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   OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12   

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OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12 (https://dejure.org/2014,37496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.10.2014 - 2 A 798/12 (https://dejure.org/2014,37496)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 2 A 798/12 (https://dejure.org/2014,37496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO § 124a
    Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    Außerdem muss die gerichtliche Entscheidung, die eine behördliche Maßnahme als rechtmäßig gebilligt hat, ihrerseits auf einer umfassenden und sorgfältigen Prüfung der Sach- und Rechtslage beruhen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Urt. v. 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2006 - 2 LA 1192/04

    Anfechtung einer innerbehördlichen Umsetzung; Erledigung der Klage wegen Eintritt

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    5 2. Nachdem sich der mit der Klage angefochtene Bescheid vom 20. Oktober 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. September 2010 durch die Versetzung des Klägers zur Landeshauptstadt Y...... zum 1. August 2013 erledigt hat, kann die Zulassung der Berufung lediglich noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren feststellen zu lassen, dass die Verwaltungsakte rechtswidrig gewesen sind (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17. August 2006 - 2 LA 1192/04 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - 8 ZB 10.957 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2014 - 1 A 51/12 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    Ein Feststellungsinteresse setzt in diesem Fall voraus, dass die angegriffene Verfügung diskriminierenden Charakter hatte und sich aus ihr eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen ergab (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 113 Rn. 142 m. w. N.), wobei die bloße Möglichkeit einer solchen Verletzung, also ein schlüssig dargelegter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, ausreicht (vgl. Senatsurt. v. 20. Februar 2001 - 2 B 167/99 -, juris).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - 2 B 413/09

    Personalübergang, Übernahmeverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    Wie der Senat im Rahmen des Eilverfahrens mit Beschluss vom 7. Mai 2010 - 2 B 413/09 - dargelegt hat, bestehen aus seiner Sicht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Sächsischen Personalübergangsgesetzes.
  • OVG Sachsen, 05.07.2010 - 2 A 92/09

    Beamtenrechtlicher Schadensersatz, Kollegialgerichtsregel, Übertragung auf den

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    Dieser Regel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 5. Juli 2010 - 2 A 92/09 -, juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 8 ZB 10.957

    Erledigung des Rechtsstreits während des Berufungszulassungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    5 2. Nachdem sich der mit der Klage angefochtene Bescheid vom 20. Oktober 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. September 2010 durch die Versetzung des Klägers zur Landeshauptstadt Y...... zum 1. August 2013 erledigt hat, kann die Zulassung der Berufung lediglich noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren feststellen zu lassen, dass die Verwaltungsakte rechtswidrig gewesen sind (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 17. August 2006 - 2 LA 1192/04 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 24. Oktober 2011 - 8 ZB 10.957 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2014 - 1 A 51/12 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - 1 A 511/12

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.10.2014 - 2 A 798/12
    Allein die Rechtswidrigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung ist grundsätzlich nicht diskriminierend (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. März 2014 - 1 A 511/12 - a. a. O. Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 12 ZB 13.2094

    Untersagung des Betriebs eines Altenheims

    Mit einem Antrag auf Zulassung der Berufung vorgebrachte Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nrn. 1 bis 5 VwGO sind nach der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts indes nur dann für eine im Berufungsverfahren zu treffende Entscheidung erheblich, wenn in diesem Verfahren eine Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ergehen kann, was einerseits die Antragsumstellung durch die Klägerin, andererseits die Geltendmachung eines besonderen Feststellungsinteresses erfordert (vgl. hierzu m.w.N. BayVGH, B.v. 1.8.2011 - 8 ZB 11.345 - BayVBl. 2012, 287; B.v. 24.10.2011 - 8 ZB 10.957 - juris Rn. 12 f.; Sächsisches OVG, B.v. 2.10.2014 - 2 A 798/12 - juris Rn. 5; für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2016 - 10 N 2.16

    Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann" IHK; Bestehen der

    Dies setzt aber voraus, dass im Zulassungsverfahren die Erheblichkeit dieser Rechtsfrage dargelegt und ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO geltend gemacht wird (vgl. etwa NdsOVG, Beschluss vom 17. August 2006 - 2 LA 1192/04 -, NVwZ-RR 2007, 67, juris Rn. 6; OVG NW, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 13 A 1661/09 -, juris Rn. 9; SächsOVG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 24.02.2016 - 1 A 929/14

    Dienstliche Beurteilung

    Da sich das ursprüngliche Klagebegehren wie dargelegt erledigt hat, kann die Zulassung der Berufung lediglich noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme zu erreichen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rdnr. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 10.02.2021 - 2 A 48/20

    Beförderung; Erledigung der Hauptsache; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    5 2. Nachdem sich das ursprüngliche Klagebegehren durch die Beförderung des Klägers zum 1. Oktober 2017 erledigt hatte und die Klage auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren umgestellt worden war, kann die Zulassung der Berufung lediglich noch zu dem Zweck beantragt werden, im Berufungsverfahren feststellen zu lassen, dass die ablehnenden Bescheide rechtswidrig gewesen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2016 - 2 A 376/14

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Dieser sog. Kollegialgerichtsregel liegt die Erwägung zugrunde, dass von einem Beamten keine bessere Rechtseinsicht als von einem Kollegialgericht erwartet und verlangt werden kann (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rn. 7 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1985 - 2 C 42.83 -, DVBl. 1986, 149, juris Rn. 19; Schoch/Schneider/Bier, a. a. O. - sog. Kollegialgerichtsregel).
  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 A 160/14

    Dienstbezüge; Nachzahlung; Ruhestandsverfahren; Erledigung während

    Am Verschulden fehlt es regelmäßig, wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht das Verwaltungshandeln gebilligt hat (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 2. Oktober 2014 - 2 A 798/12 -, juris Rn. 7 m. w. N.; BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1985 - 2 C 42.83 -, DVBl. 1986, 149, juris Rn. 19; Schoch/Schneider/Bier, a. a. O. - sog. Kollegialgerichtsregel).
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