6 S. 1 SächsVermG § 23 DVOSächsVermG § 6 ... Abs. 5 DVOSächsVermG § 13 Abs. 2 DVOSächsVermG § 2 SächsVermKoVO § 2 SächsVermKoVO Anlage 1 Tarifstelle 3 SächsVwKG § 2 Abs. 1 S. 1
    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, Trennstück, Kostenschuldner, individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung, Pflichtenstellung, Veranlasserbegriff, Interessenschuldner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten der Aufmessung von Gebäuden eines öffentlich bestellten Vermessungingenieurs vom Grundstückseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsVermG § 7 Abs. 3; SächsVermG § 15 Abs. 6 S. 1
    Erstattung der Kosten der Aufmessung von Gebäuden eines öffentlich bestellten Vermessungingenieurs vom Grundstückseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten der Aufmessung von Gebäuden hat Grundstückseigentümer zu tragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kosten der Aufmessung von Gebäuden hat Grundstückseigentümer zu tragen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2681
  • DÖV 2015, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten nur begrenzt zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013, NJW 2013, 2775 u. v. 27. Oktober 2010, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 32; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014, SächsVBl. 2015, 41, Rn. 23).

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013 a. a. O., Rn. 22, sowie v. 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13

    Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten nur begrenzt zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013, NJW 2013, 2775 u. v. 27. Oktober 2010, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 32; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014, SächsVBl. 2015, 41, Rn. 23).

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013 a. a. O., Rn. 22, sowie v. 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 2350/98

    Verwaltungsgebühr; Dritter; Abmarkung; Begünstigung des Grundstückseigentümers

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Dabei habe es sich aber entweder um eine Teilungsvermessung gehandelt, die zwecks eines Eigentumswechsels schon vor dessen Vollzug durchgeführt worden sei, so dass der neue Eigentümer die Kosten dafür nicht habe tragen müssen (OVG NRW, Urt. v. 25. Februar 1981 - 2 A 2708/79 -, juris), oder um eine von Amts wegen durchgeführte Abmarkung ohne gesetzlich geregelte Pflicht des Eigentümers dazu, was dessen Pflicht zur Kostentragung ausgeschlossen habe (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff.).

    Für ein nur öffentliches Interesse an einer von Amts wegen durchgeführten Gebäudeaufmessung spreche auch die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung, die eine Kostentragungspflicht bei Abmarkung eines Grundstücks von Amts wegen verneine, wenn den Grundstückseigentümer keine gesetzliche Pflicht zur Abmarkung treffe (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 ff.).

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung zum dortigen Landesrecht ergangen ist, geht auch sie davon aus, dass der die Kostenschuld begründende Vorteil tatsächlicher oder rechtlicher Art sein kann und dies anhand der Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, so dass sich das Urteil nicht nur auf die fehlende gesetzliche Pflicht des Grundstückeigentümers zur Abmarkung, sondern auch auf den für ihn im konkreten Fall fehlenden tatsächlichen Vorteil der Abmarkung stützt (OVG NRW, Urt. v. 5. Mai 1999 - 9 A 2350/98 -, juris Rn. 21 bis 31).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013 a. a. O., Rn. 22, sowie v. 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Der Gebührenerhebung steht deshalb von Verfassungs wegen - jeweils für sich genommen - nicht entgegen, wenn der Gebührenschuldner die Amtshandlung nicht durch zielgerichtetes Verhalten veranlasst hat, ihm die Verwaltungsleistung trotz eigener Untätigkeit oder leistungsneutralem Verhalten aufgedrängt wurde, die Amtshandlung für ihn nicht vorteilhaft ist oder die Amtshandlung überwiegend oder ausschließlich im öffentlichen Interesse lag (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 20 bis 23; Urt. v. 7. November 1980 - I C 46.77 -, juris Rn. 19).

    Dem aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Äquivalenzprinzip, wonach die konkrete Leistung der Verwaltung und die dafür zu entrichtende Gebühr wertmäßig nicht in einem groben Missverhältnis zueinander stehen dürfen, ist somit genüge getan (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 46.77

    Hersteller von Fertigpackungen - Zahlung von Gebühren - Füllmengenkontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Die für die individuelle Zurechnung notwendige besondere Beziehung zwischen der kostenverursachenden öffentlichen Leistung und dem Gebührenschuldner rechtfertigt es, die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten zu finanzieren (BVerfG, Beschl. v. 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, juris Rn. 35 bis 37; BVerwG, Urt. v. 7. November 1980 - I C 46.77 -, juris Rn. 16 bis 18).

    Der Gebührenerhebung steht deshalb von Verfassungs wegen - jeweils für sich genommen - nicht entgegen, wenn der Gebührenschuldner die Amtshandlung nicht durch zielgerichtetes Verhalten veranlasst hat, ihm die Verwaltungsleistung trotz eigener Untätigkeit oder leistungsneutralem Verhalten aufgedrängt wurde, die Amtshandlung für ihn nicht vorteilhaft ist oder die Amtshandlung überwiegend oder ausschließlich im öffentlichen Interesse lag (BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 20 bis 23; Urt. v. 7. November 1980 - I C 46.77 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013 a. a. O., Rn. 22, sowie v. 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 27.03.2006 - 2 B 772/04

    Privatschulrecht, Unterrichtungsgenehmigung, Kostenbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Notwendig ist allerdings, dass es sich um Interessen Einzelner und nicht solcher der Allgemeinheit handelt (SächsOVG, Urt. v. 27. März 2006 - 2 B 772/04 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 6 C 30.03

    Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Rechtsberatung, Sachbereichserlaubnis,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12
    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013 a. a. O., Rn. 22, sowie v. 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 14 A 3695/06

    Anforderungen an die Vergütung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure;

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94

    Grundrechte - Berufsausübungsfreiheit - Eingriff - Gesetzliche

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 48.71

    Bau eines Mehrzweckfrachters - Erhebung einer Gebühr für die Erteilung von

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

  • OVG Sachsen, 20.01.2012 - 5 A 275/09

    Berufungszulassung, ernstliche Zweifel, Vermessungskosten, Gebäudeaufmessung von

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • OVG Sachsen, 07.01.2014 - 1 A 670/12

    Amtshandlung, Kostenschulden

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1981 - 2 A 2708/79
  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

  • OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02

    Gesetzgebungskompetenz im Fall des Einführens einer kostenpflichtigen

  • OVG Sachsen, 31.01.2020 - 12 A 89/17

    Disziplinarverfügung; öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Geldbuße;

    Trennstücke seien nach § 13 Abs. 2 Satz 1 DVOSächsVermG die in einem Antrag auf Katastervermessung zum Zweck der Bildung von Flurstücken vom Eigentümer anzugebenden Teile des beantragten Flurstücks, an deren Entstehung ein Interesse bestehe (vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015, SächsVBl. 2015, 167).

    Mit Blick auf den Zweck des Liegenschaftskatasters, das der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an Grundstücken und Gebäuden sowie dem Grundstücksverkehr dient, erlangt der jeweilige Grundeigentümer unabhängig von konkreten Verkaufs- oder Bauinteressen durch die korrekte Erfassung im Liegenschaftskataster einen Vorteil zumindest insoweit, als etwa sein Gebäudeeigentum auch mittels des Liegenschaftskatasters nachgewiesen werden kann (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 319/15

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

    Der Betreiber einer stationären Einrichtung im Sinne von § 2 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes - SächsBeWoG - ist kostenrechtlicher Veranlasser gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen - SächsVwKG - für wiederkehrende behördliche Überwachungsmaßnahmen nach § 9 SächsBeWoG (vgl. Urt. des Senats v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -).

    Der Gebührenerhebung steht deshalb nicht entgegen, dass der Gebührenschuldner die Amtshandlung nicht durch zielgerichtetes Verhalten veranlasst hat, ihm die Verwaltungsleistung trotz eigener Untätigkeit oder leistungsneutralem Verhalten aufgedrängt wurde, die Amtshandlung für ihn nicht vorteilhaft ist oder die Amtshandlung überwiegend oder ausschließlich im öffentlichen Interesse lag (SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris Rn. 30 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 08.11.2017 - 5 A 274/17

    Verwaltungskosten; wiederkehrende heimrechtliche Überwachungsmaßnahmen;

    Der Betreiber einer stationären Einrichtung im Sinne von § 2 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes - SächsBeWoG - ist kostenrechtlicher Veranlasser gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen - SächsVwKG - für wiederkehrende behördliche Überwachungsmaßnahmen nach § 9 SächsBeWoG (vgl. Urt. des Senats v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -).

    Der Gebührenerhebung steht deshalb nicht entgegen, dass der Gebührenschuldner die Amtshandlung nicht durch zielgerichtetes Verhalten veranlasst hat, ihm die Verwaltungsleistung trotz eigener Untätigkeit oder leistungsneutralem Verhalten aufgedrängt wurde, die Amtshandlung für ihn nicht vorteilhaft ist oder die Amtshandlung überwiegend oder ausschließlich im öffentlichen Interesse lag (SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris Rn. 30 ff.; BVerwG, Urt. v. 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20

    Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

    Das Berufungsgericht konnte bei der Anwendung von § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG 2003 davon ausgehen, dass der Eigentümer eines Grundstücks durch die korrekte Erfassung im Liegenschaftskataster, die auf den vom Kläger bei den zuständigen Behörden eingereichten Vermessungsergebnissen beruht, insoweit einen unmittelbaren Vorteil erlangt, als sein Gebäudebestand nunmehr im Rechtsverkehr auch mittels des Liegenschaftskatasters nachgewiesen werden kann (OVG Bautzen, Urteil vom 2. März 2015 - 5 A 60/12 - SächsVBl. 2015, 167 Rn. 42).
  • OVG Sachsen, 13.03.2015 - 1 A 672/13

    Ersatzvornahme; unmittelbare Ausführung; Vollstreckungsschuldner; Störerauswahl;

    Hat der Gesetzgeber - wie hier insbesondere hinsichtlich der Person des Vollstreckungsschuldners - eine eindeutige Entscheidung getroffen, ist es den Gerichten verwehrt, diese aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen zu verändern oder durch eine eigene judikative Lösung zu ersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400; BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2010, BVerwGE 122, 130, 133; SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris Rn. 48).
  • OVG Sachsen, 20.08.2020 - 1 A 1253/18

    Bauzustandsbesichtigung; Gebührenpflicht; Werbeanlage

    Ob die Amtshandlung schon deshalb als auch in seinem privaten "Interesse" (Satz 1 zweite Alternative) liegend anzusehen ist, weil ihm im Ergebnis der beanstandungsfreien Bauzustandsbesichtigung Gewissheit darüber verschafft wurde, dass die an seiner Apotheke angebrachten Werbeanlagen bauaufsichtsbehördlich nicht zu beanstanden sind (zu Vorteilen im Rechtsverkehr als "Interesse" i .S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsVwKG a. F. vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. März 2015 - 5 A 60/12 -, juris 42) kann dahinstehen, weil der Kläger die Bauzustandsbesichtigung durch sein Formularschreiben zur beabsichtigten Nutzungsaufnahme (§ 82 Abs. 2 SächsBO) vom 26. August 2015 veranlasst hat i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative SächsVwKG a. F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht